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Wissenschaftliche Untersuchungen über die Tatsachen der gesundheitlichen Auswirkungen bei Angehörigen auf Grund eines Todesfalles.

2009 Trauer kann zu Herzerkrankungen führen

Wenn in Wien Kinder im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes begraben werden, dann werden diese Kinder in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof nahe Tor 3 zur letzten Ruhe gebettet. Das Grab besteht 10 Jahre, ein Grabnachnutzungsrecht kann die Verwaltung der Wiener Friedhöfe den Angehörigen nicht anbieten, weil die Angehörigen nicht die Beerdigung ihres Kindes bei einem Bestatter ihrer Wahl beantragt haben. Wer die Beerdigung bezahlt, ist dabei unerheblich - sagte Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe (als die Verwaltung der Wiener Friedhöfe noch MA43 hieß, war er zuständig für Tarife und Recht) 

Das Grundsätzlich noch lange nicht alle in Wien anfallenden Kinderleichen einem Begräbnis zugeführt werden, obwohl Totenbeschaupflicht ab 120 mm (6. -7. Schwangerschaftswoche) besteht,  ...haben das anscheinend z.B. Ärzte in den Wiener Abtreibungskliniken noch nicht gehört - bestätigte Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering im Jahr 2008, denn bei Ihm treffen jene Kinderleichen an, die unter 500 Gramm schwer sind und im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes kremiert werden, nachdem die Angehörigen binnen 5 Werktagefrist ab Ausstellung der Totenbeschauung (rosa Schein, Leichenbegleitschein) keinen Antrag auf Beerdigung bei einem Bestatter ihrer Wahl getätigt haben. Die Asche wird gesammelt und die Aschenkapsel 4 mal Jährlich in der Gruppe 35b seit Dez. 2000 zur letzten Ruhe gebettet wird.

lt. Herr Tichacek besteht in Wien seit "ewigen" Zeiten die Bestattungspflicht für alle Leibesfrüchte, wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht heißen. Leibesfrüchte sind den Leichenauflagen gleichgestellt. Zudem kennt das Wiener Bestattungsrecht keinen Unterschied auf Grund der Totesursache. Demnach sind Kinderleichen auch dann der Totenbeschauung und einem Begräbnis auf einem Friedhof zuzuführen, wenn sie in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen haben.

Die Angehörigen der frühverstorbenen und keiner Beerdigung zugeführten Kinder  suchen hilflos nach der Antwort, welchen Weg der Leichnam ihres Kindes gegangen ist, denn Sie wissen nicht, was Ärzte mit dem Leichnam ihres Kindes getan haben ....darüber berichtete 2006 ein mehrfach ausgetrahlter ORF - und Sat 1 Beitrag, welchen Sie hierheute noch einsehen können. 

Doch wo kein Kläger, da kein Richter ....

Jährlich werden ca 400 Kinderleichen mit einem jeweiligen Leichengewicht unter 500 Gramm einem Begräbnis in der Gruppe 35b zugeführt - und ca 100 Kinder mit einem Leichengewicht von über 500 Gramm.

für zu Klein befunden: lt einem Brief vom Volksanwalt vom April 2008 werden seit 1.2.2001 in allen städtischen Spitälern und dem Hanuschspital Fehlgeburten ab der 15. Schwangerschaftswoche gesammelt und anschließend kremiert.

Dieser Information zu folge halten sich auch die stätischen Spitäler Wien und das Hanuschkrankenhaus nicht an das Bestattungsgesetz, das klar besagt: Kinderleichen sind ab 120mmm der Totenbeschau zuzuführen .....

IVF Gezeugte Kinder sind die kleinste Einheit Mensch.

Ein Teil der befruchteten Eizellen wird der Mutter refundiert - der Rest unterliegt der Bestattungspflicht, denn es sind Leibesfrüchte. 

Ich vergas: der Mensch ist nicht ab Zeugung an ....

es geht noch ärger: für Kliniken sind lebend geborene Kinder auch noch keine eigenständigen Menschen mit Ihnen zustehenden Rechten....z.B. dem Recht auf eine Krankenakte, welche auf Ihren Namen lautet.

Das hat zur Folge, das jährlich in Wien rund 20 Kinder lebend geborenen werden. Weil diese Kinder versicherungstechnisch nicht lebend die Klinik verlassen, werden diese Kinder gemäß Leichengewicht als Fehl- (weil unter 500 Gramm schwer) oder Totgeburt (weil über 500 Gramm schwer) gemeldet.

Die Angehörigen fallen um ihren Glauben, ihr Vertrauensverhältnis zum Arzt und gegenüber der Hebamme (denn genau diesen Menschen hat sie ihr sterbendes Kind anvertraut. Genau die gleichen Menschen sind gesetzlich zu Lügen verpflichtet).

Des weiteren Fallen die Angehörigen um Geburts- und Sterbeurkunde, um Familienbeihilfe, bei Frauen um die Anrechnung im Pensionsrecht ....

in vielen Religionen sind still geborene Kinder mit einem anderen Ritus zu beerdigen als lebend geborene Kinder.

Nicht selten sagen Ärzte/Hebammen bei der Geburt den Müttern: ihr Kind kam tot zu Welt - dabei kam das Kind sterbend, aber nicht tot zur Welt. Den Befund auf Grund der Totenbeschauung erhalten Angehörige per Post z.B. nach dem Begräbnis ihres verstorbenen Kindes. Das eine oder andere Mal stand darin: ihr Kind wurde lebend geboren und hat 10 Minuten, 30 Minuten, 2 Stunden außerhalb des Mutterleibes gelebt. - aus Sicht der Angehörigen und einem guten Fundament zu einer guten Trauerarbeit: nur leider nicht im Arm/ Beisein der Angehörigen.

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