Christentum: Beginn des Menschen
Im röm kath geprägten Christentum wird Schwangerschaftsabbruch als Sünde bzw. Schuld angesehen. Alle anderen Christen (evang., Freikirchen, Altkatholisch. Mormonen, ec.) sind freizügiger. Abhängig von der individuellen Toleranz gab und gibt jedoch unterschiedliche personenbezogen unterschiedliche Ansichten, die sich nicht mit der Kirchenansicht decken (müssen).
Laut dem Katechismus der röm. katholischen Kirche ist das menschliche Leben vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Dem entsprechend kennt die röm. kath. Kirche Segen für Schwangere und Ungeborene bzw Schwangere und Neugeborene. Demnach ist ein Abbruch gleichzusetzen mit der Tötung eines Menschen, selbst formelle Mitwirkung ist ein schweres Vergehen.
Viele evangelische und auch einige katholische Theologinnen und Theologen hingegen vertreten die Meinung, ein Abbruch sei zwar eine Übertretung des biblischen Tötungsverbotes, könne aber unter Umständen ethisch vertretbar sein, als das geringere Übel in einem unlösbaren Dilemma; der selbstverantwortete Gewissensentscheid der betroffenen Frau in ihrer Notlage sei zu respektieren.
evang: Die Reformatoren weichen nicht von der kirchlichen Tradition ab. Luther bezeichnet die Zeugung eines Kindes als „Gottesdienst“ und tritt daher für den Schutz des Gezeugten ein.
Calvin bezieht sich auf Exodus 21, 22 und lehnt die Schwangerschaftsabbrüche ab. Die protestantische Sozialethik entwickelte Anfang des 20. Jahrhunderts in Auseinandersetzung mit der Enzyklika Casti connubii von 1930 eine nuancierte Haltung. Grundsätzlich wird der Schwangerschaftsabbruch verurteilt, aber es wird auch die Forderung abgelehnt, dass eine Frau ein ungewolltes Kind gegen ihren dezidierten Willen austragen und sich dann Jahrzehnte lang um das Kind kümmern müsse; auch in das Leben der Mutter werde dadurch unwiderruflich eingegriffen. Dieser Konflikt des Rechtes auf die eigene Lebensgestaltung sowohl bei der Mutter als auch beim Kind sei nicht auflösbar, und ein Kompromiss nicht möglich[69]. Es gibt aber auch die radikale Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs, wie bei Dietrich Bonhoeffer und Karl Barth, der von einem „heimlichen und offenen Massenmord“ sprach. Danach geht das Recht auf Leben dem Recht auf Lebensgestaltung vor.
Die feministische Theologie stellt die Autonomie und die Eigenverantwortung als Ausdruck der Menschenwürde unabhängig von der Entscheidung für oder gegen den Schwangerschaftsabbruch in den Vordergrund. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund hat sich in einer Stellungnahme vom 4. Oktober 2001 für die Fristenregelung ausgesprochen.
12.8.2011: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch
Die Orthodoxe Kirche beruft sich auf die Kirchenväter und hat Schwangerschaftsabbrüche als Sünde (Mord) gesehen, ist jedoch das Leben der Mutter gefährdet, hat dieses immer Vorrang und so sind in Ausnahmefällen Schwangerschaftsabbrüche möglich.
12.8.2011: http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch