Vorwort

Vorwort

Der Buchtitel Sternenkind.info Band 1 und Sternenkind.info Band 2 klingen im Untertitel gleich, den beide sind – jeder für sich betrachtet - ein besonderer Schwangerschaftsratgeber – und beide handeln vom Themenbereich  “wenn Lebensbeginn und – ende drohen zusammenzufallen”. Beide Bücher berichten über A, CH, D und Südtirol/ Italien und ev. noch ein bisserl mehr. In beiden Büchern geht es auch um im Mutterleib verstorbene Kinder – doch der große Unterschied ist die Tatsache, ob ein medizinischer Eingriff stattfand oder nicht stattfand, denn darin liegt der Unterschied, ob das Kind ab verlassen des Mutterleibes noch den Angehörigen zur Beerdigung zur Verfügung steht oder eben nicht mehr.

Im Band 1 befasse ich mich mit den Themen, wo in der Regel den Angehörigen der Kinderleichnam zur Verfügung steht, um im persönlichen Beisein dieses Familienmitglied beerdigen zu können und ein Grab für die Trauer zu haben. Die vor allem in Deutschland anzutreffende Aussage “Ihr Kind war zu leicht oder klein” ist der häufig anzutreffende Ausnahmefall zu dieser Regel.

Im Band 2 geht es um Kinderleichen, wo durch Ärzte schon in der Klinik/ Schwangerenambulanz/ Abtreibungsambulanz/ priv. Gyn. Ordination die Entscheidung getroffen wird – und zwar in der Regel, ohne die Angehörigen davon vorher zu informieren über diese Tatsache  – das der Leichnam ihres Kindes ab verlassen des Mutterleibes als Organabfall, organischer Abfall, Klinikmüll, Operationsmüll definiert wird und somit in Klinikeigentum übergeht.

Somit sind an diesen Kinderleichen Tür und Tor offen für Forschung, für die Entsorgung über den Hausmüll als auch über Müllverbrennungsanlagen – und bei letzteren wird auch noch die Asche vermarktet und an die Industrie verkauft, um zB als Füllmaterial im Strassenasphalt und Lärmschutzwänden  anwendung zu finden.

Auch die Kremierung des Klinikmülls inkl. anonymer Bestattung unter Ausschluß der Öffentlichkeit auf einem Friedhof ist möglich.

Für die Angehörigen gibt es grundsätzlich kein gesetzlich definiertes  - sehr wohl aber ein moralisch begründetes Einspruchsrecht.

Neben dem Leben ihres Kindes verlieren diese Angehörigen auch noch den Leichnam ihres verstorbenen Kindes und damit die reale Möglichkeit, ihre fürsorgliche Elternliebe am verstorbenen Kind ausleben zu können, denn wo es keine Leiche gibt, kann es keine Leichenwaschung, kein liebevolles letztes Einkleiden des verstorbenen Kindes, kein letztes Mal in den Arm nehmen, keine ein letztes Mal zur Ruhe betten, kein Begräbnis und demzufolge auch kein Grab geben. Die Angehörigen haben oft nicht einmal einen in der Öffentlichkeit zuerkannten Ort für ihre Trauer, wo sie einen Gedenkstein aufstellen und Grabschmuck, eine Engelsfigur, eine Kerze ec abstellen können. Ab und an versuchen sich Angehörige so einen Platz in der Öffentlichkeit zu schaffen, aber Ihre Gaben wird – genauso wie ihrer Trauer – kein Raum zugestanden. Und das Schmerzt fast mehr als der eigentliche Tod des eigenen Kindes. Mehr dazu im Band 2.

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