Medikament & Behandlung fehlerhaft oder nicht erhalten

Medikament und Behandlung fehlerhaft oder nicht erhalten

Ein gewünschtes Medikament nicht erhalten – was dann?
Wenn der Chefarzt ein Medikament abgelehnt hat, von dem Ihr Arzt oder Sie finden, dass es das für Sie – oder Ihr Kind – das geeignete ist, so schreiben Sie an den ArzneiOmbudsman, Postfach 299, A 1080 Wien, www.arzneiombudsman.at

Gleiches gilt für ihr Kind: Wenn Sie sich von einem Arzt, Therapeuten ec. falsch behandelt fühlen, sollten Sie sofort Ihre Krankenkasse informieren. Häufig steht diese den Betroffenen zur Seite. Bei nachweisbaren Kunstfehlern oder falschen Behandlung trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Arztes die Kosten.
Ebenfalls sinnvoll ist es, beim ersten Verdacht einer nicht korrekten Versorgung oder falschen Behandlung sollten Sie anfangen, Tagebuch ähnliche Aufzeichnungen zu führen. Diese schriftlichen oder sonstwie dokumentierten Aufzeichnungen können Ihnen später sehr gute Dienste erweisen, erlebte Sachverhalte darzustellen.
Telefonnummer zum deutschen Ärztehaftungsrecht: 0900/1867800 (2 Euro pro Min.)

Das Internet bietet unter dem Stichwort „Ärztepfusch“ neben Erfahrungsberichten von anderen Patienten auch Informationen über Schadensersatzansprüchen ec.
Informationen erhalten Sie auch beim Arbeitskreis Medizingeschädigter Bundesverband AKMG e.V., Patientenbüro des AKMG, D 88316 Isny im Allgäu, Salzstr. 18, Tel: 0049 7562 3995, www.akmg.de

Informationen zum österr. Entschädigungsfond: „Gezahlt wird bei katastrophalen Komplikationen, für die niemand verantwortlich ist (für die niemand haftbar gemacht werden kann). So erhielt eine Frau, bei der während der Geburt Komplikationen auftraten, 50.000 Euro zugesprochen, weil ihr Kind seither einen gelähmten Arm hat. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.patientenanwalt.com, Patienten- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger
Rennbahnstrasse 29, Tor zum Landhaus, A- 3109 ST. PÖLTEN
Telefon: 02742/9005-15575 oder 02742/9005-15635, Fax: 02742/9005-15660
e-mail: post.ppa@noel.gv.at

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