Licht ins Dunkel
06/24/09
Bitte Licht ins Dunkel bringen
Sehr geehrte Ärzte & Hebammen, sehr geehrter Volksanwalt, lieber User/In,
Helfen Sie bitte mit, Licht ins Dunkel zu bringen!
Das folgende Schreiben betrifft Fragen von Angehörigen, deren Kind seit dem 1.2.2001 vor der 15. Schwangerschaftswoche starb. Welchen Weg sind diese Kinderleichen gegangen, nachdem Sie in einem Wiener städtischen Spital oder dem Hanuschkrankenhaus den Mutterleib verlassen haben?
Im Brief der Volksanwaltschaft (siehe .pdf vom 4.3.2008 VA W/555-GES/07 - MH) stehen Sätze wie
"Fehlgeburten (also Kinderleichen unter 500 Gramm) dürfen nicht mehr - wie es früher üblich war - mit Organabfällen oder Leichenteilen kremiert werden."
"Seit 1.2.2001 werden in allen städtischen Spitälern und dem Hanuschkrankenhaus Fehlgeburten ab der 15. Schwangerschaftswoche gesammelt und anschließend kremiert."
In der "Broschüre für verwaiste Eltern", welche lt. Volksanwalt seit 2001 in jedem Krankenhaus der Stadt Wien mit gyn.- geburtshilflicher Abteilung aufliegt - wird ebenfalls darauf hingewiesen:
Das ausgerechnet jene große Menge von Kinderleichen nicht der Beerdigung zugeführt werden (wenn die Angehörigen von sich aus keinen Bestattungsauftrag gestellt haben), welche aus der Sicht der Angehörigen einerseits Totenbeschaupflicht unterliegen und ev auch tatsächlich Totenbeschaulich behandelt wurden, denn lt Wiener Bestattungsrecht besteht die Totenbeschaupflicht ab 120mm Kopf - Po - Länge, was der 5. - 6. Schwangerschaftswoche entspricht - und anderseits verbreiten die Kliniken in ihren eigenen Botschaften, das nicht alle anfallenden Kinderleichen einer Beerdigung zugeführt werden!
Wie vereinbart sich das grundsätzlich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Bestattungspflicht, wo doch Leibesfrüchte (wie die ungeborenen Kinder bestattungsrechtlich genannt werden) den Leichen gleichzustellen sind?
Welchen Weg gehen jene Kinderleichen, oder was geschah/geschieht mit der großen Zahl an Fehlgeburten, welche vor der 15. Schwangerschaftswoche in einem Wiener Spital den Mutterleib verließen (zumeist still geboren wurden)?
Wir denken da auch an die zahlreichen Fehlgeburten, wie Kinderleichen nach einem Schwangerschaftsabbruch bestattungsrechtlich betrachtet zu definieren sind, denn Tatsache ist lt. Leiter der Feuerhalle Wien, das keine einzige Wiener Abtreibungsambulanz die bei Ihnen anfallenden Kinderleichen der Sammelbeerdigung in der Babygruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof zuführt. Wo landen die Leichen unserer Kinder? Was machen Ärzte/ Hebammen mit den nicht zur Beerdigung zugeführten Leichen? Vermarktung? Forschung?
Dabei ist das menschenwürdige Versorgen von Kinderleichen so einfach:
Totenkleidung für die Allerkleinsten:* Die angebotenen Kleider sind Unikate und entstanden auf Grund des verstorbenen Kindes von Hannah Lothrop, der Autorin des Buches Gute Hoffnung - jähes Ende: Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern. Die Kleider entsprechen den div. deutschen Friedhofs-/Bestattungsvorgaben. Die Totenkleidung für die Allerkleinsten gibt es in verschieden Ausführungen/Preisklassen: Baumwolle, Molino, Seite, Satin.
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Lt. Verwaltung der Feuerhalle Simmering www.krematoriumwien.at , post(at)krematoriumwien.at, feuerhalle(at)friedhoefewien.at treffen die unter 500 Gramm schweren Kinderleichen aus folgenden Kliniken zur anschließenden Sammelbeerdigung in der Babygruppe 35b ein:
Kaiserin-Elisabeth-Spital, Krankenanstalt Rudolfstiftung, Semmelweis Frauenklinik, SZM Ost (Sozialmedizinisches Zentrum Ost - Donauspital), Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital, Wilhelminenspital, Krankenhaus Hietzing = frühere KH Lainz, St. Josef Krankenhaus, Göttlicher Heiland und aus dem Wiener AKH aus folgenden Abteilungen: 6Q (erstmalig im Frühjahr 2008), 8E, 8C (Genetische Beratung, Schwangerschaftsabbruch nach Pränataler Diagnose).
Am 15.6.2009 hat mich die Information erreicht, das lt. Herrn Christian Vikenscher, Leiter der Feuerhalle inzwischen auch unter 500 Gramm schwere Kinderleichen aus dem KH Hanusch, dem Goldenen Kreuz und von der Privat Klinik Döbling eintreffen, um diese zu kremieren und der Sammelbeerdigung zuzuführen. DANKE!
*Ps: Für ein Totenkleid sowie für die Überführung, Sarg und Grabwahl der unteren Preisklasse kommt bei Einkommensschwachen Angehörigen lt. österreich weit gültigen Sozialgesetz, das zuständige Sozialamt auf. Angehörige sind nicht verpflichtet, auf Grund wirtschaftlicher Not auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht zur Versorgung verstorbener Familienmitglieder zu verzichten! Angehörige, welche Probleme in der Versorgung ihrer verstorbenen Familienangehörigen erleben, hat Volksanwalt Dr. Peter Kostelka eingeladen: diese mögen sich an Ihn wenden.)
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