Sozialgesetz

tagesaktueller Auszug aus dem österr. Sozialgesetz

 

Sprachliche Gleichbehandlung
§ 3a. Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. (BGBl. Nr. 20/1994, Z 1) - 1.1.1994.

Lebend geborene Kinder greifen ein in das Pensionsrecht der Eltern, denn Erziehungszeiten werden einem Elternteil ab dem Folgemonat angerechnet.

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