Schweiz

Auch in der Schweiz wird im Bestattungsrecht (Zivilstandverordnung) nicht Unterschieden zwischen verstorbenen Kinder auf Grund der Tatsache, wie oder warum sie den Mutterleib verlassen haben:

Regelung aus der Schweizerischen Zivilstandsordnung:
Art. 9 Geburt
1. Als Geburten werden die Lebend- und die Totgeburten beurkundet.
2. Als Totgeburt wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen auf die Welt kommt und ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder ein
Gestationsalter von mindestens 22 vollendeten Wochen aufweist.
3. Bei tot geborenen Kindern können Familienname und Vornamen erfasst werden, wenn es die zur Vornamensgebung berechtigten Personen (Art. 37 Abs. 1) wünschen.
Stand am 27. Dezember 2005

Diese Information habe ich dankbar erhalten von der Schweizer Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) www.mamma.ch

betrifft meine Webseite seit 2000: auf Beepworld finden Sie von mir zusammengefügte Informationen über verwaiste Eltern in der Schweiz. Nach Userhinweisen wird/ wurde aktualisiert. verwaiste-eltern-der-schweiz.beepworld.de

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Totes Baby in Wimmis ist wohl heimlich geboren worden

Der in Wimmis aufgefundene Säugling war wohl bereits tot, als er auf das Gelände der Abfalldeponie kam. Mehr... von Anita Bachmann. Aktualisiert am 22.02.2012