wie verhext
Zahlreiche Erfahrungen zeigen, dass Eltern durch in Wien tätige Hebammen/ Ärzte/ Bestatter in der Vergangenheit sich fehlerhaft informiert fühlen. Beispiele finden Sie beim ORF und SAT 1, siehe Medienberichte 2006 , Dr. Helmut ZILK: 2008_Krone_totgeboren, Simone Openheimer: Projekt_mehr_Aufklaerung_bei_fruehen_Schwangerschaftsverlusten: BUBU
Viele Eltern haben sich die Unterlagen aufbehalten, welche Sie damals - als ihr Kind starb - in der Klinik und durch den Bestatter erhalten haben, z.B. Auszüge aus der Krankenakte*, Visitenkarte, ec. Damit gelingt es Angehörigen personenbezogen ihre persönlichen damaligen Erlebnisse zu rekonstruieren.
* Kliniken sind gesetzlich verpflichten, gesetzlich genau definierte Teile einer Krankenakte 30 Jahre lang aufzubehalten. Gyn. Ordinationen legen ebenfalls Krankenakten an, welche 10 Jahre lang aufbehalten werden müssen.
Der betroffene Patient hat das Recht auf Einsicht und kann (auf eigene Kosten) Kopien seiner Krankenakte erhalten. Die Befunden von neugeborenen Kindern befinden sich in der Krankenakte der Kindesmutter, also jener Frau, welche das Kind ausgetragen und zur Welt gebracht hat.
Ergänzend zu den Aussagen der Angehörigen kann ein guter Beobachter feststellen, das zahlreiche verstorbene Kinder in der Babygruppe 35b grundsätzlich nicht im Beisein der Angehörigen beerdigt werden (obwohl dieses ausdrücklich von der Friedhofsverwaltung erwünscht/angeboten wird). Und auch in den Folgejahren erhielten viele Gräber keinen Besuch durch Angehörige, wenn man davon ausgeht, dass Angehörige wenigstens eine Kerze, ein Spielzeug oder einen Grabschmuck beim Kind hingelegt hätten. Daher begeben wir uns für oben genanntes Kind auf die Suche nach den Angehörigen. so entstand die Idee zur Aussendung 2009 .