Wiener Begräbnisinfo

Die zur Verfügung gestellte Information wurden von Gunnhild Fenia Tegenthoff zusammengetragen und wiedergegeben gemäß Ihrem Wissen über die aktuelle Lage in Wien. Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, denn nicht alles fällt Ihnen in den Schoß, denn nicht alles wird Ihnen selbstverständlich angeboten.

Vor dem Begräbnis ihres verstorbenen Familienangehörigen: Ziel der bestattungsinfo_am_Krankenbett.pdf ist es, die Angehörigen am Ort des Geschehens (z.B. zu Hause, in einem der zahlreichen Wiener Kliniken, Abtreibungsambulanzen, Gyn. Praxen ec.) allumfassend zu beraten, unabhängig davon ob ihr Kind still  oder lebend geboren wurde und später starb - auch unabhängig davon, ob ihr Kind "natürlich" also von allein Vaginal oder in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen hat.

Ziel ist es. die Angehörigen und mitfühlenden Freunde in eine gute - für die Angehörigen persönlich passende Informationslage zu versetzen, damit gute, heilsame (Zusatzverletzungen vermeidende) Entscheidungen getroffen werden können bezüglich dem Abschied nehmen, der Beerdigung und der letzten Ruhestätte z.B. ihres verstorbenen Kindes.

nach dem Begräbnis - Wenn der über 500 Gramm schwere Leichnam ihres verstorbenes Kind in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wurde - dann wird das Grab ihres Kindes nach Ablauf der Mindestruhezeit (10 Jahre ab Begräbnisdatum) geräumt und neu belegt. Die Namen der betroffenen Kinder sind erwähnt nach Bestattungsjahr 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, (unterstrichenes anklicken, der Rest ist geplant)

 

Angehörige können den Leichnam ihres Kindes verlegen lassen - lassen Sie sich beraten z.B. in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe, denn Preisunterschiede geben sich aus der Wahl vom Sarg, Wahl den Friedhofes, Wahl des Grabortes (denn z.B. der Wiener Zentralfriedhof hat je nach Lage des Grabes mehrere Gebührenangebote) Achten Sie auch darauf: Nicht jeder Wiener Friedhof wird durch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe verwaltet!

Bei Unklarheiten: Als die Wiener Friedhofsverwaltung noch MA 43 hieß, war Herr Tichacek zuständig für Tarife und Recht. Der neue Internetauftritt der Wiener Friedhofsverwaltung lautet www.friedhoefewien.at

Ergänzend zu den Aussagen der Angehörigen kann ein guter Beobachter feststellen, das zahlreiche verstorbene Kinder in der Babygruppe 35b grundsätzlich nicht im Beisein der Angehörigen beerdigt wurden, obwohl dieses ausdrücklich von der Friedhofsverwaltung erwünscht/angeboten wird.

Auch in den Folgejahren erhielten viele Gräber keinen Besuch durch Angehörige, wenn man davon ausgeht, dass Angehörige wenigstens eine Kerze, ein Spielzeug oder einen Grabschmuck beim Kind hingelegt hätten. Daher begeben wir uns für oben genanntes Kind auf die Suche nach den Angehörigen.

Wir haben mit dem Erfassen der Jahre 2000 - 2002 begonnen, denn das ist das erste Segment der Babygruppe 35b, welche geräumt und neu belegt wird.

Juli 2009: Vielleicht hat Sie unser Brief erreicht!

Liebe Mutter: Ihre Kontaktdaten lt. Krankenakte haben die Krankenhäuser verwendet, während wir dem Krankenhäusern unsere Briefe zur Weiterleitung anvertraut haben. Beispiel:

Angehörige berichten über Ihre Not
Zahlreiche Erfahrungen zeigen, dass Eltern durch in Wien tätige Hebammen/ Ärzte/ Bestatter in der Vergangenheit – teilweise nachweisbar – fehlerhaft informiert wurden, oder sich die Angehörigen zumindest fehlerhaft informiert sich fühlen. Beispiele finden Sie unter
www.beepworld.de/members/wiener-babygrabfeld/medienberichte.htm , www.sonnenstrahl.org/cms/uploads/media/2008_Krone_totgeb.pdf

Projekt BUBU: mehr Aufklärung erbeten bei frühen Schwangerschaftsverlusten 

Häufig wurden/werden Lebend geborene Kinder von Ärzten, Hebammen ungerechtfertigt als Totgeburt definiert und z.B. dem Standesamt gemeldet haben! Beim zuständigen Standesamt können Angehörige um Berichtigung der Wahrheit bitten, wobei - gesetzlich geregelt - den Eltern eher geglaubt wird (das sie ihr Kind lebend geborenen haben, wie lange ihr Kind gelebt hat) als den Ärzten/ Hebammen.

<tt>lt. Volksanwalt Peter Kostelka</tt><tt> müssen Eltern in Österreich nicht auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichten, nur weil sie ein niederes Einkommen, ec. haben.</tt><tt> Das Lebensexistenzminimum plus Miete muss den Angehörigen bleiben. Das zuständige Ministerium (Wien: MA 40) trägt für ein einfaches Begräbnis die Kosten.
</tt>

Lebend geborenen Kindern steht Geburts- als auch Sterbeurkunde zu, unabhängig davon, wie lange ihr Kind außerhalb des Mutterleibes gelebt hat. Wurde der Lebensweg falsch durch das Standesamt auf Grund Klinikangaben dokumentiert, so gehen Angehörige des betroffenen Kindes bitte zum zuständigen Standesamt nahe jener Klinik, da ihr Kind geboren wurde und berichtigen Sie dort die Angaben. Gesetzlich geregelt: Den Angaben durch Angehörige eines still oder lebend geborenen Kindes ist ein höherer Stellenwert punkto Glaubwürdigkeit einzuräumen.
Lebend geborenen Kindern steht Familienbeihilfe vom Finanzamt zu. Diese kann bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden!

Wehren Sie sich erfolgreich auch gegen Diskriminierung:

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Das letzte Wort hat die Liebe

„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus in seiner Trostrede.
Opfer schweigen aus Scham, doch die österr. Rechtssprechung sagt "Schweigen heißt zustimmen".  Ich befürchte, das Ärzte die Grundsteine legen für unangemessene Trauerreaktionen: Neben dem Tod eines Familienmitgliedes, der gesunden angemessenen Trauer kommt es auch zu Haftungsrelevanten Fragen (etwa in Bezug auf Ärzte, indem diese die Angehörigen nicht fristgerecht, inhaltlich nicht richtig, nicht allumfassend hingeweisen haben auf das den Angehörigen zustehende Bestattungsrecht, z.B. bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, z.B. in Bezug auf die Tatsache, das in Bezug auf MA 40 finanzierte Begräbnisse auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen außerhalb der Gruppe 35b durchgeführt hätte werden können. Außerhalb der Gruppe 35b lautet das Grab als Nutzungsberechtiger dann der Name des Familienangehörigen (meist der Mutter) der vor Ablauf der Mindestruhezeit das Nachnutzungsrecht durch die Friedhofsverwaltung angeboten werden kann - im Gegensatz zu den Begräbnissen in der Gruppe 35b! Nach Ablauf der Mindestruhezeit wird die Oberfläche in der Gruppe 35b geräumt ....
Mag. Elisabeth Widensky schrieb mir 2003 von ihrer persönlich in Wien erlebten Not der Frauen. Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Bedenklich scheint mir seine Sicht zu folgendem Thema: "Die Opferform sei die raffinierteste Form der Rache."
2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.
Und dann wird verwundert darüber berichtet, das so viele trauernde Angehörige an PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen leiden oder gar Suizid begehen.
Meine Töchter starben 1976 in OÖ, 1979 in Tirol im Mutterleib. Nicht weil ich das wollte: Sie blieben ohne Begräbnis, weil ich auf falsche Informationen hereingefallen bin! Ergebnis: Meine Tochter landete in der Müllverbrennungsanlge Linz - Asten. 1987 starb in OÖ einer meiner Söhne 2 Monate nach seiner Geburt, mit Begräbnis. In meiner Trauerarbeit gab es dadurch große Unterschiede, weshalb ich mich für andere verstorben Kinder einsetze. Dabei kann schon immer (Wien: MA 40 finanziert) von Zeugung/ Empfängnis weg jedes verstorbene Familienmitglied (auch im Auftrag der Angehörigen!) einem einfachen Begräbnis zugeführt werden!

Kein Einzelfall: Hier finden Sie Berichte aus Deutschland zum Thema "Schlachtfeld weiblicher Unterleib", aber auch Hinweise auf die Aktion "Allen Menschen ein Grab".

Rechtsberatung ist nie umsonst, aber ev. frei von Kosten: RA Dr. Gärner begleitete eine Mutter zum Thema Schmerzensgeld wegen ihrer vor der Geburt verstorbenen Tochter und RA Mag. Konlechner unterstützte eine Mutter und ihre fehlgeborenen Kinder bei einem MA 40 finanzierten Begräbnis außerhalb der Gruppe 35b. Die oben erwähnte Rechtssprechung ist keine neue und gilt auch für mj. verstorbene Kinder und für Kinder welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt ...starben: Da der Verstorbene selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen hat - und er es nicht kann - kommt in Wien die MA 40 dafür auf, indem der Bestatter direkt mit dem zuständigen Sozialamt verrechnet. Da Fehlgeburten keinen eigenen Namen und keine eigene Sozialversicherungsnummer haben, wird mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter verrechnet, dzt. ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Einkommen der Mutter bzw. des Vaters ist. Lediglich in Bezug, ob der Verstorbene ein Erbe hinterläßt, geht das zuständige Sozialamt in Vorkasse und meldet ihre getätigten Ausgaben beim Nachlassgericht an. Sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, wird der Verstorbene von behördlich angeordneter Seite mit einer Abhandlung beim Nachlassgericht verabschiedet. 

Dr. David Dosa: "Wenn wir sterben, zählt alleine die Wärme, die uns begleitet."

Danken möchte ich allen auf meinen Webseiten veröffentlichten während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern und den dazu gehörenen Angehörigen z.B. im GB, denn alle Dokumentationen helfen mit, damit auf die Ahnen nicht zu vergessen und für die Zukunft: damit zukünftig liebevoller, Respektvoller, würdevoller mit verstorbenen Kindern umgegangen werden kann, z.B. zum Thema Kürretage oder kleine Geburt oder im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab", insbesondere wenn Angehörige sich dieses wünschen.  Erfasste Leibesfrüchte/ Leichen können mit Verspätung einem Begräbnis zugeführt werden: Angehörige müssen die Klinik schriftlich entbinden von der Dokumentationspflicht der Gewebeprobe, damit anschließend die Frucht ihres Leibes beerdigt werden kann.

Ein kleiner Trost: Jesus sagte: "Ich vergesse Dich nicht. Sieh her: ich habe Dich eingezeichnet in meine Haende." 

Trauerhilfe: „Mensch oder Müll? - Deponie oder Friedhof? Überlegungen zur Bestattungspraxis von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Es folgt eine Auswahl der bereits erreichten Verbesserungen, in dem Vorhandenes z.B. der röm. kath. Kirche und des Islam ausgegraben & sichtbar gemacht wurde oder aber echte Veränderungen bereits erreicht wurden: