Bestattung

In Österreich besteht grundsätzlich die freie Wahl des Bestatters www.bestatter.at

Bestatter kommen in einer Klinik nicht auf die Station (z.B. nicht an das Krankenbett der Mutter)

In jedem österr. Bundesland gibt es eine anders definierte Bestattungsfrist. Da Gesetze ständig verändert werden, gebe ich hier nur Rahmen an: Steiermark 72 Stunden, Wien 5 Werktage (Stand Juli 2009) ab Ausstellung vom rosa Schein (Totenbegleitschein, Totenschein - Zeugnis, das eine Totenbeschauung durchgeführt wurde und die Leiche nun zur Beerdigung durch den Pathologen/ Arzt, welcher die Totenbeschauung durchgeführt hat freigegeben wurde)

Immer wieder behaupten Klinikangestellte als auch Bestatter, das diese Frist nicht so eng gesehen wird und das ein Anruf beim Bestattungsinstitut vollkommen genügen müsse, um die Situation zu erklären und die Beerdigung in Form einer Beerdigung (z.B. Sammelbestattung) im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes zu stoppen.

Dagegen stelle ich die Aussage eines Rechtsanwaltes: Wenn die Beerdigung nicht direkt mit dem zuständigen Gesundheitsamt (Wien: MA 40) verrechnet wird, kommt es im Streitfall darauf an, das die Angehörigen nachweisen können, dass Sie rechtzeitig einen Bestattungsauftrag rechtsverbindlich in Auftrag gegeben haben.

Rechtsverbindlich wird ein Bestattungsauftrag, wenn vor dem Begräbnis die Anzahlung geleistet wurde. Die Höhe der Anzahlung bitte beim Bestatter erfragen.

Rechtlich unverbindliche weitere Informationen finden Sie hier.

29.09.2009 Auch bei Bestattungsunternehmen müssen die Preise verglichen werden - Magazin Readers Digest gibt Hinweise, welche Maßnahmen bei einem Todesfall nötig sind. Um die Rubrik aufzurufen, klicken Sie bitte hier: http://www.readers-digest.de/service_fuer_journalisten/index.php?id=mrd

Meine Reaktion darauf finden Sie hier.

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