Ungeborene und Ihre Verwandtschaftsverhältnisse

Ungeborene und Ihre Verwandtschaftsverhältnisse

So wie jedes zum Leben geborene Kind nicht nur Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und ev. Geschwister, Onkel, Tante, Cousinen und Cousins hat, haben diese Verwandtschaftsverhältnisse auch alle verstorbenen Kinder.

Wie jedes zum Leben geborene Kind ev. (Groß–)Tante und (Groß–) Onkel wird, nimmt auch jedes vorausgegangene Kind diese Stellung innerhalb der Familie ein.

Wichtig ist es daher, innerhalb der Familie den verstorbenen Kindern bewußt einen Platz einzuräumen und diese Kinder bei Familienfeiern bewusst einzubeziehen, wertzuschätzen, anzuerkennen.

Widmen Sie Ihrem verstorbenen Kind einen eigenen Raum (z.B. im Herrgottswinkel) und eine eigene Zeit, in der Sie einen intensiven Dialog zwischen sich selbst und ihrem verstorbenen Kind zulassen.

Gestehen Sie sich auch als Großfamilie (Vater, Mutter, überlebende und nachfolgende Geschwister, Großeltern mütterlicher als auch väterlicher Seite, Onkel, Tanten, Cousin und Cousinen ec.) diese Zeit zu, in der gemeinsam z.B. eine Gedenkveranstaltung und anschließend das Grab des verstorbenen Kindes besucht wird.

Geschieht das nicht in ausreichendem Umfang und gemäß den eigenen Bedürfnissen, können weitreichende Mechanismen mit generationsübergreifenden Auswirkungen in Gang gesetzt werden. So kann es vorkommen, dass nachfolgend weibliche Familienmitglieder sich selbst auf der seelischen Ebene das empfangen und austragen eines weiteren Kindes verbieten — und Männer auf der seelischen Ebene sich selbst das Zeugen eines weiteren Nachwuchses untersagen.

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