Standesregeln für Bestatter
Weiters stehen einem österr. Bestatter noch folgende Rechte zu:
1. die Vernetzung mit einem Friedhofsverwalter seiner Wahl zur Besorgung der Grabstelle; (dabei macht es sinn, Kostenvoranschläge verschiedener Friedhofsverwaltungen sich zukommen zu lassen, denn jede Friedhofsverwaltung hat eigene Angebote und freie Preisgestaltung!
2. Vernetzung mit einem Friedhofsgärtner seiner Wahl, etwa wegen dem Aushub sowie dem Verschließen der Grabstelle (Dabei macht es Sinn, das Sie sich Kostenvoranschläge verschiedene Friedhofsgärtner zukommen lassen, denn jeder hat eigene Angebote und freie Preisgestaltung!)
3. die Beschaffung der erforderlichen Urkunden etwa beim Standesamt (Familien, deren Kind kurz nach der lebend erfolgten Geburt starb, rate ich dazu, auf folgendeszu achten: Bei lebend geborenen Kindern muss die Klinik die "Anzeige zur lebend erfolgten Geburt" und die "Anzeige eines Sterbefalles" von der Klinik erhalten haben, denn nur dann erhalten sie eine Geburts- als auch eine Sterbeurkunde, dennnur dann wird anschließend ihr Kind richtig als lebend geborenes Kind - und nicht alsstill geborenes Kind in der Verwaltung der Friedhöfe und beim Bestatter ec.dokumetiert und entsprechend Beerdigt )
4. die Vernetzung mit einer Druckerei seiner Wahl zur Erstellung von Trauerdrucksorten; Parten, Totenbildern, ... (In Wahrheit sind auch hier Preisvergleiche sinnvoll - und Kopiergeschäfte z.B. Repa - Copy erledigen das Gewünschte oft billiger)
5. die Vernetzung mit einer Zeitung seiner Wahl zur Aufgabe von Zeitungsanzeigen;
usw.(online veröffentlichen wir eine Gedenkseite)