Mutter & Vater

Mutter ist jene Frau, welche das Kind ausgetragen hat - dabei muss es sich nicht um ihre Eizellen handeln.

Der Erzeuger des Kindes ist der Vater. Rechte und Pflichten leiten sich beim Mann vom Vaterschaftstest ab, einer Mutter fallen durch die Geburt automatisch alle Rechte zu.

Namens- & Bestattungsrecht: der Frau stehen vorrangig mehr Rechte zu als dem Vater. Die Gleichberechtigung bzw die gleichwertige gesetzliche Verpflichtung zur Versorgung von lebend - aber insbesondere bei still geborenen - Kindern ist beim Kind selbst noch lange nicht angekommen. Um seiner Selbst Willen wird ein Kind vielfach erst nach der Ausstellung seiner Geburtsurkunde wahrgenommen, gerade so, als wäre das Kind vorher noch kein Mensch mit im zustehenden Rechten.

Doch im Erbrecht gibt es von Zeugung an das Kind ...

An die Mutter in Österreich: Wenn Sie Familienangehörige oder den Kindesvater als übergriffig erlebt haben (sodass Ihnen und/oder Ihrem Kind unrechtes geschah), etwa das der Vater seinem Vornamen dem Kind (und Sie hatten für Ihr Kind bereits einen anderen Vornamen ausgesucht) gab oder er bestimmte, wann und wo die Beerdigung stattzufinden hat (und es entspricht nicht Ihrer Entscheidung) .... dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder dem zuständigen Bezirksgricht auf!

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