Schwangerschaft

Liebe Mutter, lieber Vater, es verwirrt Sie vielleicht, wenn im österr. Mutter-Kind- Pass oder bei Ärztinnen/ Ärzten in Schwangerschaftswochen gerechnet wird und gelegentlich ein „10. Schwangerschaftsmonat“ auftaucht. Eine normale Schwangerschaft dauert 40 Wochen, das sind 280 Tage. Ärztinnen/ Ärzte rechnen in Mondmonaten (= 28 Tage), dadurch ergibt sich ein 10. Schwangerschafts(mond)monat.

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie sich auch angewöhnen, in Schwangerschaftswochen (SSW) zu rechnen.

Eine Schwangerschaft wird bei Schwangerschaftstests und von Frauenärztinnen/ Frauenärzten häufig sogar noch genauer angegeben und zwar in vollendeten Wochen plus Tagen (z.B. SSW28+4= 28 vollendete Wochen plus 4 Tage, dies bedeutet dasselbe wie 29. Schwangerschaftswoche).

Für 9 Monate (10 Mondmonate) wird im günstigsten Fall der Mutterleib uns Heimat sein, zumindest ist das dzt. bei uns Menschen so vorgesehen. Dann erfolgt die Geburt – oder zu einem außerhalb des Mutterleibes lebensfähigen Kind, ist nicht zwingend vorgesehen, wird aber in der Regel erwartet. Und "gesund" soll das Kind sein, das heißt mit allen äußeren Gliedmaßen und allen inneren Organen - das wird häufig vorausgesetzt.

Da vom Vorirdischen Dasein bis nach der Geburt tausende von Entscheidungen fallen, kann es viele Quellen für Fehler/ Fehlentscheidungen, Besonderheiten der Natur geben – und dann erwarten die davon betroffenen Familien ein "behindertes", ein "fehlerhaft" geborenes Kind. Ob lebend oder still geboren …beides ist möglich. Ebenso die Tatsache lebend geboren zu werden und Minuten, Stunden, Tage, Monate, Jahre später zu sterben.

In der Regel verlassen in unserer Kultur die Kinder in einer Klinik (im Beisein einer Hebamme, Arztes, Krankenschwester) den mütterlichen Leib. Es kommt in unserer Kultur auch vor, das Frauen außerhalb einer Klinik /Gyn. Praxis (z.B. zu Hause, in einem Auto ...) ihr Kind gebären – und das nicht immer im Beisein einer mitfühlenden erwachsenen Freundin/ eines erwachsenen mitfühlendes Freundes. …

Nun fängt es kompliziert zu werden an, weil jeder ein und das selbe Erlebnis anders zu definieren beginnt und im weiteren daraus andere Schlüsse zieht, andere Entscheidungen trifft, bestehende (z.B. Bestattungs-) Gesetze unterschiedlich auslegt usw.

Organogenese beschreibt die ersten 8 Wochen ab seiner Zeugung - also einem Zeitraum innerhalb der ersten 10 Wochen ab Beginn der Schwangerschaft (denn eine Schwangerschaft ab dem ersten Tag der letzen Monatsblutung einer Frau gerechnet, wobei Ärzte statistisch davon Ausgehen, "das die meisten Frauen 14 Tage nach ihrer Blutung befruchtungsfähig sind".) mit dem Ende der Organogenese ist der Körper des neuen Menschen sichtbar vollkommen inkl äußeren Geschlechtsmermalen angelegt, weshalb dem Kind (bestattungsrechtlich betrachtet) ab diesem frühen Zeitpunkt ein geschlechtsbezogener Vorname gegeben werden kann, denn am Grab (-stein) darf stehen, was Angehörige ansagen. Aus Kunststoff können Sie hier ein entsprechend ausgebildetes Embryo bestellen.

Ein Kind zu erwarten - und nie wieder wird es so wie vor Beginn dieser Schwangerschaft sein. 

Ein Kind berührt, denn es macht

  • eine Frau/Mädchen zur Mutter, zumindest zur Empfängerin
  • einen Jungen/Mann zum Vater, zumindest zum Erzeuger
  • Eltern werden Großeltern
  • Großeltern werden Urgroßeltern
  • den Bruder zum Onkel
  • die Schwester zur Tante
  • usw. ....

Medikamente: es kommt nicht auf die Dosis an

Wann beginnt für Dich das neue Leben in Dir oder deiner Partnerin?

Die gesamte Menschheit ist sich über den Beginn des Lebens vollkommen uneinig. Für die einen ist es ab der Vereinigung von männlichem Samenfaden und weiblicher Eizelle – für andere beginnt der Prozess der Vereinigung und das ein Kind sich bereit macht, in ausgerechnet die Paarkonstellation kommen zu wollen noch früher – andere sagen: die Geburt ist der Beginn allen Lebens – ja es gibt extreme, welche die Ansicht vertreten, das ab der Selbsterhaltungsfähigkeit des Menschen er oder sie erst ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist – und dann gibt es selbstverständlich noch alle Grauschattierungen dazwischen.

Wann Beginnt für Sie/Dich das Leben eines/Ihres/deines Kindes? Teilen Sie Ihre Gedanken dazu uns mit.

Vereinsintern: Lobby für sterbende und verstorbene Kinder und Angehörige

Externe unabhängig arbeitende Angebote, welche der Verein Sonnenstrahl für empfehlenswert hält und daher auf diese Art und Weise gerne unterstützt: Es gibt Alternativen, Aktion Leben, YoungMum (ehemals Babydoll) , Lobby für chronisch kranke oder behinderte Kinder,

CH: Verein Hilfe nach pränataler Diagnose

D: Die Birke

teilweise mehrsprachige Büchertipps und Links zu Selbsthilfegruppen, Selbstbetroffenen, Angehörigen - nach Themen geordnet von A - Z ... (M = Morbus)

Umfrage über Rechte des Menschen
einem Kind in der 10 Schwangerschaftswoche würde ich
würde ich entwicklungsbedingt einen Geschlechtsbezogenen Vorname zubilligen
einem so kleinen verstorbenen Kind würde ich ein Begräbnis zubilligen
ein Ungeborenes in diesem Entwicklungsstand sehe ich noch nicht als eigenständige Menschen an
der Mensch ist von Zeugung an wertvoll, existent, um seiner selbst liebenswert.
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Die Aktion "Allen Menschen ein Grab" wurde lt. röm. kath. Kirchenkalender am "Tag der unschuldigen Kinder" = 28.12. 2002 durch Br. Klaus Schäfer SAC in Karlsruhe/ D gegründet. Ein von ihm gerne gegebener Hinweis: Es gibt 5 Gebetsformen, mit Gott zu hadern ist eine davon.

„Der Weg des Herzens ist der Weg des Mutes“.
Aus Sicht der Angehörigen gibt es MA 40 finanziert Begräbnis für jedes beerdigungswürdiges Familienmitglied von Empfängnis (im Mutterleib) und künstlicher Zeugung (außerhalb des Mutterleibes) an. Bestattungsrechtliche betrachtungsweise: Im Mutterleib verstorben = Leibesfrucht, außerhalb des Mutterleibes gestorben: Leiche. Rechtsanwalt Mag. Konlechner berichtet: Leibesfrüchte/ Leichen unterliegen dem Bestattungsrecht und  Angehörigen haben Rechte. Dazu gehört nicht die Kostenübernahme der Begräbniskosten, denn der /die Verstorbene hat selbst die Kosten zu übernehmen für sein/ ihr Begräbnis. Ausgaben des Sozialamtes werden mit dem ev. vorhandenen Erbe des Verstorbenen verrechnet, bei Fehlgeburten mit dem Erbe, welches die verstorbene Mutter hinterlassen hat

Soll ihr Kind in der Gruppe 35b liegen, dann reden Sie mit dem Arzt ihres Vertrauens = jenem Arzt, dem Sie ihr totes Kind anvertraut haben. Er wird ein Begräbnis im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes anschließend veranlassen.

Bestattungsfreundlich arbeiten in Wien folgende Kliniken.