Zweifelhafte Kosten – Nutzenrechnungen

Zweifelhafte Kosten – Nutzenrechnungen

Viele Pränataldiagnostiker bieten häufig eine schlichte Kosten – Nutzen Rechnung an: Bei Schwangeren über 35 ist das Risiko, ein Kind mit Downsyndrom zu bekommen, gleich hoch oder höher als das einer Fehlgeburt infolge des Amniozentese, daher sei eine Untersuchung ratsam und gerechtfertigt.

Ein anderes häufig angewandtes Argument: eine gute Mutter läßt diese Untersuchung über sich ergehen. Pränatale Untersuchungen durchführende Ärzte lassen häufig die Aussage mitschwingen: wenn „etwas“ gefunden wird, dann hat die Schwangere gefälligst einem Schwangerschaftsabbruch zuzustimmen. Man (n) will Ihr doch nur helfen ….

Kluge Kritiker der Amniozentese heben hervor, dass das gewonnene Wissen nicht in jedem Fall ein Gewinn darstellt, selbst für jene, welche die Abtreibung eines behinderten ungeborenen Kindes für gerechtfertigt halten. Z.B. könnte uns die Amniozentese verraten, dass das Kind eine seltene Chromosomenanomalie hat, über die wenig bis gar nichts bekannt ist. Was dann?

Die Medizinanthropologin Rayna Rapp befasste sich mit betroffenen Frauen, jenen die sich für den Abbruch Ihrer Schwangerschaft ausgesprochen hatten als auch jenen die sich für das Austragen Ihres Kindes sich entschieden hatten. Sie hat herausgefunden, dass die Entscheidungsfindung von Frauen von dem jeweiligen Umständen und ihrer persönlichen Überzeugung genauso beeinflusst wird wie von statistischen Zahlen. Manche Frauen verzichten darauf, weil Ihnen die Vorstellung zuwider ist, ihr Baby einer genetischen Qualitätskontrolle zu unterziehen. Manche lassen den Test durchführen, weil sie befürchten, dass die lebenslange Sorge für ein behindertes Kind auf Kosten eines anderen, bereits geborenen und geliebten Kindes gehen würde. Manche entschieden sich dagegen, weil sie bereits jahrelang wegen Unfruchtbarkeit in Behandlung waren und nun nichts mehr mit dem Degen der Reproduktionsmedizin zu tun haben wollten. Andere entschließen sich dazu, weil sie sich durch den Test eine gewisse Kontrolle über Ihre Zukunft sich erwarten.”

Zunehmend häufiger erhalten Schwangere folgende Information zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft auf Empfehlung der Österr. Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin:

“Sie haben die Abteilung für Pränatale Diagnostik und Therapie zur Durchführung einer Ultraschalluntersuchung Ihres ungeborenen Kindes aufgesucht und sich demnach für ein höchstqualifiziertes Zentrum der Stufe III entschieden. Mit der Ultraschalluntersuchung sind wir heute in der Lage, eine Vielzahl von Fehlbildungen und kindlichen Erkrankungen zu erkennen bzw. auszuschließen. Vor der Durchführung der Untersuchung bitten wir Sie jedoch, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren, das nach heutigem Wissensstand keine negativen Auswirkungen auf das ungeborene Kind hat. Dies gilt auch für wiederholte Untersuchungen.

Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers kann nicht erwartet werden, dass zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen und Erkrankungen erkannt werden können.[ Die besondere Hervorhebung steht genau so im Informationsblatt, welches ich in Händen halte]

Es ist möglich, dass kleinere Defekte unerkannt bleiben, z.B. ein Loch in der Herzwand, eine Lippen–Kiefer–Gaumenspalte, kleinere Defekte im Bereich der Wirbelsäule sowie Finger– und Zehenmißbildungen, um nur einige Beispiele anzuführen.

Die Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes kann zudem durch ungünstige Untersuchungsbedingungen erschwert sein, z.B.
verminderte Fruchtwassermenge, kräftige mütterliche Bauchdecke, ungünstige Kindeslage, Narben …

Im Besonderen muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) oder Stoffwechselerkrankungen mittels Ultraschalluntersuchung allein nicht erkannt werden können. Hierfür sind Eingriffe wie Fruchtwasserpunktionen, Plazentapunktionen oder kindliche Blutuntersuchungen durch Nabelschnurpunktion notwendig. Hinweise auf erhöhtes Risiko für Chromosomenstörungen könnte der Triple–Test (Ultraschalluntersuchungen sowie Blutabnahme zur Bestimmung der Schwangerschaftshormone zwischen der 16. und 20. Schwangerschaftswoche) liefern.

Aus einem unauffälligen Ultraschallbefund kann daher nicht mit absoluter Sicherheit abgeleitet werden, dass Ihr Kind normal entwickelt und gesund geboren werden wird.

Erklärung der Patientin:
Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich diese Grenzen der Ultraschalluntersuchung zur Kenntnis genommen und verstanden habe. Meine ergänzenden Fragen wurden zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Ich habe zur Ultraschalluntersuchung keiner weiteren Fragen.

Unterschrift der Patientin                   Unterschrift des Arztes
Beide Namen sind zusätzlich in Blockschrift anzugeben

Ausgabedatum des Formulars: 20.8.1999”

Ich frage mich allerdings: wann bekommt die Patientin dieses Formular zu sehen? Kann Sie es in Ruhe vor der Untersuchung sich durchlesen – ev. gemeinsam mit dem (nicht anwesenden) Partner, also zu Hause?

Sie befinden sich hier:
Sonnenstrahl > Sternenkinder > Bücherserie Sternenkind.info > Band 1 > Zweifelhafte Kosten – Nutzenrechnungen