Heimlich im Armengrab bestattet

Heimlich im Armengrab bestattet zu werden hat folgenden Hintergrund:

  • Klinikmitarbeiter, Bestatter, ec sind gesetzlich nicht Verpflichtet/berechtigt, sich auf die Suche nach Angehörigen begeben zu müssen.
  • Wenn der Patient daher noch kurz vor seinem Tod von sich aus nicht die Angehörigen verständigt, dann erfahren die Angehörigen vom Tod ihres Familienmitgliedes erst durch einen Brief vom Nachlassgericht. In der Regel schreibt dieser Tage/Wochen nach dem Begräbnis die Angehörigen an.
  • im Falle eines Unfalles übernimmt die Polizei - so sie denn zum Unfall gerufen wurde - die Aufgabe, die Angehörigen auszuforschen und vom Ableben des Familienmitgliedes zu informieren.

Wenn sozusagen ein Angehöriger "an der falschen Todesursache stirbt", erhalten die Angehörigen keine Kenntnis vom Tod ihres Familienmitgliedes - und können demnach keine (rechtsverbindliche!*) Beerdigung bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag geben. haben Angehörigen binnen Frist - welche in jedem Bundesland/Kanton unterschiedlich lang ist und sich meines Wissens zwischen 72 Stunden(Steiermark) und 5 Werktagen (Wien) bewegt, dann tritt - gesetzlich gereglt - das zuständige Gesundheitsamt als Auftraggeber der Bestattung auf den Plan und veranlasst ein sogenanntes "Armenbegräbnis".

* rechtsverbindlich wird ein Beerdigungsauftrag erst in Verbindung mit der Tatsache, das die Angehörigen nachweisbar eine Anzahlung geleistet haben, deren Höhe der Bestatter auf Anfrage bekannt gibt.

Wichtig für Angehörige, deren Kinderleichen in der Babygruppe 36, 37 und 35b am Wiener Zentralfriedhof liegt: Der leichnam ihres Kindes liegt in einem Armengrab. Die Mindestruhezeit beträgt 10 Jahre. Danach kann die Wiener Friedhofsverwaltung jederzeit das Grab ihres verstorbenen Familienmitgliedes räumen und neu belegen. Die Wiener Friedhofsverwaltung kann die Angehörigen davon nicht personenbezogen verständigen, weil ihre Daten nur in Verbindung mit einer Auftragsvergabe erfaßt werden.

Angehörige können auf eigene Kosten klären, ob eine Umwidmung des Grabes möglich ist (was für Gräber außerhalb der Gruppe 36, 37 und 35b durchaus möglich ist)

In der Babygruppe 35b ist die Umwidmung eines Grabes grundsätzlich nicht möglich! Angehörige können auf eigene Kosten - solange das Grab besteht - um die Verlegung der Leiche in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe - z.B. beim Wiener Zentralfriedhof/Tor 2 - ansuchen.

Wie die Wiener Friedhofsverwaltung mit den Babygräbern in der Gruppe 36 und 37 umgehen will, weiß ich nicht.

Die Friedhofsverwaltung geht ihrerseits davon aus, das die Angehörigen kein/wenig Interesse am Grab ihres Kindes haben, weil so wenig Angehörige die Beerdigung ihres Kindes in Auftrag gaben und weil so wenige Angehörige sich um die Grabpflege kümmern. Ich denke, das ein Systemfehler vorliegt, den hier versuche sichtbar zu machen.

Dabei müssen die Angehörigen sich nicht persönlich sich darum kümmern, sie können die Grabpflege ihres Kindes - meines Wissens - auch in den Gruppen 36, 37 und 35b bei den Wiener Friedhofsgärtner - z.B. in der Verwaltung bei Tor 2 am Wiener Zentralfriedhof - in Auftrag geben.

Man zahlt gemäß Grabgröße, Blumenwunsch, Dauer (Frühjahr/Sommer/Herbst oder Ganzjahresbepflanzung) 50% für die Versorgung eins Kindergrabes z.B. durch die Wiener Friedhofsgärtner.

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