Ziele
Ziele der Seite über Kirchen und Glaubensgemeinschaften
Folgende Ziele sollen mit dieser Seite mehrsprachig erreicht werden - unabhängig davon, ab welchem Zeitpunkt das individuell staatlich definierte Personenstandsgesetz dem Individuum Mensch seine eigene Identität verleiht:
Kurzdarstellung, wie die Religion/Glaubensgemeinschaft grundsätzlich das Individuum sieht, z.B. ab welchem Zeitpunkt der neu gezeugte Mensch in Ihrer Religion wahrgenommen wird:
Beispiele: Vor der Zeugung seiner ird. Hülle? Das kann z.B. den Glauben an ein Vorirdisches Dasein beinhalten. Oder mit der Zeugung seiner ird. Hülle? oder zu einem späteren Zeitpunkt?
- Gerne würde ich Grundsätzliches zu Beerdigungsriten Ihrer Glaubensgemeinschaft bei lebend geborenen Menschen wissen
- Wie wird in Ihrer Religion/Glaubensgemeinschaft der Umgang mit still geborenen Kindern gewünscht?
- Wie steht Ihre Kirche/ Glaubensgemeinschaft zum Thema Schwangerschaftsabbruch?
Wichtige Informationen für Sie: Wien hat (lt. Herrn Tichacek von der Direktion der Wiener Friedhöfe, als die Wiener Friedhöfe noch MA43 waren, war er zuständig für Gebühren und Recht) Bestattungspflicht für alle greifbaren Leibesfrüchte, wie still geborene Kinder genannt werden.
Von Angehörigen wissen wir, das noch lange nicht alle Kinderleichen in den Kliniken zur Bestattung freigegeben werden. z.B. wird unterschiedlich umgegangen mit Kinderleichen, die von selbst den Mutterleib verließen und jenen, welche mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen haben/werden!
Aktuell meldet die Feuerhalle Wien Simmering, das unter 500 Gramm schweren Kinderleichen aus folgenden Kliniken eintreffen (bitte unterstrichenes anklicken)
Der Verein Sonnenstrahl tritt ein für die Aktion "Allen Menschen ein Grab")
