Buch der Namenlosen
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Das "Buch der Namenlosen" beschäftigt sich mit jenen Kindern, welche - lt. medizinischer Definition - während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben. Kurz danach heißt lebend geboren, aber - versicherungstechnisch hat dieses Kind z.B. das Krankenhaus nicht lebend verlassen.
Dabei handelt es sich einerseits um still, also tot geborene Kinder - unangängig davon ob sie von Natur aus im Mutterleib starben oder als Folge einer Gewalteinwirkung - wobei ich medizinische Eingriffe (z.B. Schwangerschaftsabbruch, Küretage (im Gegensatz: die kleine Geburt) als willkürlich gesetzte Gewaltaktionen ...
In Verbindung mit Gewaltaktionen - etwa nach einem Unfall oder Fußstritt in den Unterleib einer Schwangeren - kann es dazu kommen, das ein Kind vorzeitig den Mutterleib (ev. sogar lebend) verläßt, also geboren wird, aber außerhalb des Mutterleibes Sekunden, Minuten, Tage, Wochen später stirbt - ohne versicherungsrechtlich betrachtet - je die Klinik lebend verlassen zu haben.
Das Buch der Namenlosen ist aber auch jenen Kindern gewidmet, die außerhalb des Mutterleibes gezeugt und einer Frau zum austragen nicht refundiert wurden. (siehe IVF & ICSI). Bestattungsrechtlich betrachtet handelt es sich dabei um die kleinste Einheit Mensch - und weil außerhalb des Mutterleibes gestorben: Leiche (im Gegenteil zu Kindern, welche im Mutterleib starben, diese definiert das Bestattungsrecht als Leibesfrucht)
"Buch der Namenlosen" auch deswegen, weil der Gesetzgeber erst für jene lebend geborenen Kinder einen geschlechtsbezogenen Vornamen und die Dokumentation seiner lebend erfolgten Geburt benötigt, wenn dieses Kind lebend - versicherungsrechtlich betrachtet - z.B. die Klinik verlassen hat.
So lange ein Neugeborenes im Klinkverband sich befindet (das gilt auch für Hausgeburten), ist das Kind über die Versicherungsnummer der Mutter (oder des Vaters) definiert, versichert und für das zuständige Sozialamt im Begräbnisfall ist die Versichungsnummer der Mutter für ein Kind, welches während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starb eine - rechtlich gültige - Verrechnungskennzeichnung.
Aber einen geschlechtsbezogenen eigenen Vornamen ist für den Gesetzgeber keine Notwendigkeit - obwohl Medizinisch belegt: ab der 8. Schwangerschaftswoche - gerechnet ab Zeugung - ist ein Kind vollkommen ausgebildet, auch mit äußeren Geschlechtsmerkmalen. Ärzte sagen, die Organogense ist abgeschlossen.
Persönlich bin ich immer wieder mit Angehörigen konfrontiert, die gerne ihr Kind beerdigen wollen, oder durch das zuständige Gesundheitsamt beerdigt wissen wollen. Denen sei ins Buch geschrieben: automatisch geht bei Kindern, welche während ihrer Schwangereschaft, Geburt und kurz danach starben: gar nichts, gar nichts menschenwürdiges.
Beispiel: Zuführung zur Totenbeschau
Die Zuführung zur Totenbeschau ist wichtig, denn es könnte sich um eine infektiöse Leiche/ Leibesfrucht handeln, von der z.B. gesundheitliche Gefahren für die überlebenden Bevölkerung ausgehen können.
Hat der Verstorbene seine eigene Versicherungsnummer, ist die Zuführung zur Totenbeschau für Kliniken selbstverständlich, Pflicht ec.
Hat der Verstorbene keine eigene Versicherungsnummer, fühlen Ärzte keinen Druck, keine Notwendigkeit, keinen Auftrag (den sie erfüllen müßten) und führen daher Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben keiner Totenbeschau zu - z.B. Auf Grund der Tatsache, weil das Kind in Verbindung mit einem Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassen hat. Und was in Österreich medial auch kaum gesagt wird: per Gesetz darf in Österreich bis zu 40. Schwangerschaftswoche eine Schwangerschaft abgebrochen werden! Die Information habe ich von Dr. Roman Ruzicka, Wiener Gesundheitsamt. Und weil das so unglaubwürdig klingt, habe ich sein Mail 1:1 hier veröffentlicht.
Dr. Christian Fiala geht noch einen Schritt weiter. Dr. Christian Fiala fordert mich auf, beim Ungeborenen nicht vom "Kind" zu reden, denn diese Definion würde nur jenen Menschen zustehen, die - versicherungsrechtlich betrachtet - lebend ein Krankenhaus verlassen (und dem entsprechend eine Geburtsurkunde auszustellen behördlicherseits notwendig) war. Und Dr. Christian Fiala geht noch weiter: nur diese lebend gebornen Kinder sind willkommen, denen steht es zu, das sie im Einzelfall als Verstorbener einzeln erfasst werden, der Totenbeschau durch den Arzt zugeführt werden sollten.
Hintergrund war, das ich Dr. Christian Fiala einen Fötensarg aus Karton für sein Museum angeboten haben - und er das Geschenk ablehnte, weil ein Kind, das durch einem Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verläßt, also geboren wird - immer ein - aus Sicht der Eltern - unwillkommendes Kind sei (sonst hätten Sie ihr Kind ja ausgetragen).
Das aus Liebe zu Ungeborenen (und aus gesunder Eigenliebe heraus) sich Angehörige für den Abbruch einer Schwangerschaft sich enstscheiden, lassen Ärzte wie Dr. Fiala nicht nur nicht gelten, sondern Dr. Christian Fiala und Co erleben es so nicht, das sie es sind (und nicht die Angehörigen), die ein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind schlechter behandeln, quasi wie ein verlängerter Arm. Liebes ungeborene Kind: deine Eltern haben zum Abbruch deiner Schwangerschaft sich entscheiden, also will auch ich dich nicht einzeln erfassen, denn einer Zuführung zur Totenbeschau bist du nicht wert. Obwohl ich dank deine Existenz mir mein täglich Brot verdiene!
Vielleicht haben besagte Ärzte aber in Wirklichkeit Angst, eine weitere Einnahmequelle zu verlieren: Alexandra M. Linder berichtet in Ihrem Buch "GESCHÄFT ABTR€IBUNG" ISBN: 9783867440844, dass durch Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassende Kinder u.a. für Transplantationzwecke und zur Zelltherapie Verwendung finden, das Kinderleichen zur Herstellung von Impfstoffen benötigt werden usw. benötigt werden. Leseproben und ergänzende Informationen finden Sie hier = der menschliche Körper als Ware ".
Leseproben über publizierte Umgangsformen zum Thema Mensch als Ware finden Sie auf www.sternenkind.info. Leibesfrüchte in Strassenbelag oder Lärmschutzwände gehör(t)en - in Deutschland nachgewiesen - auch dazu, neben dem, was ich persönlich 1976 erlebt habe: Verbrennung meiner Fehlgeburt in der Müllverbrennungsanlage Linz Asten - ohne, dass ich diesem letzten Weg meines verstorbenen Kindes zugetimmt habe. 2003 berichtete Mag. Elisabeth Widensky mir gegenüber von ihrem persönlich in Wien erlebten Trauma.
Lt. Bert Hellinger gibt es eine universell gültige "Ordnung der Liebe", unabhängig davon, in welcher Kultur oder Religion wir aufwuchsen und aktuell leben, auch unabhängig davon, welcher Gesellschaftsschicht wir angehören. Und ich lud das Wiener Gesundheitsamt, das Wiener Sozialamt als auch Bert Hellinger selbst ein zu einem Schlichtungsgespäch.


