Licht ins Dunkel

06/24/09

Bitte Licht ins Dunkel bringen

Sehr geehrte Ärzte & Hebammen, sehr geehrter Volksanwalt, lieber User/In, 

Helfen Sie bitte mit, Licht ins Dunkel zu bringen!

Das folgende Schreiben betrifft Fragen von Angehörigen, deren Kind seit dem 1.2.2001 vor der 15. Schwangerschaftswoche starb. Welchen Weg sind diese Kinderleichen gegangen, nachdem Sie in einem Wiener städtischen Spital oder dem Hanuschkrankenhaus den Mutterleib verlassen haben?  

Im Brief der Volksanwaltschaft (siehe .pdf vom 4.3.2008 VA W/555-GES/07 - MH) stehen Sätze wie  

"Fehlgeburten (also Kinderleichen unter 500 Gramm) dürfen nicht mehr - wie es früher üblich war - mit Organabfällen oder Leichenteilen kremiert werden."

"Seit 1.2.2001 werden in allen städtischen Spitälern und dem Hanuschkrankenhaus Fehlgeburten ab der 15. Schwangerschaftswoche gesammelt und anschließend kremiert." 

In der "Broschüre für verwaiste Eltern", welche lt. Volksanwalt seit 2001 in jedem Krankenhaus der Stadt Wien mit gyn.- geburtshilflicher Abteilung aufliegt - wird ebenfalls darauf hingewiesen: 

Das ausgerechnet jene große Menge von Kinderleichen nicht der Beerdigung zugeführt werden (wenn die Angehörigen von sich aus keinen Bestattungsauftrag gestellt haben), welche aus der Sicht der Angehörigen einerseits Totenbeschaupflicht unterliegen und ev auch tatsächlich Totenbeschaulich behandelt wurden, denn lt Wiener Bestattungsrecht besteht die Totenbeschaupflicht ab 120mm Kopf - Po - Länge, was der 5. - 6. Schwangerschaftswoche entspricht - und anderseits verbreiten die Kliniken in ihren eigenen Botschaften, das nicht alle anfallenden Kinderleichen einer Beerdigung zugeführt werden! 

Wie vereinbart sich das grundsätzlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bestattungspflicht, wo doch Leibesfrüchte (wie die ungeborenen Kinder bestattungsrechtlich genannt werden) den Leichen gleichzustellen sind? 

Welchen Weg gehen jene Kinderleichen, oder was geschah/geschieht mit der großen Zahl an Fehlgeburten, welche vor der 15. Schwangerschaftswoche in einem Wiener Spital den Mutterleib verließen (zumeist still geboren wurden)?  

Wir denken da auch an die zahlreichen Fehlgeburten, wie Kinderleichen nach einem Schwangerschaftsabbruch bestattungsrechtlich betrachtet zu definieren sind, denn Tatsache ist lt. Leiter der Feuerhalle Wien, das keine einzige Wiener Abtreibungsambulanz die bei Ihnen anfallenden Kinderleichen der Sammelbeerdigung in der Babygruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof zuführt. Wo landen die Leichen unserer Kinder? Was machen Ärzte/ Hebammen mit den nicht zur Beerdigung zugeführten Leichen? Vermarktung? Forschung?

Dabei ist das menschenwürdige Versorgen von Kinderleichen so einfach:

Totenkleidung für die Allerkleinsten:* Die angebotenen Kleider sind Unikate und entstanden auf Grund des verstorbenen Kindes von Hannah Lothrop, der Autorin des Buches Gute Hoffnung - jähes Ende: Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern. Die Kleider entsprechen den div. deutschen Friedhofs-/Bestattungsvorgaben. Die Totenkleidung für die Allerkleinsten gibt es in verschieden Ausführungen/Preisklassen: Baumwolle, Molino, Seite, Satin.

www.rita-schaefer.de  scheibt unter "Wie bestelle ich?":

Einfach eine E-mail an schaefer.diethardt(at)gmx.de
oder rufen Sie mich an oder schicken Sie mir ein Fax:
Totengewänder für Kleinstbabys ©
Rita Schäfer
- Kostümbildnerin -
Im Wiesengrund 4
56355 Diethardt
Tel.: 0049 6772 - 945 70
Fax.: 0049 6772 - 96 44 00

Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen Größe und Farbe an. (auch ob Uni oder gemustert) 

Fötensärge aus Karton gibt es in 5 verschiedenen Größen bei Kartonfritze!!, Carl Evers oHG
Seeburger Str. 13/14, D 13581 Berlin, Tel: 049 30 351 95 60, 0049 30 331 35 42 http://www.kartonfritze.de/Foetensarg.html . Es wird auch nach Österreich geliefert, siehe http://www.sonnenstrahl.org/cms/index.php?id=471 

Lt. Verwaltung der Feuerhalle Simmering www.krematoriumwien.at , post(at)krematoriumwien.at, feuerhalle(at)friedhoefewien.at treffen die unter 500 Gramm schweren Kinderleichen aus folgenden Kliniken zur anschließenden  Sammelbeerdigung in der Babygruppe 35b ein:

Kaiserin-Elisabeth-Spital, Krankenanstalt Rudolfstiftung, Semmelweis Frauenklinik, SZM Ost (Sozialmedizinisches Zentrum Ost - Donauspital), Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital, Wilhelminenspital, Krankenhaus Hietzing = frühere KH Lainz, St. Josef KrankenhausGöttlicher Heiland und aus dem Wiener AKH aus folgenden Abteilungen: 6Q (erstmalig im Frühjahr 2008), 8E, 8C (Genetische Beratung, Schwangerschaftsabbruch nach Pränataler Diagnose).

Am 15.6.2009 hat mich die Information erreicht, das lt. Herrn Christian Vikenscher, Leiter der Feuerhalle inzwischen auch unter 500 Gramm schwere Kinderleichen aus dem KH Hanusch, dem Goldenen Kreuz und von der Privat Klinik Döbling eintreffen, um diese zu kremieren und der Sammelbeerdigung zuzuführen. DANKE!

*Ps: Für ein Totenkleid sowie für die Überführung, Sarg und Grabwahl der unteren Preisklasse kommt bei Einkommensschwachen Angehörigen lt. österreich weit gültigen Sozialgesetz, das zuständige Sozialamt auf. Angehörige sind nicht verpflichtet, auf Grund wirtschaftlicher Not auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht zur Versorgung verstorbener Familienmitglieder zu verzichten! Angehörige, welche Probleme in der Versorgung ihrer verstorbenen Familienangehörigen erleben, hat Volksanwalt Dr. Peter Kostelka eingeladen: diese mögen sich an Ihn wenden.)

Sie erreichen uns über folgende Kontaktdaten

Sie befinden sich hier:

Das letzte Wort hat die Liebe

„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus in seiner Trostrede.
Opfer schweigen aus Scham, doch die österr. Rechtssprechung sagt "Schweigen heißt zustimmen".  Ich befürchte, das Ärzte die Grundsteine legen für unangemessene Trauerreaktionen: Neben dem Tod eines Familienmitgliedes, der gesunden angemessenen Trauer kommt es auch zu Haftungsrelevanten Fragen (etwa in Bezug auf Ärzte, indem diese die Angehörigen nicht fristgerecht, inhaltlich nicht richtig, nicht allumfassend hingeweisen haben auf das den Angehörigen zustehende Bestattungsrecht, z.B. bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, z.B. in Bezug auf die Tatsache, das in Bezug auf MA 40 finanzierte Begräbnisse auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen außerhalb der Gruppe 35b durchgeführt hätte werden können. Außerhalb der Gruppe 35b lautet das Grab als Nutzungsberechtiger dann der Name des Familienangehörigen (meist der Mutter) der vor Ablauf der Mindestruhezeit das Nachnutzungsrecht durch die Friedhofsverwaltung angeboten werden kann - im Gegensatz zu den Begräbnissen in der Gruppe 35b! Nach Ablauf der Mindestruhezeit wird die Oberfläche in der Gruppe 35b geräumt ....
Mag. Elisabeth Widensky schrieb mir 2003 von ihrer persönlich in Wien erlebten Not der Frauen. Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Bedenklich scheint mir seine Sicht zu folgendem Thema: "Die Opferform sei die raffinierteste Form der Rache."
2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.
Und dann wird verwundert darüber berichtet, das so viele trauernde Angehörige an PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen leiden oder gar Suizid begehen.
Meine Töchter starben 1976 in OÖ, 1979 in Tirol im Mutterleib. Nicht weil ich das wollte: Sie blieben ohne Begräbnis, weil ich auf falsche Informationen hereingefallen bin! Ergebnis: Meine Tochter landete in der Müllverbrennungsanlge Linz - Asten. 1987 starb in OÖ einer meiner Söhne 2 Monate nach seiner Geburt, mit Begräbnis. In meiner Trauerarbeit gab es dadurch große Unterschiede, weshalb ich mich für andere verstorben Kinder einsetze. Dabei kann schon immer (Wien: MA 40 finanziert) von Zeugung/ Empfängnis weg jedes verstorbene Familienmitglied (auch im Auftrag der Angehörigen!) einem einfachen Begräbnis zugeführt werden!

Kein Einzelfall: Hier finden Sie Berichte aus Deutschland zum Thema "Schlachtfeld weiblicher Unterleib", aber auch Hinweise auf die Aktion "Allen Menschen ein Grab".

Rechtsberatung ist nie umsonst, aber ev. frei von Kosten: RA Dr. Gärner begleitete eine Mutter zum Thema Schmerzensgeld wegen ihrer vor der Geburt verstorbenen Tochter und RA Mag. Konlechner unterstützte eine Mutter und ihre fehlgeborenen Kinder bei einem MA 40 finanzierten Begräbnis außerhalb der Gruppe 35b. Die oben erwähnte Rechtssprechung ist keine neue und gilt auch für mj. verstorbene Kinder und für Kinder welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt ...starben: Da der Verstorbene selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen hat - und er es nicht kann - kommt in Wien die MA 40 dafür auf, indem der Bestatter direkt mit dem zuständigen Sozialamt verrechnet. Da Fehlgeburten keinen eigenen Namen und keine eigene Sozialversicherungsnummer haben, wird mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter verrechnet, dzt. ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Einkommen der Mutter bzw. des Vaters ist. Lediglich in Bezug, ob der Verstorbene ein Erbe hinterläßt, geht das zuständige Sozialamt in Vorkasse und meldet ihre getätigten Ausgaben beim Nachlassgericht an. Sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, wird der Verstorbene von behördlich angeordneter Seite mit einer Abhandlung beim Nachlassgericht verabschiedet. 

Dr. David Dosa: "Wenn wir sterben, zählt alleine die Wärme, die uns begleitet."

Danken möchte ich allen auf meinen Webseiten veröffentlichten während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern und den dazu gehörenen Angehörigen z.B. im GB, denn alle Dokumentationen helfen mit, damit auf die Ahnen nicht zu vergessen und für die Zukunft: damit zukünftig liebevoller, Respektvoller, würdevoller mit verstorbenen Kindern umgegangen werden kann, z.B. zum Thema Kürretage oder kleine Geburt oder im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab", insbesondere wenn Angehörige sich dieses wünschen.  Erfasste Leibesfrüchte/ Leichen können mit Verspätung einem Begräbnis zugeführt werden: Angehörige müssen die Klinik schriftlich entbinden von der Dokumentationspflicht der Gewebeprobe, damit anschließend die Frucht ihres Leibes beerdigt werden kann.

Ein kleiner Trost: Jesus sagte: "Ich vergesse Dich nicht. Sieh her: ich habe Dich eingezeichnet in meine Haende." 

Trauerhilfe: „Mensch oder Müll? - Deponie oder Friedhof? Überlegungen zur Bestattungspraxis von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Es folgt eine Auswahl der bereits erreichten Verbesserungen, in dem Vorhandenes z.B. der röm. kath. Kirche und des Islam ausgegraben & sichtbar gemacht wurde oder aber echte Veränderungen bereits erreicht wurden: