1/2 Erwachsengraeber
in 1/2 Erwachsengrab darf max. ein 120 cm großer Sarg. das darin liegende Kind darf dem entsprechend max. ca 110 cm Körpergröße haben.
Särge dürfen durch die produzierenden Firmen nur an Bestatter ausgeliefert werden.
Fötensärge gibt es ab 40 cm z.B. beim Bestatter Etügoklu ,
Warum werden nur in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof "im Auftrag der MA 15" verstorbene Kinder in 1/2 Erwachenengräber beerdigt, wenn zeitgleich auch andere Wiener Friedhöfe 1/2 Erwachsenengräber anbieten, z.B. am islamischen Friedhof, in Penzing und Nussdorf?
Warum durfte die Verwaltung der Wiener Friedhöfe der MA 15 1/2 Erwachsenengräber (in Form der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof) anbieten - aber die Verwaltung der Wiener Friedhöfe ist nicht im Stande auch den Angehörigen 1/2 Erwachsengräber anzubieten - obwohl diese Verwaltung 47 der 55 Wiener Friedhöfe betreut!
