Wiener Begräbnisinfo

Die zur Verfügung gestellte Information wurden von Gunnhild Fenia Tegenthoff zusammengetragen und wiedergegeben gemäß Ihrem Wissen über die aktuelle Lage in Wien. Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, denn nicht alles fällt Ihnen in den Schoß, denn nicht alles wird Ihnen selbstverständlich angeboten.
Vor dem Begräbnis ihres verstorbenen Familienangehörigen: Ziel der bestattungsinfo_am_Krankenbett.pdf ist es, die Angehörigen am Ort des Geschehens (z.B. zu Hause, in einem der zahlreichen Wiener Kliniken, Abtreibungsambulanzen, Gyn. Praxen ec.) allumfassend zu beraten, unabhängig davon ob ihr Kind still oder lebend geboren wurde und später starb - auch unabhängig davon, ob ihr Kind "natürlich" also von allein Vaginal oder in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen hat.
Ziel ist es. die Angehörigen und mitfühlenden Freunde in eine gute - für die Angehörigen persönlich passende Informationslage zu versetzen, damit gute, heilsame (Zusatzverletzungen vermeidende) Entscheidungen getroffen werden können bezüglich dem Abschied nehmen, der Beerdigung und der letzten Ruhestätte z.B. ihres verstorbenen Kindes.
nach dem Begräbnis - Wenn der über 500 Gramm schwere Leichnam ihres verstorbenes Kind in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wurde - dann wird das Grab ihres Kindes nach Ablauf der Mindestruhezeit (10 Jahre ab Begräbnisdatum) geräumt und neu belegt. Die Namen der betroffenen Kinder sind erwähnt nach Bestattungsjahr 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, (unterstrichenes anklicken, der Rest ist geplant)
Angehörige können den Leichnam ihres Kindes verlegen lassen - lassen Sie sich beraten z.B. in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe, denn Preisunterschiede geben sich aus der Wahl vom Sarg, Wahl den Friedhofes, Wahl des Grabortes (denn z.B. der Wiener Zentralfriedhof hat je nach Lage des Grabes mehrere Gebührenangebote) Achten Sie auch darauf: Nicht jeder Wiener Friedhof wird durch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe verwaltet!
Bei Unklarheiten: Als die Wiener Friedhofsverwaltung noch MA 43 hieß, war Herr Tichacek zuständig für Tarife und Recht. Der neue Internetauftritt der Wiener Friedhofsverwaltung lautet www.friedhoefewien.at
Ergänzend zu den Aussagen der Angehörigen kann ein guter Beobachter feststellen, das zahlreiche verstorbene Kinder in der Babygruppe 35b grundsätzlich nicht im Beisein der Angehörigen beerdigt wurden, obwohl dieses ausdrücklich von der Friedhofsverwaltung erwünscht/angeboten wird.
Auch in den Folgejahren erhielten viele Gräber keinen Besuch durch Angehörige, wenn man davon ausgeht, dass Angehörige wenigstens eine Kerze, ein Spielzeug oder einen Grabschmuck beim Kind hingelegt hätten. Daher begeben wir uns für oben genanntes Kind auf die Suche nach den Angehörigen.

Wir haben mit dem Erfassen der Jahre 2000 - 2002 begonnen, denn das ist das erste Segment der Babygruppe 35b, welche geräumt und neu belegt wird.
Juli 2009: Vielleicht hat Sie unser Brief erreicht!
Liebe Mutter: Ihre Kontaktdaten lt. Krankenakte haben die Krankenhäuser verwendet, während wir dem Krankenhäusern unsere Briefe zur Weiterleitung anvertraut haben. Beispiel:
Angehörige berichten über Ihre Not
Zahlreiche Erfahrungen zeigen, dass Eltern durch in Wien tätige Hebammen/ Ärzte/ Bestatter in der Vergangenheit – teilweise nachweisbar – fehlerhaft informiert wurden, oder sich die Angehörigen zumindest fehlerhaft informiert sich fühlen. Beispiele finden Sie unter
www.beepworld.de/members/wiener-babygrabfeld/medienberichte.htm , www.sonnenstrahl.org/cms/uploads/media/2008_Krone_totgeb.pdf
Projekt BUBU: mehr Aufklärung erbeten bei frühen Schwangerschaftsverlusten
Häufig wurden/werden Lebend geborene Kinder von Ärzten, Hebammen ungerechtfertigt als Totgeburt definiert und z.B. dem Standesamt gemeldet haben! Beim zuständigen Standesamt können Angehörige um Berichtigung der Wahrheit bitten, wobei - gesetzlich geregelt - den Eltern eher geglaubt wird (das sie ihr Kind lebend geborenen haben, wie lange ihr Kind gelebt hat) als den Ärzten/ Hebammen.
<tt>lt. Volksanwalt Peter Kostelka</tt><tt> müssen Eltern in Österreich nicht auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichten, nur weil sie ein niederes Einkommen, ec. haben.</tt><tt> Das Lebensexistenzminimum plus Miete muss den Angehörigen bleiben. Das zuständige Ministerium (Wien: MA 40) trägt für ein einfaches Begräbnis die Kosten.
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Lebend geborenen Kindern steht Geburts- als auch Sterbeurkunde zu, unabhängig davon, wie lange ihr Kind außerhalb des Mutterleibes gelebt hat. Wurde der Lebensweg falsch durch das Standesamt auf Grund Klinikangaben dokumentiert, so gehen Angehörige des betroffenen Kindes bitte zum zuständigen Standesamt nahe jener Klinik, da ihr Kind geboren wurde und berichtigen Sie dort die Angaben. Gesetzlich geregelt: Den Angaben durch Angehörige eines still oder lebend geborenen Kindes ist ein höherer Stellenwert punkto Glaubwürdigkeit einzuräumen.
Lebend geborenen Kindern steht Familienbeihilfe vom Finanzamt zu. Diese kann bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden!
Wehren Sie sich erfolgreich auch gegen Diskriminierung:
