Standes- und Finanzamt
Finanzamt und Standesamt - österreichweit gültig:
Standesamt: lebend geborenen Kindern steht Geburts- und Sterbeurkunde zu. Wichtig ist beim Standesamt die Kontrolle, ob die Klinik zwei Anzeigen gesendethat: die Anzeige zur lebend erfolgten Geburt - als auch die Anzeige eines Todesfalles!
Finanzamt: lebend geborenen Kinder steht für 1 Monat Familienbeihilfe zu. (Hauptsache: ihr Kind starb - nachweisbar durch die ausgestellte Geburts- und Sterbeurkunde - außerhalb des Mutterleibes!)
Beispiel: wurde ihr Kind am 31.8. lebend zur Welt und starb ihr Kind am nächsten Tag, also dem 1.9. - so stehen ihrem Kind für 2 Monate die Familienbeihilfe zu!
Geraten wird zur Schriftlichen Einreichung. Bitte eingeschrieben aufgeben! Auf Grund der schriftlichen Einreichung wird ihr Finanzamt schriftlich Reagieren, wogegen Sie binnen Frist (z.B. mit Unterstützung durch einen Anwalt oder dem Verein Sonnenstrahl) Einspruch erheben können.
Ich habe ausdruckbare Begleitschreiben vorbereitet, welches Sie Ihrem Antrag auf Familienbeihilfe gerne ausgedruckt und ausgefüllt beilegen können: