2010 SS abbrüche in Europa

Von: kristina
Betreff: 2010 Schwangerschaftsabbrüche in Europa
An: verein_sonnenstrahl@yahoo.de
Datum: Freitag, 19. Februar, 2010 21:07 Uhr

Liebes Beepworld Mitglied,
die folgende Nachricht wurde über das Autoren-Kontaktformular auf ihrer Homepage http://abtreibungen.beepworld.de an sie gesandt. Sie können direkt auf diese eMail antworten:

Hallo, ich hätte da ein Anliegen und zwar schreibe ich zur Zeit eine Hausarbeit über Abtreibungen in Europa und bräuchte bitte ihren Namen und das Erreichungsjahr dieses Textes, damit ich das zitieren kann. Wäre wirklich nett.

MfG
Kristina
 

Reaktion von Gunnhild Fenia:

betreff: 2010 Schwangerschaftsabbrüche in Europa

Montag, 22. Februar, 2010 11:20 Uhr

Von: "Verein Sonnenstrahl" <verein_sonnenstrahl@yahoo.de>

An: kristina

 

Liebe Kristina,
besagte beepworldseite http://abtreibungen.beepworld.de entstand in den Jahren 2000 - 2009. Im wesentlichen habe ich damals vorhandene Texte zusammengefügt und fehlendes ergänzt. Seit 2009 findet sich die Fortsetzung unter www.sternenkind.info

Das aus meiner Sicht wichtigste zum Thema Schwangerschaftsabruch ist die unterschiedliche Definition "Kind":
wird ein Kind mit Freude erwartet und ausgetragen, spricht man vom Kind von Zeugung an (sichtbar z.B. am Mutter - Kind – Pass).

Auf der Indexseite von sternenkind.info habe ich emails von Ärzten zum Thema "Kind" und "Totenbeschau" in Verbindung mit Schwangerschaftsabbruch 1:1 wiedergegeben. Fakt 2010 ist folgende medizinische Betrachtungsweise: Wird ein Kind empfangen, um anschließend die Schwangerschaft gezielt bewußt abzubrechen, wird die Definition Kind nur jenen Neugeborenen zugestanden, die - versicherungsrechtlich betrachtet - lebend eine Klinik verlassen haben. Als Mutter von 3 Sternenkindern verwende ich das Wort "Kind" von Zeugung an. Bestattungsrechtlich sind Kinderleichen über 500 Gramm eine Totgeburt und Kinderleichen unter 500 Gramm eine Fehlgeburt, still geborene Kinder eine Leibesfrucht, und lebend geborene Kinder - die später sterben - eine Leiche.

Diese beiden Definierungen von Fehl- und Totgeburt haben nichts damit zu tun, ob ein Kind von selbst gestorben ist oder ob eine Schwangerschaft mit z.B. mit Medikamenten oder Chirurgisch oder vergleichbarer Unterstützung abgebrochen wurde.

Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vor dem ca. 6. Schwangerschaftsmonat erlebt haben, können daher ohne schlechten Gewissens von sich behaupten, das sie eine Fehlgeburt erlebt haben, denn ein gesundes Kind erreicht die 500 Gramm - Marke im Laufe des 6. Schwangerschaftsmonat. Fabio war ein von Natur aus fehlerhaft gebildetes Kind und hatte im 7. Schwangerschaftsmonat noch keine 500 Gramm: http://sonnenstrahl.org/uploads/media/Fabio_02.pdf

Das Personenstandsgesetz definiert - in jedem Staat minimal anders - das Regelwerk der Dokumentationen, bekannt z.B. als Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde ec.

Jedem lebend geborenen Kind steht eine Geburtsurkunde zu, unabhängig davon wie lange dieses Kind außerhalb des Mutterleibes gelebt hat, auch unabhängig davon, wie leicht das Kind bei seiner Geburt war. (Ausnahmen bestätigen diese Regel: In der Türkei wird - vor allem in ländlichen Regionen - die Geburt eines Kindes auch heute noch vielfach in heiligen Schriften und erst zu einem späteren Zeitpunkt behördlich dokumentiert)

Jedem Kind, dem eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, muss im Sterbefall eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jedem lebend geborenen Kind steht z.B. Familienbeihilfe (Gelder vom Finanzamt) zu, wenn das im jeweiligen Land grundsätzlich für lebend geborene Kinder so vorgesehen ist.

Definition Geburt: das ist der Tag, an dem das Kind den mütterlichen Leib - still oder lebend - verlassen hat.

Definition Geburtsort: Geburtsort ist nicht jener Ort, da das Kind den mütterlichen Leib verlassen hat, sondern jener Ort, an dem die Nachgeburt den mütterlichen Leib verlassen hat. Beispiel: Immer wieder verlassen Kinder zu Hause oder auf dem Weg zur Klinik den Mutterleib. Mutter und Kind werden in die Klinik gebracht, und in der Klinik verlässt die Nachgeburt den Mütterlichen Leib. In der Geburtsurkunde dieser Kinder steht demnach die Klinik als Geburtsort.

Jährlich verlassen zahlreiche Kinder lebend den Mutterleib, etwa bei Schwangerschaftsabbruch nach Pränataler Diagnose, Eileiterschwangerschaft, Bauchhöhlenschwangerschaft, ec. Wenn diese lebend geborenen Kinder - versicherungsrechtlich betrachtet - nicht lebend die Klinik/ das Krankenhaus verlassen, sondern während ihres ersten Klinikaufenthaltes sterben, werden diese Kinder von den Kliniken dem Standesamt, der Statistikbehörde, dem Bestatter, der Gesundheitsbehörde ec. gemäß Leichengewicht als Fehl- und Totgeburt gemeldet.

Die betroffenen Eltern haben - gesetzlich geregelt - das Recht/ die Pflicht, zu dem für die Klinik zuständigen Standesamt zu gehen und um die Richtigstellung der Dokumentation anzusuchen. Den Angaben der Angehörigen - das ihr Kind lebend zu Welt kam, aber nach ...Stunden, Tagen starb - ist zu Glauben (steht im Gesetz!).

Das Bestattungsrecht ist in jedem deutschen, österr. Bundesland/ schweizer Kanton ec. anders geregelt, auch unterschiedlich angesiedelt. So ist z.B. in Tirol der Umgang mit Leibesfrüchten - wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht heißen - und Leichen im Tiroler Seuchenschutzgesetz geregelt. Da es sich um "Landesgesetze" handelt, weil der Ursprung uralt ist, wird in der aktuellen Rechtsauffassung von Gesetzen mit geringem Wert gesprochen. Im Gegenzug dazu staatsweit (also für ganz Österreich gültige Gesetze wie z.B. die Klinikgesetze) oder gar EU - weit gültige Gesetze: Diese Gesetze sind jüngeren Datum und ihnen wird - nicht immer gerechtfertig - ein höherer Wert zugestanden.

Wichtig ist auch, den Bestatter von der Richtigstellung rechtzeitig zu informieren, denn bestattungsrechtlich kann es Unterschiede geben zwischen lebend geborenen und still geborenen Kindern. So werden still geborenen Kinder eher kremiert, während man lebend geborenen Kinder häufiger ein Begräbnis ohne Kremierung zugesteht.

Wenn ein religiöses Begräbnis gewünscht wird: Wichtig ist auch, dem Geistlichen rechtzeitig darüber zu Informieren (dass das Kind lebend zu Welt kam, aber Stunden/Tage später starb), denn in fast jeder Religion wird für still geborene Kinder ein anderer Beerdigungsritus verwendet als für lebend geborene und später verstorbene Kinder!

Mutter ist vorrangig jene Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat. Dabei muss es sich nicht um ihre Eizelle handeln.

Vater ist vorrangig jener Mann, der das Kind gezeugt hat.

Ist/war ein Mann mit der Schwangeren verheiratet, gilt er automatisch als Vater - dabei muss er nicht der Erzeuger des Kindes sein.

Leider wird für viele Männer erst bei einer Scheidung interessant die Frage, ob sie wirklich der Erzeuger dieses Kindes sind und veranlassen einen Vaterschaftstest - mit dem Ergebnis, das in 8 - 10 % aller Kinder die Frau mit der Angabe - wer der Erzeuger des Kindes sei - gelogen hat.

Begrüßenswert wäre der Vaterschaftstest bei Geburt, denn das würde sehr viel seelisches und wirtschaftlich bedingtest Leid verhindern helfen.

Von wegen Zellhaufen: ein Kind ist in der 8. - 10. Schwangerschaftswochen optisch fertig ausgebildet und schaut daher bereits ab diesem frühen Zeitpunkt wie ein fertiges kleines Baby aus - siehe http://sonnenstrahl.org/sternenkinder/material-zu-versorgung-von-verstorbenen/embryomodell/ 
Angehörige von früh verstorbenen Kindern erleben, das es Ihre Trauerarbeit sehr erleichtert, wenn sie ein Babymodell zum anfassen/ anschauen haben. Über dem oben erwähnten Link können Modelle von Embryos - entsprechend der 8. - 10. Schwangerschaftswoche zum angreifen/ anschauen bestellt werden.

Bedenken Sie bitte auch den Blickwickel "Ware Mensch". Dem entsprechend kann unser weltweites Gesundheitssystem ohne die Verwendung von Leibesfrüchten nach einem Schwangerschaftsabbruch nicht mehr auskommen!

Hinweisen möchte ich auch auf aktuelle Informationen aus der Schweiz und Spanien.

Wenn Sie möchten, veröffentliche ich ihre Arbeit gerne in den von mir betreuten Webseiten - wie ich auch diese Brief an Sie zu veröffentlichen beabsichtige.

MFG
Gunnhild Fenia

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