röm. kath. Bestattungsritus von Mag. Karl Wagner
http://projekt-stillgeborene.sternenkind.info/ :in 1140 Wien befindet sich ein Doppelgrab zur Beilegung von still Geborenen am röm. kath. Pfarrfriedhof.
Sammelverabschiedung lt. röm.kath. Msgr. Mag. Karl Wagner, Rektor der Kath. Friedhofskirche "Zum Heiligen Karl Borromäus"
Msgr. Mag. Karl Wagner, u.a. Rektor der Kath. Friedhofskirche "Zum Heiligen Karl Borromäus".
Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sonnenstrahl.org>
An: karl.wagner@luegerkirche.at
Betreff: 10 Jahre Baby- und Kleinkindergruppe 35b
Datum: 2010-09-09 07:49:08
Sehr geehrter Msgr. Mag. Karl Wagner,
mein Mail schreibe ich in Rückerinnerung an zahlreiche Gespräche, welche ich mit Mag. Elisabeth Widensky in den Jahren 2001 - 2005 geführt habe = als ich mich im Aufbau für meine Selbsthilfegruppenarbeit befand.
Von Mag. Elisabeth Widensky weiß ich, das Sie damals (1999 - 2000) in die Planung und Umsetzung der Gruppe 35b involviert waren, wofür ich Ihnen heute noch - unbekannter Weise - herzlich danken möchte.
Ich weiß, wie man früher mit verstorbenen Kindern umgegangen ist, denn meine 3 Kinder starben 1976 (ohne Begräbnis auf einem Friedhof), 1979 (ohne Begräbnis auf einem Friedhof) und 1987 (mit Begräbnis auf einem OÖ Friedhof).
Mag. Elisabeth Widensky hat sich 2005 aus der Selbsthilfegruppenarbeit zurückgezogen und ist überdies von Wien weggezogen.
In jedem Fall brachte die Gründung der Gruppe 35b in heutiger Form eine wesentliche Besserung gegenüber jener Situation, wie es früher z.B. in Wien üblich war. Ich versuchte Daten der 1. Sammelbeerdigung in der Gruppe 35 b zu erheben in der Feuerhalle Wien Simmering.
Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering schrieb mir, das seine Aufzeichnungen bis 2001 in Bezug auf die Sammelkremierung von früh verstorbenen Kindern, welche anschließend in der Gruppe 35b zur letzten Ruhe gebettet wurden zurück reicht, aber er bestätigte, das die 1. Sammelbeerdigung am 6.12.2000 in der Gruppe 35b stattgefunden hat mit einer tannengrünen Urne.
Ich gehe davon aus: ev. in Ihrem Beisein? An was können Sie sich noch erinnern? Wenn Sie nichts dagegen haben, würde ich Ihren Rückblick (10 Jahre Gruppe 35b) u.a. auf den von mir betreuten Webseiten gerne veröffentlichen.
MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff
Reaktion
Von: Karl Wagner <karl.wagner@luegerkirche.at>
An: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sonnenstrahl.org>
Betreff: Re: 10 Jahre Baby- und Kleinkindergruppe 35b
Datum: 2010-09-09 15:17:36
Sammelbeisetzung
Sehr geehrte Frau Gunnhild Fenia Tegenthoff!
In der Tat bin ich mit Frau Mag. Elisabeth Widensky im Kontakt gewesen, denn uns beiden war es ein Anliegen, vor allem den Müttern, die ein Kind verloren haben, beim Abschied zur Seite zu stehen. Es war ein langer Weg.
Die Ärzte in den Geburtenstationen, haben ja den Eltern immer wieder geraten kein Begräbnis zu bestellen, „damit dadurch zum Kind keine Beziehung entsteht“! als ob die Schwangerschaft keine innigste Beziehung zum Kind gewesen wäre.
Für die Gesundheitsbehörde gab es auch keinen Anlass eine Abschiedsfeier zu empfehlen, da die Gesetzeslage ohnehin für diese Kinder keine Beerdigung verlangte. Nach langen Interventionen ist die Entscheidung gefallen, dass man alle Früh- und Todgeburten eines Quartals gesammelt in der Feuerhalle kremiert. Die Urne mit der Asche wurde dann am 1. Freitag jeden Quartals in der Aufbahrungshalle III aufgestellt, damit die Angehörigen privat Abschied nehmen konnten.
Man ist an mich herangetreten mit der Bitte für diesen Fall ein Modell einer Abschiedsfeier zu entwerfen. Das tat ich auch und habe darauf auch die Abschiedsfeier nach dem folgenden Ritus selbst geleitet. Diesen Ritus empfehle ich jedem, der so eine Abschiedsfeier leiten möchte.
Reaktion von Fenia
Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info>
An: karl.wagner <karl.wagner@luegerkirche.at>
Kopie: Elisabeth Widensky <e.widensky@gmx.at>
Betreff: Re: 10 Jahre Baby- und Kleinkindergruppe 35b
Datum: 2010-09-10 10:13:31
Sehr geehrter Mag. Wagner und Mag. Elisabeth Widensky, meine Gedanken und meinen Blickwinkel schreibe ich zwischen Ihre Zeilen von Mag. Wagner:
Sammelbeisetzung
Sehr geehrte Frau Gunnhild Fenia Tegenthoff! In der Tat bin ich mit Frau Mag. Elisabeth Widensky im Kontakt gewesen, denn uns beiden war es ein Anliegen, vor allem den Müttern, die ein Kind verloren haben, beim Abschied zur Seite zu stehen. Es war ein langer Weg. Die Ärzte in den Geburtenstationen, haben ja den Eltern immer wieder geraten kein Begräbnis zu bestellen, „damit dadurch zum Kind keine Beziehung entsteht“! als ob die Schwangerschaft keine innigste Beziehung zum Kind gewesen wäre. Für die Gesundheitsbehörde gab es auch keinen Anlass eine Abschiedsfeier zu empfehlen, da die Gesetzeslage ohnehin für diese Kinder keine Beerdigung verlangte.
Nicht nur der Wiener Gesundheitsbehörde geht es bis heute um die Feststellung, das Ungeborene noch keine Kinder sind und daher (insbesondere wenn diese verstorbenen Kinder in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen haben, wie Schwangerschaftsabbruch, Kürretage ec. Abtreibungsambulanzen wie Gyn med www.gynmed.at, Pro Woman www.prowoman.at ec. definieren ihr ungeborenes Kind als nicht existent und führen es daher keiner Totenbeschau und damit in Verbindung stehend keinem Begräbnis zu. Mails von Dr. Fiala/Gyn.med und Dr. Ruzicka/Ma15 bilden die Basis für meine diesbezüglichen - auf mich selbst herzlos wirkenden - Worte. Alexandra M. Linder berichtet in Ihrem Buch "GESCHÄFT ABTR€IBUNG" ISBN: 9783867440844, dass durch Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassende Kinder u.a. für Transplantationzwecke und zur Zelltherapie Verwendung finden, das Kinderleichen zur Herstellung von Impfstoffen benötigt werden usw. benötigt werden. Leseproben und ergänzende Informationen finden Sie hier = der menschliche Körper als Ware ".
Zum Thema Bestattungspflicht: diese gilt - lt. Herrn Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe = ehemals MA 43 - für Wien seit Alters für alle anfallenden Leibesfrüchte, wie still geborene Kinder genannt werden. Leichen werden jene Verstorbenen genannt, welche außerhalb des Mutterleibes verstorben sind. Die Krux liegt in der klinikinternen Zuführung zur Totenbeschau: diese ist die Grundlage, damit ein Bestatter den verstorbenen Menschen z.B. von der Klinik zur Feuerhalle transportieren darf. Gesetzlich geregelt ist, das seit 1974 ab 120 mm Scheitel - Steißbein - Länge alle still geborenen Kinder der Totenbeschau zuzuführen sind, was Ärzte wiederum zu unterwandern suchen, indem sie Kinder, welche in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen haben, keines Falls einer Totenbeschau zuzuführen sind, selbst wenn sie im 9. Schwangerschaftsmonat den Mutterleib verlassen haben, siehe Dr. Ruzicka/Ma15 http://sonnenstrahl.org/schwangerschaft/ss-abbruch/dr-ruzicka/
still geborene Kinder unterliegen - dank der unterschiedlichen Dokumentationspflicht und dem unterschiedlich anzuwendenden Bestattungsrecht - der 500 Gramm Regelung:
unter 500 Gramm = Fehlgeburt wird seit 1.1.2007 in der Feuerhalle Wien gesammelt in einem großen Sarg. wenn mit 20 - 30 Verstorbenen dieser Holzsarg voll ist, wird kremiert und die Asche in einer Urne gesammelt. das ist jene Urne, welche 4 mal jährlich an jedem 1. Freitag in den Monaten März, Juni, Sep und Dezember zur letzten Ruhe getragen wird in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof. Aus verschiedenen Gründen ist die Verwaltung der Wiener Friedhöfe ganz in meinem Sinn dazu übergangen, die Verabschiedung in der Halle 3 durch die Angehörigen selbst gestalten zu lassen und nicht mehr durch einen Geistlichen zu verabschieden, denn es muss auf alle Angehörigen (auch auf nicht Christen) Rücksicht genommen werden. Zudem finden die Beerdigung im Auftrag der MA 15 statt - und nicht im Auftrag der Angehörigen. = wie die Verabschiedung zu gestalten ist entscheidet die MA 15, nicht einzelne Angehörige.
über 500 Gramm und still geboren = Totgeburt: ein solches Kind findet im Auftrag der MA 15 seit Dez. 2000 in der Gruppe 35b in einem einfachen 1/2 Erwachsengrab für 10 Jahre seine letzte Ruhe. Diese Verabschiedung können die Angehörigen individuell - gerne auch religiös - auf eigene Kosten nach Absprache mit den Mitarbeitern der jeweiligen Verabschiedungs- und Aussegnungshalle - gestalten. Wenn das Kind in der Gruppe 35b zu liegen kommt, kommt entweder die Halle 1 (nahe Tor 2) oder die Halle 3 (ca 1 km entfernt von Tor 3) zur anwendung.
lebend geborene Kinder sind weder Fehl- noch Totgeburt und unterliegen daher in jedem Fall der Beerdigung in einem 1/2 Erwachsenengrab, unabhängig vom Leichengewicht. Dazu muss in der Klinik die Anzeige zur lebend erfolgten Geburt und die Anzeige eines Todesfalles ausgefüllt und dem Standesamt übermittelt werden. Die Wahrnehmungen der Angehörigen im Kreissaal müssen mit dem Angaben im Standesamt bzw beim Begräbnis 1:1 übereinstimmen, was - trotz Internet - noch immer nicht jedesmal der Fall ist. So werden immer noch lebend geborene Kinder als still geborene Kinder dokumentiert und beerdigt - und die Angehörigen spüren in ihrer Trauerschock nur, das was nicht stimmt, können sich kaum wehren, weil Sie nicht nachvollziehen können, was genau nun nicht stimmt. Daher können sie auch nicht - rechtzeitig vor dem Begräbnis! - richtig argumentieren.
Nach langen Interventionen ist die Entscheidung gefallen, dass man alle Früh- und Todgeburten eines Quartals gesammelt in der Feuerhalle kremiert. Die Urne mit der Asche wurde dann am 1. Freitag jeden Quartals in der Aufbahrungshalle III aufgestellt, damit die Angehörigen privat Abschied nehmen konnten. Man ist an mich herangetreten mit der Bitte für diesen Fall ein Modell einer Abschiedsfeier zu entwerfen. Das tat ich auch und habe darauf auch die Abschiedsfeier nach dem folgenden Ritus selbst geleitet. Diesen Ritus empfehle ich jedem, der so eine Abschiedsfeier leiten möchte.
Können Sie sich noch erinnern, wie viele Kinder sie damals gemeinsam verabschiedet haben. Ich habe die Zahl 38, weiß aber nicht mehr, von wem ich diese Zahl erhalten habe. Ziemlich sicher dürfte sein, das die 1. Sammelbeerdigung auch am 6.12.2000 stattgefunden hat - und nicht nur die erste Beerdigung in einem 1/2 Erwachsenengrab, siehe folgenden Link: http://sonnenstrahl.org/sternenkinder/sternenkinder-notdienst/begraebnisse-2000/iskander-sargon/.
Die 1/2 Erwachsenengräber in der Gruppe 35b werden nach Ablauf der Mindestruhezeit an der Oberfläche geräumt und anschließend neu belegt. Was mich wurmt: ohne das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe die Angehörigen davon personenbezogen verständigen kann, weil das Begräbnis im Auftrag der MA 15 stattfand = die gesetzliche Begründung fehlte, die Daten der Angehörigen zu erheben.
Am 15.9.2010 bin ich von 11.30 - 13 uhr zur MA 15, 1030 Wien, Thomas - Klestil - Platz 8/2 , Town - Town, 2. Stock, Ort: 16.204 Sitzungssaal = U3/Erdberg geladen. und ich weiß inhaltlich nicht wirklich warum, denn es gibt noch andere Themen, welche aufstoßen: - nicht alle Angehörigen können damit - moralisch als auch rechtlich betrachtet - leben, das durch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe der MA 15 1/2 Erwachsenengräber durch die ehemalige MA 43 angeboten wurden, nicht aber den Angehörigen. (=wie kann eine Friedhofsordnung diese Unterschied im Grabangebot verantworten? Noch dazu vom Wiener Zentralfriedhof, dem bewohnermäßig größten Friedhofs Europas!)
- nicht alle Angehörigen können damit leben, das still geborene Kinder im Auftrag der MA 15 Kremierung werden am Islamischen Friedhof in 1230 Wien gibt es auch 1/2 Erwachsenengräber: warum vergibt die MA 15 dorthin keine MA 40 finanzierten Begräbnisse? Dabei geht es nicht nur um die besondere Grabausrichtung nach Mekka, sondern um die Rituelle Totenwäsche des Verstorbenen, bevor er erstmals in den Sarg gelegt wird.
Warum werden ausnahmslos alle Begräbnisse, welche im Auftrag der MA 15 abgewickelt werden, ausschließlich über die Bestattung Wien abgewickelt, wo doch seit 1.1.2008 alle Bestatter dafür freien Zugang haben müßten. usw,
Warum finanziert die MA 40 ausnahmslos nur Beerdigungen, welche im Auftrag der MA 15 stattfinden - und orientiert sich bei verstorbenen Kindern nicht am Einkommen der Angehörigen (vorrangig der Mutter, weil der Vater erst durch einen anerkannten Vaterschaftstest zu seinen Rechten dzt kommt. Ausnahme: er hat die Frau vorher in den heiligen Bund der Ehe geführt. Dabei muss es sich um eine in Österreich rechtlich anerkannte Eheschließung handeln)
MFG Gunnhild Fenia
wenn röm. kath. Christen eine Frau bei der Beerdigung (statt des Männl. Pfarrers) haben wollen, dann können sie beim Einsegnungsdienstes nach einer weibl. Pastoralassistentin nachfragen/ anfordern.
Referat Einsegnungsdienst des Vikariates Wien-Stadt
gehört zu: Diözesankurie - Erzbischöfliches Ordinariat - Bischofsvikariat für das Vikariat Wien-Stadt
Adresse: Simmeringer Hauptstraße 234, 1110 Wien Tel.: ++43 1 534 69-27610 Fax: ++43 1 769 81 63-77 E-Mail: einsegnungsdienst@edw.or.at Leiter: Hubert Zach, Diakon Büroleitung: Gabriela Bachmaier Sekretariat: Hildegard Heinschink Sekretariat: Barbara Kainz
http://www.erzdioezese-wien.at/content/artikel/a3613
http://www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/bestattung/trauerkarten/
