Luftballon

betrifft die Dauerbewilligung bei der MA 64 an jedem Tag, an dem eine Sammelbeerdigung in Wien in der Gruppe 35b stattfindet:
Heliumgefüllte Luftballons steigen zu lassen z.B. bei einer Beerdigung erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Bis zu 50 Luftballons darf jeder in Wien einzeln steigen lassen.
Sichtweise der Verwaltung der Wiener Friedhöfe: Man geht davon aus, das die Angehörigen sich vor der Sammelbeerdigung nicht kennengelernt haben. Bei einer Sammelbeerdigung werden in Wien bis zu 100 Kinder auf einmal in einer Urne zur letzten Ruhe gebettet.
Damit es nicht zu einer Kollission oder zu einem schlechten Gewissen auf Seiten der Angehörigen kommt, wenn mehrere Familien zeitgleich jeweils bis zu 50 Luftballons mitbringen, hat der Verein Sonnenstrahl sich bewußt um folgende Dauerlösung betreffend einer Dauerbewilligung bemüht! Demnach dürfen bei jeder Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof bis zu 200 Luftballons ....
heliumgefüllte Luftballons bieten folgende Firmen an
Wie es zu Dauerlösung kam
bei einer Sammelbeerdigung hat eine Mutter (betreut vom Verein Regenbogen) ca 40 Luftballon zur Verabschiedung ihres eben verstorbenen Kindes mitgebracht. So jedenfalls sah es Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe.
Frau Tegenthoff vom Verein Sonnstrahl sah, das die Kindesmutter anderen anwesenden Angehörigen jeweils einen oder zwei Luftballons in die Hand drückte und man gemeinsam die Luftballons steigen lies.
Da die Angehörigen sich - lt. Herrn Tichacek - nur personenbezogen von Ihrem Kind sich verabschieden dürfen, stand die durch Frau Tegenthoff laut gestellte Frage im Raum: Was ist wenn 3 oder gar noch mehr Angehörige auf die Idee kommen, jeweils 40 Luftballons mitzubringen, wo (lt MA64) für bis zu 50 Luftballons es keiner Sondergenehmigung bedarf?
Umgehend organisierte Herr Tichacek ein Treffen mit einem Mitarbeiter der MA64 und Frau Tegenthoff, dem zu Folge oben erwähntes Schreiben zustande kam.
Hintergrund: Da die Angehörigen durch Ihr Verhalten auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichten haben (sonst wäre es nicht zu einem Begräbnis in der Gruppe 35b gekommen) erhält weder die Bestattung Wien noch die Verwaltung Wien die Kontaktdaten der Angehörigen. (rechtlich fehlt die Grundlage, trotzdem die Kontaktdaten erfassen zu dürfen)
Daher stellt die Bestattung Wien die Halle 3 für die Angehörigen zur Verabschiedung ihres via Sammelbeerdigung verabschiedeten Sternenkindes - kostenfrei für die Angehörigen - zur Verabschiedung von 8.00 - 8.30 am Tag der Sammelbeerdigung zur Verfügung.
