ENTSORGUNG VON TOTGEBURTEN MIT KLINIKMÜLL VERURTEILT - BERLIN (DT/KNA). Die Entsorgung von Tot- und Fehlgeburten im Klinikmüll hat das Erzbistum Berlin scharf kritisiert. Dies sei empörend, erklärte der Pressesprecher des Erzbistums, Herzig, in Berlin. Er kündigte an, das Erzbistum werde eine Novellierung des Berliner Bestattungsgesetzes unterstüt- zen, wenn dadurch ein menschenwürdiger Umgang mit den Tot- und Fehlgeburten gesichert werden könne. Nach Angaben Herzigs werden Tot- und Fehlgeburten in katholischen Krankenhäusern grundsätzlich bestattet. Das ARD-Magazin "Report" hatte am Montag berichtet, die Sonderabfall- Entsorgungsgesellschaft KEG habe in Berlin von 1981 bis 1997 zehntausende Tot- und Fehlgeburten aus fast allen Berliner Krankenhäusern zusammen mit Klinikmüll zu Granulat verarbeitet. Dies sei zur Abdeckung von Deponien und für den Straßenbau verwendet worden. Nach dem Berliner Bestattungsgesetz müssen Totgeburten unter tausend Gramm, die nicht bestattet werden, "nach sittlichem Empfinden" beseitigt werden. (DT vom 23.7.98)