Geklonter Embryo auf Frau übertragen

Geklonter Embryo auf Frau übertragen

Von: ots.emailservice <ots.emailservice@newsaktuell.ch>An: subscription <subscription@newsaktuell.ch>Datum: Mon, 02 Jul 2007 11:41:07 +0200Betreff: Geklonter Embryo auf Frau übertragen

Geklonter Embryo auf Frau übertragen - im offiziellen Organ der Schweizerischer Gesellschaft für Reproduktionsmedizin publiziert

Mühlethurnen (ots) - Die drei Organisationen Human Life International (HLI) Schweiz sowie die beiden Ärzteorganisationen "Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz" (AGEAS) und die "Vereinigung Katholischer Ärzte der Schweiz" (VKAS) haben einen offenen Brief versandt, der die Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM) zur Stellungnahme herausfordert. In einer kürzlich erschienen Ausgabe ihres offiziellen Organs veröffentlichte der Biologe Karl Illmensee einen mehr als fragwürdigen Artikel, der seine Klonversuche am Menschen inklusive der Übertragung des Klons in den Mutterleib zum Zweck einer Schwangerschaft beschreibt. Zu den durchgeführten Experimenten gehört auch die Vermischung von Tier und Mensch durch den Transfer des menschlichen Erbgutes in entkernte Rindereizellen. Ferner plädiert Illmensee für eine weitere Art des Klonens, der künstlichen Erzeugung von Mehrlingen durch Embryosplitting. Die Klonexperimente verstoßen gegen die Schweizer Bundesverfassung (Art.119). In der Schweiz stehen alle Arten des Klonens unter Gefängnisstrafe.

   Folgende vier Fragen werden der SGRM gestellt:

Wie konnte ein solcher Artikel ins offizielle Organ der SGRM geraten? Gibt dieser Artikel die offizielle Haltung der SGRM wieder? Will die SGRM demnächst für das Klonen und Embryosplitting in der Schweiz plädieren? Falls nicht, wie nimmt die SGRM zu diesem Artikel Stellung, insbesondere zu den darin angeschnittenen Themen wie reproduktives Klonen, Embryosplitting und der Zeugung von Interspezies-Embryonen?

Brisant ist, dass die von der SGRM eingesetzte FIVNAT-Kommission im Auftrag gewisser Kantone zu wesentlichen Teilen die Aufsicht über die Anwendung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG Art.12) und gemäss FMedG Art. 11 jährlich die Zahlen über die Fortpflanzungsmedizin im Auftrag des Bundesrates (Verordnung SR 431.012.1) zusammenstellt und dem Bundesamt für Statistik zur Veröffentlichung übergibt. Die SGRM als Kontrollinstanz der Reproduktionsmedizin in der Schweiz hat ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem.

Weitere Infos, Link zum Originalartikel und offenen Brief in vollem Wortlaut:
human-life.ch/newsdetails.php 

ots Originaltext: Human Life International (HLI) Schweiz
Internet: www.presseportal.ch 

Kontakt:
AGEAS - Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Ärztinnen und Ärzte der Schweiz, Dr. med. Daniel Beutler-Hohenberger, Generalsekretär
Bahnhofstrasse 50, CH 3127 Mühlethurnen,
Tel.:   +41/31/809'04'88, Fax:    +41//31/809'12'52
Mobile: +41/79/422'81'83, E-Mail: dan.beutler@hin.ch
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