ein verstorbenes Kind begraben zu können ist nicht selbstverständlich

ein Kind zu begraben ist nicht selbstverständlich

Nicht alle verstorbenen Kinder werden derzeit im Beisein der Angehörigen zu Grabe getragen

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Kind von sich aus starb und von sich aus den mütterlichen Leib verließ, wurde und wird den Angehörigen bis heute gestattet und zugestanden, das Sie Ihr verstorbenes Kind beerdigen dürfen. Ausnahmefälle gibt es nach wie vor in Deutschland, denn da muss das Kind ein Mindestgewicht von 500 oder 1000 Gramm aufweisen.

Betrifft Kinderleichen in Verbindung mit medizinischen Eingriffen: Die Leiche ihres Kindes wird in der Regel als Organischer Abfall (Organabfall) definiert = Ihr Kind ist Müll

Nicht ausgetragene IVF gezeugte Kinder, Küretage, Schwangerschaftsabbruch, Pille (danach): Wenn es um Kinderleichen geht, welche in Folge eines medizinischen Eingriffes starben und/ oder den mütterlichen Leib verließen, wird den Angehörigen in weiten Teilen der Welt die Bestattung ihres Kindes moralisch nicht zugestanden und gestattet.

Formal entledigt die gesetzgebende Gesellschaft sich dieses Problems,  indem diese Kinderleichen ab dem Verlassen des mütterlichen Leibes als Organischer Abfall (Organabfall) definiert werden, vergleichbar mit jenen menschlichen Organabfällen, wenn ein Arzt einem zuckerkranken Patienten ein Bein abnimmt oder einer Krebskranken Patientin einige entartete Zellen entnimmt oder ein Zahnarzt einem Patienten einen eitrigen Zahn entfernt.

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