Islam Sternenkind.info

http://islam.sternenkind.info/ erklärt die islamische Sichtweise und den Umgang mit einem eben gezeugten Kind

http://kadir-etuekoglu.sternenkind.info beerdigt von Zeugung an resektvoll Verstorbene u.a. nach islamischen Ritus.

Interessant ist auch das Thema IVF & ICSI im Isalm, Islam Ethics of Life, Cousin & Cousine (wenn Paare blutsverwandt sind), L'islam ne connait aucun Krematorium, ...

Zum Thema Abbruch existieren im Islam verschiedene Haltungen. Generell wird die Tötung ungeborenen Lebens missbilligt. Der Koran untergliedert die Entwicklung im Mutterleib in drei Phasen. In überlieferten Aussprüchen des Propheten Mohammed ist davon die Rede, dass jede dieser drei Phasen 40 Tage dauern würde. Laut dieser Tradition empfängt der „Klumpen Fleisch“ am 120. Tag der Schwangerschaft die Seele, die ihm von einem Engel eingehaucht wird. Nach anderer Interpretation wird der Mensch bereits nach 40 Tagen beseelt. Nach Meinung einiger Gelehrter darf deshalb eine Schwangerschaft in ihrer frühen Phase bei körperlichem oder seelischem Leiden der Schwangeren abgebrochen werden. In den letzten 20 Jahren wurde von manchen Gelehrten zudem auch der Abbruch bei einem behinderten Embryo und bei einem Embryo, der aus einer Vergewaltigung entstand, unter bestimmten verfahrensrechtlichen Auflagen erlaubt. Andere Gelehrte stufen wiederum die frühe Entfernung der Leibesfrucht ebenso als schwere Sünde ein, da die Frucht als Teil des weiblichen Körpers betrachtet wird und dieser Körper von Allah anvertraut wurde und damit unantastbar ist. Nach dem 120. Tag ist der Abbruch verboten, ausgenommen die Geburt gefährdet mit Sicherheit das Leben der Mutter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch

künstliche Befruchtung im Islam, beerdigung im Islam ec. 

Der HOCA ist der Geistliche einer Moschee und kommt von "haj"- also einer, der nach Mekka gepilgert ist. Das ist die türkische Schreibweise.

Mullah: http://de.wikipedia.org/wiki/Mullah

Eine Moschee ist immer ein islamisches Geistliches Zentrum.

Im Islam wird Jesus (arabisch: Isa) als Prophet neben Adam, Abraham/ Ibrahim, Moses/ Musa und Mohammed genannt.

mehrsprachiges Präsidium für religiöse Angelegenheiten in der Türkei = Diyanet www.diyanet.gov.tr

Islam = Islamic
Der Islam sagt: das eben gezeugte Kind ist ohne Seele = ohne Leben bis zum 120. Tag nach der Befruchtung.
Die Tötung eines ungeborenen Kindes ab 120 Tage nach seiner Zeugung wird als Mord gewertet, also verurteilt. Ausnahme: das weitere austragen des ungeborenen Kindes bringt die Schwangere in seelische wie körperliche Lebensgefahr.

lt. Islamischen Regeln ist für gläubige Muslime die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform. Die Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen. Die Überführung von Leichen in die Heimat wird angestrebt, um folgendes Verwirklichen zu können:

  • Die Bestattung sollte möglichst zeitnah zum Todestag, am liebsten am Todestag stattfinden.
  • Der Friedhof benötigt einen eignenen Raum für die rituelle Waschung.
  • Der Raum für die Abschieds- & Trauerfeier muss frei von christlichen Symbolen sein: kein Kreuz, kein auferstandener Christus.
  • Das Gräberfeld muss ermöglichen, dass der Tote mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist. Der Winkel ist auf den Bruchteil des Grades, also auf Minuten genau, einzuhalten. Die Grabstätte sollte in "jungfräulicher" Erde stattfinden = an Ort und Stelle sollte noch keine andere Bestattung stattgefunden haben.
  • Es ist ein "ewiges Ruherecht" vorzusehen.
  • Grabschmuck oder Grabpflege sind nicht üblich.
  • Nach dem Gedankengut des Islam wird nur im Leichentuch/ Leichentüchern gewickelt bestattet. In Europa besteht die "Sargpflicht", dem entsprechend wird mancherort der Verstorbene in Europa zurerst gemäß islam. Sitte in Leichentücher gewickelt, dann in den Sarg gelegt im Sarg bis zum Grab transportiert, aber letzten Endes - gemäß islamischer Vorschrift: nur in Leichentüchern gewickelt in die Erde gelegt. Vorher mit dem zuständigen Friedhofsgärtner abstimmen, denn - rechtlich betrachtet - er öffnet und schließt das Grab. In Wahrheit reicht die Anwesenheit des Friedhofsgärtners - und die männlichen Angehörigen können selbst das Grab - im Beisein des Friedhofsgärtners - schließen.

Über die "Urfie- oder Orfiehe"

Eine islamische Eheschließung wird üblicher weise von einem Mazon (vergleichbar einem Notar) bezeugt bzw. durch Kopien des Ehevertrages und die symbolische Übergabe des Brautpreises vor zwei Zeugen beglaubigt. Darüber hinaus ist die staatliche Registrierung nötig. Erst diese verleiht der Ehe rechtliche Wirksamkeit. Letzteres ist nach dem islamischen Recht allerdings nicht zwingend vorgesehen. Nach verbreiteter Vorstellung reicht die Zustimmung des männlichen Vormunds der (jungfräulichen) Braut und die öffentliche Ankündigung der Eheschließung sowie deren gegenseitiges Einverständnis der Brautleute vor Zeugen. Als Ehevertrag reicht ein formloses Schriftstück. Eine solche Eheschließung nach gebräuchlicher Tradition ("Urf") ist zwar nicht staatlich anerkannt, wird gewohnheitsrechtlich und religiös aber als gültig angesehen.

Eine häufig anzutreffende Tatsache bei einer solchen rechtlich nicht anerkannten Ehe (daher der Begriff "Scheinehe") sind folgende Auswirkungen:

Kinder /Kindeskinder ec., welche einer solchen Verbindung entstammen, erhalten keine - dem westlichen Standard entsprechenden Dokumente.

Diesen Nachkommen fehlt z.B. Geburtsurkunde, (diese Kinder haben keinen behördlich definierten und keinen entsprechend dokumentierten Nachnamen)

Diese Kinder haben keinen legalen Status (können also jederzeit des Landes verwiesen werden)

Diese Kindern fehlt auch der Staatsbürgerschaftsnachweis und der Personalausweis/Pass. Sie können daher das Land nicht legal verlassen.

Auch sonstige Dokumente berechtigt zu erreichen wie Führerschein, Berufsausbildung, nach einer Lehrstelle oder ein Universitätsabschluss, ist diesen Kindern nicht gestattet.

Für islamische Staaten existieren diese Kinder offiziell nicht, daher haben diese Kinder und ihre Nachkommen keinen Anspruch auf Kindergarten-, Schulbildung, Leistungen am Gesundheitssytem ec.

andere Sichtweise finden Sie unter

[PDF] L Ä N D E R B E R I C H T Wilde Ehe auf Ägyptisch

Urfi-Ehen in Ägypten: Hochzeit light stürzt Zehntausende ins ...

Eheschließungen sind in Österreich ausnahmslos zuerst am Standesamt zuschließen - anschließend kann religiös geheiratet werden (muss aber nicht).

Wer Sorgen hat und sich beraten lassen will, ob zum Thema Ehe, Familie, Partnerschaft, ec. kann in ganz Österreich am Dienstag Vormittag (wenn Werktag) zum Bezirksgericht gehen.

Gesetzlich vorgesehen regelt nur die am Standesamt geschlossene Ehe das Zusammenleben. Vorgesehen ist seit 1996 einen Partnerschaft mit gleichen Rechten als auch Pflichten.

Sobald eine Frau schwanger ist (den Mutter - Kind - Pass ausgestellt erhielt) gelten - gesetzlich definiert - besondere Regeln für Mutter und ungeborenes Kind. Diese Regelungen sind Vergleichbar mit einem Schutzraum für Mutter und Kind.

Daher ist es im Sinne der Schwangeren und ihrem ungeboren Kind wichtig, das Sie z.B. an Ihrem Arbeitsplatz, bei Behördenwegen, beim Ansuchen um eine Wohnung, bei jedem Arztbesuch ec. gleich zu Beginn sagt, das Sie schwanger ist oder für ein neugeborenes Kind, Kindergartenkind ec. zu sorgen hat (wenn es denn der Wahrheit entspricht). Als Nachweis für gemachte Angaben gilt der Mutter - Kind - Pass.

Der Mann kann zum ungeborenen Kind ab Ausstellung des Mutter - Kind - Passes sich freiwillig bekennen. Dazu hat er in Österreich folgende Anlaufstellen: Amt für Jugend und Familie, Bezirksgericht, Standesamt.

Ein Vaterschaftstest/ Mutterschaftstest kann in Österreich beim Amt für Jugend und Familie beantragt werden, wenn z.B. berechtigt Zweifel bestehen, ob man genetisch wirklich der Vater/ die Mutter zum Kind ist. Ebenso kann durch Test abgeklärt werden die Verwandschaftsverhältnisse von Geschwistern, Cousin und Cousinen ec.

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