diese Kinder lebten!

2010-07-28

Herzlichen dank für das gemeinsame genaue Hinsehen.

Es geht um die Not von Angehörigen in Bezug auf Ihre verstorbenen Kinder, die wir in Selbsthilfegruppen immer wieder erleben - häufig zu einem Zeitpunkt, da das Begräbnis schon war.

Die betroffenen Eltern berichten, das ihr Kind außerhalb des Mutterleibes gelebt hat und die Angehörigen machen es sichtbar mit dem, was in ihrem Auftrag auf dem Grabstein steht. Die oben abgebildeten Grabsteine habe ich fotografiert.

Rechtlich betrachtet: auf dem Grabstein darf stehen, was Angehörige ansagen.

Anschließend sah ich nach im Buch der Verwaltung der Wiener Friedhöfe. Dort scheint das Geburtsdatum (der laut Angehörigen lebend erfolgten Geburt!) auf als Sterbedatum = die Kinder wurden (von wem?) an die Verwaltung der Wiener Friedhöfe als still geboren gemeldet.

Keine Frage: Angehörige befinden sich im Ausnahmezustand, wenn ein Familienmitglied im Sterben liegt oder verstorben ist. Doch ist frage mich: Lügen wirklich so viele Angehörige sich selbst in den Sack, indem Sie nicht anerkennen wollen, das ihr Kind still geboren wurde? Ich zweifle daran.

Heuer habe ich es im Hanuschspital selbst erlebt: Ich wurde gerufen zum Kind Miraku Osadolor, dem 38. Kind, welches 2010 im Auftrag der MA 15 in der Gruppe 35 b beerdigt wurde. Gerufen wurde ich vom MA 11 Klinikverbindungsdienst, weil das Kind lebend geboren worden ist (daher war der MA 11 Klinikverbindungsdienst zuständig für die Mutter von Miraku Osadolor. Die zuständige Mitarbeiterin vom MA 11 Klinikverbindungsdienst rief bei der Lebenshilfe (1010 Wien, Dorothergasse) an und erhielt dort meine Kontaktdaten.

Gebeten wurde ich, die Mutter zum Standesamt zu begleiten. Hier erlebte ich die Ansage, das nur die Anzeige eines Sterbefalles vorliege zu besagten Kind.

Alle Daten und Fakten - auch über die lebend erfolgte Geburt - standen auf diesem einen Formular - und das Standesamt sah sich außerstande, auf Grund der vorhandenen Daten der Mutter eine Geburts- als auch Sterbeurkunde auszustellen, weil das 2. Formular = Die Anzeige zur lebend erfolgten Geburt fehlte.

Deshalb erhielt die Mutter und ich die Ansage (nachdem die Mitarbeiterin vom Standesamt Hietzing ca 45 Minuten lang mit dem Hanuschspital telefoniert hatte!): nach Hause zu gehen, am nächsten Tag beim Standesamt Hietzing anzurufen (ob das fehlende Formular eingetroffen sei). Da das Telefonat ergab, dass das fehlende Formular nun eingetroffen sei, konnte die Mutter am nächsten Tag die Geburts- und Sterbeurkunde erhalten.

Mit folgenden Auswirkungen für den Umgang mit dem verstorbenen Kind: da das Leichengewicht unter 500 Gramm betrug, werden still geborene Kinder in Wien im Auftrag der MA 15 der Sammelkremierung zugeführt, wenn die Angehörigen selbst nicht die Beerdigung in Auftrag geben = nicht selbst die Kosten für die Überführung, Begräbnis ec. bezahlen wollen/ können.

Weil wir hartnäckig auf die Ausstellung der Geburtsurkunde beharrten, veränderte sich die Begräbnisvorgabe schlagartig im Sinne der Angehörige: im Auftrag der MA 15 stand dem Kind ein 1/2 Erwachsengrab in der Gruppe 35b im Auftrag der MA 15 zu, also keine Kremierung, sondern eine Beerdigung.

Für die Angehörigen und die verstorbenen Kinder geht es um wirklich sehr viel! Vor allem um Bestattungsrechtliche Dinge, die nicht wiederholt bzw. nicht wieder gut gemacht werden können, denn Geld heilt keine vermeidbaren Wunden.

Rechtlich betrachtet: die Angehörigen haben das Klagerecht - aber anschließend zugesprochenes Schmerzensgeld ersetzt kein Begräbnis, das nach falschen Vorgaben durchgeführt wurde. Daher scheuen Angehörige häufig den Weg zu klagen.

Wo also befinden sich die Schlupflöcher in der Informationsweitergabe zwischen der Klinik - der Pathologie/ Prosektur - dem Standesamt - dem Bestatter - der MA 15 - der Verwaltung der Wiener Friedhöfe? Sollte selbst im Zeitalter von Internet die inhaltlich richtige Informationsweitergabe nicht möglich sein?

Name: Aleksander DJURIC
Geboren am: 5.8.2001
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien
Verabschiedet und Begraben am: 03.09.2001 08:10, Halle 3
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen von Aleksander Djuric, weil das Grab Ihres Kindes nach 10 Jahren geräumt wird .

der Sternenkindernotdienst berichtet: Weil Ihr Kind lebend den Mutterleib verlassen hat, aber lt. Unterlagen der Verwaltung der Wiener Friedhöfe still geboren wurde, gehen die Mitarbeiter vom Sternenkindernotdienst davon aus, das es zwischen dem Kreißsaal und dem Standesamt zur fehlerhaften Datenübermittlung kam - mit weitreichenden negativen Folgen für die Angehörigen.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Kilian HORVATH
Geboren am: 16.4.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien
verabschiedet am 7.5.2002 um 8.20 Uhr in der Halle 3
Begraben am: 7.5.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen, weil das Grab Ihres Kindes nach 10 Jahren geräumt wird.

der Sternenkindernotdienst berichtet: Weil Ihr Kind lebend den Mutterleib verlassen hat, aber lt. Unterlagen der Verwaltung der Wiener Friedhöfe still geboren wurde, gehen die Mitarbeiter vom Sternenkindernotdienst davon aus, das es zwischen dem Kreißsaal und dem Standesamt zur fehlerhaften Datenübermittlung kam - mit weitreichenden negativen Folgen für die Angehörigen.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Jessica MÖDERNDORFER
Geboren am: 20.8.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: St. Josef Krankenhaus
zusammen verabschiedet am 11.9.2002 um 8.10 Uhr in der Halle 3
Begraben am: 11.9.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Name: Jennifer MÖDERNDORFER
Geboren am: 21.8.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: St. Josef Krankenhaus
mit der Zwillingsschwester zusammen verabschiedet am 11.9.2002 um 8.10 Uhr in der Halle 3
Begraben am: 11.9.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen, denn das Grab ihrer Kinder wird nach 10 Jahren geräumt.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Lara MICAKOVIC
Geboren am: 1.9.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien
Begraben am: 23.9.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen, weil das Grab Ihres Kindes nach 10 Jahren geräumt wird.

Mitarbeiter vom Sternenkindernotdienst davon aus, das es zwischen dem Kreißsaal und dem Standesamt zur fehlerhaften Datenübermittlung kam - mit weitreichenden negativen Folgen für die Angehörigen.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: David KARACIC
Geboren am: 6.11.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien
lt. Angehörigen am 13.12.2002 verstorben
verabschiedet und begraben am 19.12.2002 um 8.20 Uhr in der Halle 3
Begraben am: 19.12.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat? Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Nebojisan PETRONIJEVIC
Geboren am: 18.4.2002
gestorben am: 26.4.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: Wilhelminenspital
Begraben am: 15.5.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen, denn das Grab deines Kindes wird nach 10 Jahren geräumt.

Mitarbeiter vom Sternenkindernotdienst gehen davon aus, das es zwischen dem Kreißsaal und dem Standesamt zur fehlerhaften Datenübermittlung kam - mit weitreichenden negativen Folgen für die Angehörigen.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Xinhao KLEER
Geboren am: 18.2.2001
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien, Österreich
verabschiedet am 28.3.2001 um 8.10 Uhr in Halle 3
Begraben am: 28.3.2001
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung Juli 2009

Name: Xinfa KLEER
Geboren am: 18.2.2001
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien, Österreich
verabschiedet am 20.4.2001 um 8.10 Uhr in der Halle 3
Begraben am: 20.4.2001
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen, denn das Grab Ihrer Zwillinge wird nach 10 Jahren geräumt.

die Mitarbeiter vom Sternenkindernotdienst davon aus, das es zwischen dem Kreißsaal und dem Standesamt zur fehlerhaften Datenübermittlung kam - mit weitreichenden negativen Folgen für die Angehörigen.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Elisabeth STROBL
Geboren am: 9.8.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien
lt. Angehörigen verstorben am: 10.8.2002
verabschiedet am 5.9.2002 um 8.10 Uhr in der Halle 3
Begraben am: 5.9.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen, weil das Grab ihres Kindes nach 10 Jahren geräumt wird.

Mitarbeiter vom Sternenkindernotdienst davon aus, das es zwischen dem Kreißsaal und dem Standesamt zur fehlerhaften Datenübermittlung kam - mit weitreichenden negativen Folgen für die Angehörigen.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Tamara BARBULOVIC
Geboren am: 7.3.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: AKH Wien
lt. Angehörigen ist ihr Kind am 9.3.2002 gestorben
Begraben am: 25.3.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen von Tamara Barbulovic, weil das Grab Ihres Kindes nach 10 Jahren geräumt wird .

der Sternenkindernotdienst berichtet: Weil Ihr Kind lebend den Mutterleib verlassen hat, aber lt. Unterlagen der Verwaltung der Wiener Friedhöfe still geboren wurde, gehen die Mitarbeiter vom Sternenkindernotdienst davon aus, das es zwischen dem Kreißsaal und dem Standesamt zur fehlerhaften Datenübermittlung kam - mit weitreichenden negativen Folgen für die Angehörigen.

Komm vorbei und erzähle uns bitte deine Erlebnisse, denn gemeinsam können wir vielleicht das eine oder andere noch richtig stellen!   

 

Name: Beba Hecht*
Geboren am: 10.3.2002
Geburtsort und / oder Pathologie: Rudolfstiftung
lt. Grabgestaltung durch die Angehörigen ist ihr Kind am 22.3.2002 gestorben.
lt. Bestattungskalener der Bestattung Wien wurde ihr Kind am 22.3.2002 um 8.10 Uhr in der Halle 3 verabschiedet und anschließend am gleichen Tag begraben
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

* im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes/ der Bestattung Wien wurde eine Grabtafel mit der Aufschrift "Mädchen Hecht" angefertigt.

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen, weil das Grab Ihres Kindes nach 10 Jahren geräumt wird.

Erzähle uns bitte deine Erlebnisse!   

Name: Lea VALLANT (Lea VA steht am Schild)
Geboren am: 16.11.2002
Geburtsort Geburtsort und / oder Pathologie: Wien, Österreich
Begraben am: 2.12.2002
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b

Aussendung 2009: Welchen Weg ist der Leichnam deines Kindes gegangen, nachdem dein Kind den mütterlichen Leib verlassen hat?

Brief an die Angehörigen - und Ihre Reaktion (der einzigen Reaktion, die ich auf Grund der Aussendung erhielt).

Zeitgleich wurde zum gleichen Thema über die Wegseite berichtet, was eine Reaktion der Angehörigen vom kleinen Engel hervor rief: "Dann werde ich mein Kind ja ein zweites Mal verlieren!"

Danke, das Sie uns Ihre Erlebnisse erzählt haben und das wir darüber berichten durften!   

Aussendung Juli 2009

Ist der Tod eines still geborenen Kindes schon schmerzhaft ...

und wie schmerzhaft es ist, sein Kind lebend zur Welt zu bringen - und dieses Kind starb Minuten/ Stunden/ Tage später - hoffentlich in den Armen der Eltern ...

Wenn diese Prozeße paliativmedizinisch liebevoll begleitet werden, ist der Tod eines Kindes immer noch schmerzhaft ....

Dazu gehört die Dokumentation der lebend erfolgten Geburt (inkl. der Anzeige beim Standesamt auf dem richtigen Formular)

Dazu gehört die Dokumentation des später erfolgten Todesfalles - und damit werden die Schienen für die Beerdigung - entsprechend der wahren Faktenlage gelegt.

Ist es der "Stress", ein falsches Zeitmanagement, eine faule Ausrede oder die fehlerhafte Organisation in Kliniken - nachweisbar werden/ wurden jährlich zahlreiche Kinder nicht der waren Faktenlage entsprechend Klinikintern dokumentiert. Man "vergißt" auf die Dokumentation der lebend erfolgten Geburt auf dem entsprechenden Formular, welches der Bote zum für die Klinik zuständigen Standesamt bringt, sondern schreibt alle Fakten auf das Formular zur Anzeige eines Todesfalles. Das Standesamt macht dementsprechend aus lebend geborenen Kindern gemäß Leichengewicht/ Gewicht der Leibesfrucht eine Fehlgeburt (weil unter 500 Gramm schwer) oder Totgeburt (weil über 500 Gramm schwer).

Erste Gräber in der Gruppe 35b werden geräumt und anschließend neu belegt. Es betrifft jene Kinder, die seit 6.12.2000, 2001 und bis Ende Dez 2002 in der Gruppe 35b in einem einfachen Grab beerdigt wurden. 

Ich habe mir die Gräber und die Aufzeichnungen in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe genauer angesehen, indem ich mir die Grabgestaltung durch Angehörige ansah und diese mit den Aufzeichnungen in der Friedhofsverwaltung verglich.

Entgegen der Klinikinternen Meldung an das Standesamt/ Bestattungswesen/ Verwaltung der Wiener Friedhöfe einer still erfolgten Geburt - bezeugen die Grabinschriften - welche durch die Angehörigen angefertigt wurden, das ihr Kind lebend den Mutterleib verlassen hat!

Diese Eltern fühlen sich - aus meiner Sicht berechtigt - betrogen - und das ausgerechnet durch jene klinikintern arbeitende Menschen, welche ihr Kind ebenfalls lebend gesehen, gewogen, gewickelt, medizinisch behandelt haben...

Die meisten betroffenen Angehörige sagen: der wirtschaftliche Faktor (um Mutter - Kind - Passbezogene Leistungen, um Kindergeld, ec. betrogenen worden zu sein ist nicht ganz so schlimm wie die Tatsache, das uns Müttern/ Angehörigen nicht bezeugt wird, das unser Kind wirklich für ein paar Atemzüge außerhalb meines mütterlichen Leibes gelebt hat!

Vom Betrug betroffenen Angehörige begleite ich gerne bei der Richtigstellung! Wenden Sie sich dazu bitte an den Wiener Verein Sonnenstrahl !

Sterben ist ein Prozess

Mai 2010: ich darf eine Mutter begleiten, deren Kind lebend geboren wurde. Leider starb ihr Kind (lt. Hebammen bereits 5 Minuten nach der Geburt, lt. Mutter bereits 1 Stunde nach der lebend erfolgten Geburt).

Hintergrund: Sterben ist ein in mehreren Phasen ablaufender Prozess

Mir geht es bei dem folgenden Text nicht um den rechtlichen Aspekt, sondern um den Aspekt, was Sterbende fühlen und was nicht.

Ausgenommen von meiner stufenweisen Beschreibung des Sterbeprozesses sind Todesfälle, die mit Gewalttaten in Zusammenhang stehen. Zu Gewalttaten gehören medizinische Eingriffe, Unfälle, Schläge gegen den Körper mit Todesfolge, ec.

Bei allen anderen geht der Sterbeprozeß in mehreren Stufen vor sich, die übersprungen als auch individuell unterschiedlich lang sein können. Dabei kann es sich um einen Prozeß handeln, der über mehrere Jahre andauern kann!

  • zuerst hört der Magen- Darmtrakt mit seiner vollen Funktion auf zu arbeiten. Die Betroffenen können die Nahrung zunehmend schlechter verdauen. Durst- und/ oder Hungergefühl lässt nach. Wie gut/schlecht der Magen - Darmtrakt die angebotene Nahrung verarbeitet, ist ein guter Indikator dafür, wie weit der Sterbeprozeß bereits fortgeschritten ist.
  • Verdaut der Magen "nichts mehr" kann schmerzlos die künstlich zugeführte Ernährung eingestellt werden. Mit der Einstellung der künstlich zugeführten Nahrung wird in diesem Stadium der Sterbeprozeß nicht mehr künstlich verlängert.
  • Wenn Betroffene (Tier wie Mensch) anfangen masslos viel zu essen, ohne anschließend dauerhaft satt sich zu fühlen, darf an (bereits unbehandelbaren) Krebs gedacht werden. 
  • als nächstes beginnen die Hirnfunktionen an, nicht mehr im vollen Umfang zu funktionieren. Zu Beginn dieses Prozessen werden Informationen zunehmend schlechter aufgenommen, angenommen, verarbeitet und wiedergegeben. Eine teilweise oder völlige Wesensveränderung vollzieht sich.  Dazu gehört auch, das die Lebewesen (Tier/Mensch) schwerhörig werden, bis sie zum Schluss nicht mehr hören. Daran schließt sich an die Rückbildung der Gefühle: Nicht mehr wahrgenommen wird im Endstadium dieses Prozesses, das die Hand des Sterbenden gehalten oder die Wange noch gestreichelt wurde.
  • Allein die Gefühle von Herz zu Herz = Liebe = Botschaften, die in der Herzebene wahrnehmbar sind bleiben bis über den Tod hinaus erhalten.
  • was die körperliche Versorgung des irdischen Körpers betrifft, gibt es einen Punkt des "No - retourn", den Ärzte mit ihren Messinstrumenten sichtbar machen können. In diesem Stadium werden Organe zu Transplantionszwecken entnommen (in Österreich ohne Zustimmung des Patienten!)
  • das Herz hört zu arbeiten auf. Jetzt bestätigen Ärzte/Hebammen den Tod z.B. eines Kindes.
  • anschließend hören die Nerven in den Muskelzellen zu arbeiten auf. Aus Sicht der Angehörigen bewegt der Verstorbene jetzt noch immer seinen Körper.
  • Die Körperthemperatur sinkt wärend des gesamten Sterbeprozesses, weswegen alte Menschen rascher/ ständig frieren. Die endgültige Auskühlung auf Umgebungstemperatur ist binnen weniger Stunden nach beendigung der Herztätigkeit erreicht.
  • lebend geborene Menschen, die außerhalb des Mutterleibes sterben, erleben eine Totenstarre, still geborene Kinder nicht.
  • Kalk in die Knochen eingelagert wird etwa ab dem 6. Schwangerschaftsmonat. Wurde ein solches Kind auf einem Friedhof beerdigt, finden sich nach Ablauf der Mindestruhezeit im Grab winzige Knochen.
  • Ein voll ausgetragenes gesundes Kind kommt mit ca 3000 - 3500 Gramm zu Welt. Kremiert hinterläßt ein solches Kind einen großen Fingerhut voll Asche.

Hat der Mensch eine Seele?

1986 oder 87 wurden in den Skandinavischen Ländern folgende Dokumentation aufgebaut und umgesetzt:

auf in den Boden einlassen Waagen hat man Paliativstationen aufgebaut. Darauf lag in einem Krankenbett der Sterbende. Kein Personal, kein Müll durfte während des Beobachtungszeitraumes die Waage verlassen. Solcherart begleitete man zahlreiche Erwachsene beim Sterben. Allen Sterbenden war eines gemein: Nachdem der Punkt von "NO - return" erreicht worden war, verlor der sterbende Mensch schlagartig - zwischen 700 - 1500 Gramm) Gewicht. Es bleibt damit vor nur die Interpretation: 

  1. jeder Mensch hat eine Seele
  2. und die Seele hat Gewicht

Wie erkläre ich z.b. einem Kind die Tatsache, das der Mensch eine Seele hat?

Beispiel: legen Sie sich einen Handschuh vor sich auf den Tisch. Das stellt die irdische Hülle eines Menschen dar, welcher zu Grabe getragen wird.

Nun fahren sie mit ihrer Hand in den Handschuh hinein und "erwecken Sie damit den Handschuh zum Leben" = siehe da, jeder Mensch hat eine Seele!

Wann entweicht eine Seele seiner irdischen Hülle?

Eines ist bei Erwachsenen klar: nicht jede Seele entweicht seiner irdischen Hülle mit dem letzten Herzschlag.

Bei Kindern unter 3 Jahren geht man weltweit in fast allen Kulturen davon aus, das die Seelen von so kleinen Kinder sehr selten ihren Körper von selbst verlassen können, weshalb die Begleitung durch Engel und/ oder Ahnen befürwortet wird. Beobachtungen zufolge sterben in unzähligen Familien Senioren und Kinder fast zeitgleich, was damit zu tun haben kann.

Eine Seele kann aus einem nicht kremierten Körper leichter entweichen, weshalb weltweit verstorbene Kinder lieber beerdigt oder als ganzes dem Wasser übergeben und nicht kremiert werden.

Findet der Mensch durch eine Gewalttat sein Ende, wird die Seele zumeist vor dem Ereignis der körperlichen Zerstörung aus dem Körper hinausgeschleudert oder durch seinen Schutzgeist/ Schutzengel aus der irdischen Hülle herausgeholt.

Vorausgegangene Menschen, die unerledigte Dinge wahrnehmen, können nicht unbelastet in die neue Dimension gehen = können nicht unbelastet zum himmlischen Vater zurückkehren. Manchen von Ihnen hängen Monate/ Jahre/Jahrzehnte fest.

Hinterbliebene können darauf bauen: der Tod ist nur ein Grenzstein der über den Tod hinausdauernden Liebe.

Verstorbene = Vorausgegangene erfahren drüben Heilung, aber auch Antworten auf Fragen und entwickeln daher noch mehr Liebe, Verständnis und die Bereitschaft zu Vergeben, als Ihnen das zu Erdenzeiten möglich war.

Hinterbliebene können Kerzen entzünden, ob am Grab, zu Hause oder in einer Kirche ec, läßt die alles umfassende Liebe jedem in seiner Herzgegend spüren.

Wir schreiben 2010: Das Verbrennen dient der Reinigung und Klärung. Es hat daher nicht nur wirtschaftliche Gründe, das aktuell zunehmend häufiger Kremiert statt beerdigt wird, ein Prozess der für früh verstorbene Kinder grundsätzlich quer durch alle Kulturen nicht zu empfehlen ist!

Im Bestattungs-/ Hebammenrecht ist definiert, was genau unter einem lebend geborenen Kind zu verstehen ist.

"Geburt" ist die Tatsache, wann das Kind den mütterlichen Bauch verlassen hat.

Bei still geborenen Kindern wird das Datum, wann das Kind den Mutterleib verlassen hat, als Todesdatum eingetragen. Bei Leibesfrüchten über 500 Gramm in die standesamtliche Beurkundung, in Klinik- und Friedhofsunterlagen bei fast allen Leibesfrüchten, abhängig davon, wie der die Mutter betreuende Arzt das verstorbene Kind definiert hat. Leibesfrüchte, die in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff gezeugt wurden (künstliche Befruchtung) oder aber in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen haben, werden häufig keiner Todenbeschau - und damit in Verbindung - keinem Begräbnis zugeführt. Berichte dazu finden Sie hier verlinkt von Dr. Ruzicka und Dr. Fiala.

Das Bestattungsrecht kennt still geborene Kinder, die im Bestattungsrecht Leibesfrüchte genannt werden. In Wien werden nicht alle anfallenden Leibesfrüchte einer Totenbeschau zugeführt. Das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau benötigt der Bestatter, damit er den Transport verrechnen kann, aber auch, um zu wissen, ob er vielleicht eine infektiöse Leiche zu transportieren hat, was besondere Vorsichtsmassnahmen von ihm erfordert, etwa Einmalhandschuhe beim Leichenumlagern, Vorbeugendes Verhalten bei der Aufbahrung ec. Diese können im Auftrag der MA 15/MA40 finanziert kremiert und via Sammelbestattung in der Gruppe 35b ihre letzte Ruhe finden.

Ärzte wie z.B. Dr. Fiala und Dr. Ruzicka machen die Zuführung zu einer Totenbeschau davon abhängig, ob das Kind in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen hat.

Das Bestattungsrecht kennt lebend geborene Kinder, die außerhalb des Mutterleibes sterben, das sind dann Leichen. Diese können am Wiener Zentralfriedhof in der Gruppe 35b in einem 1/2 Erwachsenengrab im Auftrag der MA 15/ MA 40 finanziert beerdigt werden.

Mit Ausstellung der Geburts- und Sterbeurkunde erhalten die Angehörigen vom Standesamt (Wien: MA 35) einen rosafarbenen A4 großen Schein. Ich gehe davon aus: zur Abgabe bei einem Bestatter ihrer Wahl.

Da in Wien bis vor wenigen Jahren alles über die MA 43 (jetzt 3 Firmen) abgewickelt wurde, war es früher selbstverständlich, diesen Rosa Schein bei der Bestattung Wien abzugeben, die zumeist in der Nähe eines Standesamtes ihr Kundendienstzentrum zugestanden bekommen hat, zu einem Zeitpunkt, als es sich noch um eine Magistratsabteilung gehandelt hat. Allein schon die Standortnähe zum Standesamt verschafft bis heute der Bestattung Wien Vorteile, was berechtigter Weise anderen Bestattern ein Dorn im Auge ist.

Dazu kommt, dass das bestehende Regelwerk auf Grund der Magistratsabteilungen aufgebaut wurde und der nun notwendige neue Umgang den neuen Marktgesetzen entsprechend noch nicht allumfassend adaptiert ist.

Große Probleme erleben jene Familien, deren Kind lebend geboren wurde, aber außerhalb des Mutterleibes kurz nach der Geburt sterben.

Häufig werden diese Kinder von Kliniken fehlerhaft an das Standesamt gemeldet, in dem man auf einem eigenen Formular die Meldung der lebend erfolgten Geburt "vergißt". Das Hebammen/Klinikangestellte auf das Formular zur Anzeige des Todesfalles die Daten der lebend erfolgten Geburt und die Daten des Todes draufschreiben (um sich Arbeit zu ersparen) hilft dem Standesamt nicht. 

Wenn einem Standesamt das Formular zur Anzeige des Todes vorliegt, auf dem dieHebammen die lebend erfolgte Geburt und das Sterbedatum drauf geschriebenhaben, verwendet das Standesamt wie bei einer stillen Geburt - die Daten, wann dasKind den Mutterleib (lebend!) verlassen hat. Zu finden ist dieser falsche Eintrag in den Aufzeichnungen der Standesämter, in den Aufzeichnungen der Friedhofsverwaltungen, ev. auch in den Aufzeichnunge jenes Bestatters, welcher die Beerdigung durchgeführt und abgerechnet hat.

Als Folge daraus wurden/werden zahlreiche Kinder unter falschen Voraussetzungen beerdigt:

  • glaubensbedingt und bestattungsrechtlich betrachtet sind für still geborene Kinder jeweils ein anderer Begräbnisritus vorgesehen als lebend geborenen Kindern. In Wien werden still geborene Kinder im Auftrag der MA 15/ MA 40 finanziert kremiert, während lebend geboren Kinder in einem einfachen 1/2 Erwachsenengrab in der Gruppe 35b (ev. auch am Islamischen Friedhof) beerdigt werden.

Wurde in Österreich eine Geburtsurkunde ausgestellt, steht der Mutter/ den Angehörigen folgende wirtschaftliche Leistungen zu:

 

  • Mutter - Kind - Pass bezogene Leistungen für ca 2 Monate. Ihre Krankenkasse informiert Sie darüber. Bitte am (Folge-)Tag der Klinikentlassung beantragen!
  • Familienbeihilfe für zumindest 1 Monat. Beispiel: hat das Kind am 31.8.2010 lebend den Mutterleib verlassen und starb das gleiche Kind am 1.9.2010, stehen den Angehörigen für 2 Monate die Familienbeihilfe zu! (Das für den mütterlichen Wohnsitz zuständige Finanzamt informiert Sie darüber. Familienbeihilfe kann ist Österreich 6 Jahre rückwirkend beantragt werden! Stand: 2010)
  • Anerkennung im mütterlichen Pensionsrecht: die Zeit, da das Kind außerhalb des Mutterleibes bei ihr lebte, max. 4 Jahre werden der Mutter als beitragsfreie Pensionszeit dazugerechnet. (Ihre Pensionsanstalt z.B. die PVA berät Sie dazu gerne)

Erst kürzlich (Dez.2009) sah ich wieder eine Mutter weinend vom Grab ihres Kindes in der Gruppe 35b weglaufen, schluchzend die Worte von sich gebend...aber meine Kinder haben doch bei ihrer Geburt gelebt!

Ich konnte die Mutter nicht einholen, aber ich ging zur Grabstelle, von wo sie weggelaufen war. Darin zwei Mädchen. Am Grab sichtbar war nur ein Datum aus dem Jahr 2003. Ich traue mich zu wetten, das es auch dieses mal das Datum war, an dem diese Kinder lebend den Mutterleib verlassen haben.

Ich bin nur Laie, aber 6 Jahre nach dem Tod ihrer Kinder wirkt diese Frau auf mich immer noch Therapiebedürftig (und wahrscheinlich nicht im vollen Umfang arbeitsfähig).

Ihren Worten nach zu schließen hat man also in der Vergangenheit klinikintern sich diese Fehlleistungen geleistet, aber man habe dazugelernt und in der Zukunft komme so etwas nicht mehr vor....

ich kann dazu nur sagen: mh, ja: mal schauen, was die Zukunft bringt.

Wie Ihnen bewußt sein dürfte, setze ich mich als Betroffene von 3 Sternenkindern, Leiterin einer Selbsthilfegruppe und ÖJC - Mitglied stellvertretend ein.

Ihre Antworten geben Sie mir - und da ich zu diesem Thema alles unter http://sternenkind.info/index.php?id=868 veröffentliche, geben Sie Ihre Antworten auch jenen Angehörigen, die erlebt haben, das ihr Kind lebend geboren wurde und später verstarb.

Was die betroffenen Angehörigen aus den erhaltenen Informationen machen, entzieht sich meiner Kenntnis - ebenso habe/nehme ich darauf keinen direkten Einfluss.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag, welcher dem heiligen St. Martin geweiht/ gewidmet ist.

MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff

Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info>
An: Volksanwalt-Wien <vaa@volksanw.gv.at>
Betreff: [Fwd: Schreiben der Volksanwaltschaft]
Datum: 2009-11-11 09:28:12

Sehr geehrte Mitarbeiter der Volksanwaltschaft,

herzlichen Dank für Ihren Brief, für Ihren Einsatz!

Hier nun meine Reaktion: Sie verweisen auf das Pik - Projekt. Ich bin dabei, das Wiener AKH leider nicht, möchte ich ergänzend erwähnen.

In allen Kliniken wird sehr gute Arbeitet geleistet, keine Frage.

Das aus dem Wiener AKH ca 50% aller Kinderbegräbnisse kommen, welche im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b beerdigt wurden ... scheint niemanden ein Anlass wert zu sein, warum ausgerechnet aus dem AKH die mit großem Abstand meisten sozialen Begräbnisse in der Gruppe 35b kommen. Vielleicht bedient das Wiener AKH besonders viele wirtschaftlich arme Angehörige, die ein Begräbnis Ihres Kindes selbst werder in Auftrag geben noch selbst bezahlen können. Das wird wohl eine (wahre/unwahre?) Erklärungsmöglichkeit sein.

Und das die Informationen für Angehörige sterbender/verstorbener Kinder nicht mehrsprachig aufliegen, sondern in einer Sprache Situationsbedingt ausgeteilt werden - kann ich von jenen, die nicht schwanger waren - verstehen.

Vielleicht bin ich ein eigenartiger Kauz: mein erstes Testament habe ich vor der ersten lebend Geburt meines Kindes gemacht, denn mir war klar, das Leben und Tod bei einer Geburt die Hand sich geben oder zumindest nahe beieinander liegen, denn ich hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zwei tote Kinder, verstorben in der 10. und 16. Schwangerschaftswoche.

Dieses bewußte auseinandersetzen mit dem Thema Tod vor dem Sterbeerlebniss meiner beiden Töchter hätte mir viel Leid erspart. Krone der Information wäre gewesen, wenn mir vorher jemand gesagt hätte: ihre verstorbenen Kinder sind der österr. Gesellschaft keiner Totenbeschauung und keines Begräbnisses würdig. (ob im eigenen Auftrag oder im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes ist hierbei nicht die Frage), denn dieses nicht beerdigen können, kein Grab für meine Kinder haben, kein öffentlich zugänglicher Ort für meine Trauer gehabt zu haben hat mir die Verarbeitung sehr erschwert!

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