Jüdische Traditionen

Der Tanach (Altes Testament) behandelt die Problematik des Schwangerschaftsabbruchs nur am Rande, und im Judentum gibt es keine einheitliche Auffassung dazu.

Das antike Judentum lehnte Schwangerschaftsabbrüche ab, es sei denn, das Leben der Mutter war durch die Schwangerschaft gefährdet. Beispielsweise verurteilte Philo von Alexandria (1. Jahrhundert) die Nichtjuden wegen der weitverbreiteten Praktiken von Abbrüchen und Kindstötung.

Jenseits des allgemeinen Konsenses, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten ist, wenn das Leben der Mutter nicht in Gefahr ist, gibt es kontroverse Diskussionen. Ein Ausgangspunkt ist, dass die Frage, ob es sich beim ungeborenen Kind schon um einen Menschen handelt, nicht nach naturwissenschaftlichen, sondern nach innerreligiösen Maßstäben beantwortet wird. So wird das Leben im Tanach oft mit dem Atmen gleichgesetzt; siehe Ruach (Lebenshauch) und Atemseele.

Im Talmud findet sich die Angabe, die befruchtete Eizelle sei bis zum 40. Tag „bloß Wasser“, „mayim b'alma“. Dass der Schwangerschaftsabbruch trotzdem nicht beliebig freigegeben wird, ist unter anderem auf das Fortpflanzungsgebot der Tora zurückzuführen. Nach talmudischem Recht gilt der Fötus nicht als eigenständiges Leben, sondern als Teil der Mutter („Der Fötus ist die Lende der Mutter“) und Eigentum des Ehemanns. Eine andere Stelle bezieht sich nicht auf Schwangerschaftsabbruch, sondern auf die Geburtshilfe: Bei der Geburt darf der Fötus getötet werden, um das Leben der Mutter zu erhalten: „Wenn die Frau Schwierigkeiten bei der Niederkunft hat, zerschneide man den Fötus in ihrem Inneren und ziehe ihn Teil für Teil heraus, denn ihr Leben gilt mehr als seines. Wenn der größere Teil [andere übersetzen: der Kopf] geboren ist, berühre man ihn nicht, denn ein Leben darf nicht für ein anderes Leben beseitigt werden.“ Also ist die Tötung ab diesem Zeitpunkt in jedem Fall verboten. Maimonides ist der Meinung, dass der Fötus unter Umständen wie ein „Verfolger“ betrachtet werden muss als jemand, der versucht, die Frau umzubringen, die Probleme bei Schwangerschaft und Geburt hat. Nach dem Gesetz darf aber jeder, der eine andere Person in Tötungsabsicht verfolgt, selbst getötet werden. Damit rechtfertigte er den Schwangerschaftsabbruch nur bei der Lebensgefahr für die Mutter. Der aschkenasische Oberrabiner von Israel Isser Jehuda Unterman (1886–1976) verglich die Abtreibung mit Mord, wenn keine Gefährdung der Mutter vorliegt.

Zu einer solchen Gefährdung zählte er auch den seelischen Druck, der die Mutter in den Suizid treiben könnte. Der ehemalige sephardische Oberrabbiner Ben Zion Chai Usiel (1880–1953) billigte den Schwangerschaftsabbruch auch bei geringeren Unbilden für die Frau. Dabei stützte er sich auf die Talmudstelle, an der von Entwürdigung die Rede ist: „Auf jeden Fall ist es ganz eindeutig, dass sie das Abtöten des Fötus ausschließlich in einer Notlage zuließen, doch auch dann, wenn die Notlage nicht schwerwiegend ist, wie zum Beispiel eine mögliche Entwürdigung der Mutter. Doch ohne Notlage ist es sicher verboten, denn es handelt sich hier um Vernichtung und die Verhinderung einer Lebenschance für eine nefesch in Israel.“ Usiel ließ also die Abtreibung selbst aus weniger schwerwiegenden Gründen zu, untersagte sie jedoch, wenn keine rechtfertigenden Gründe vorliegen.

12.8.2011 http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch

Jüdische Traditionen

Am 9./ 10. September feiern Juden Rosch HaSchana, ihr Neujahrsfest.

Jüdische Friedhöfe sind Zeugen für die Anwesenheit von Juden, selbst wenn sie schon lange nicht mehr da leben. Der schlichte Rahmen jüdischer Bestattung weist hin auf die eigene Endlichkeit, das Mysterium von Leben und Tod. Eine Vielzahl von Ritualen und das soziale Netz der Gemeinschaft halten die Hinterbliebenen, die möglichst wenig alleine gelassen werden. Es ist religiöse Pflicht, Trauernde zu besuchen, ihnen Essen mitzubringen, sie zu trösten, damit sie durch das Sprechen über den Toten Abschied nehmen und ihre Trauer verarbeiten können. Rituale helfen, die Trauer zu leben, und spenden schon den halben Trost. Die Beerdigung erfolgt so schnell wie möglich und ohne Musik oder Blumenschmuck und es wird das Kaddisch-Gebet gesprochen, ein Gebet zur Verherrlichung Gottes. Marcel Ebel,

Rabbiner der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich

http://www.kirche-heute.ch/index.php?AusgabenNummer=12&Jahrgang=34&Id=4183

 

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