2011: 220 Fehlgeburten
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Wie in den Jahren zuvor habe ich in der Feuerhalle Wien Simmering rund um den Termin der Sammelbeerdigung um die Zahlen angefragt. Ergebnis:
2011 wurden insgesamt 220 still = Tot geborene = Fehlgeburten, weil unter 500 Gramm schwere Kinder in der Feuerhalle Wien Simmering gesammelt, Kremiert und via Sammelverabschiedung in der Halle 3 verabschiedet und die Urne in der Gruppe 35b dem Urnenschacht zugefügt. Mit 20 - 30 Fehlgeburten ist ein großer einfacher Feuersarg voll. Anschließend wird kremiert. Bei Sommerhitze bzw. wenn Gefahr in Verzug ist wird nicht gewartet, bis der Feuersarg voll ist.
Manchesmal klagen Angehörige, das Begräbnisse im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes so lange = ca 4 Wochen dauern. Zu Recht gibt es zwischen Todesdatum = Datum, wann ein Kind still = tot den Mutterleib verlassen hat und dem Begräbnis viel Zeit, denn es gilt Fristen einzuhalten. Das sind Fristen, in der sich Angehörige immer noch überlegen können, ob Sie z.B. selbst ein Begräbnis in Auftrag geben möchten oder wenn der Verstorbene doch in ein anderes Grab, auf einen anderen Friedhof soll ec. So lange ihr verstorbenes Familienmitglied nicht kremiert ist, können Angehörige ohne Gesichtsverlust Ihre Bestattungswünsche ändern, indem Sie zu einem Bestatter ihrer Wahl gehen und auf Wunsch z.B. ein einfaches Begräbnis ohne Kremierung - MA 40 Finanziert in Auftrag geben.
Achten Sie darauf: Nicht jeder Bestatter ( z.B. Bestattung Wien) verrechnet ein Begräbnis, das Angehörige in Auftrag gegeben haben, direkt mit der MA 40, obwohl den Angehörigen es vorrangig zusteht, ein MA 40 finanziertes Begräbnis in Auftrag geben zu dürfen! Bitten Sie den Bestatter, das er sofort Kontakt mit der Verwaltung der Feuerhalle Wien Simmering aufnehmen soll, damit die Kremierung erst vollzogen wird, nachdem der Bestatter ihre Fehlgeburt aus dem Feuersarg herausgeholt hat.
für den 1. Freitag im Dezember 2011 werden auf Anfrage die Zahl von 47 Fehlgeburten gemeldet.
Am 2.9.2011 wurden 45 still geborene Kinder - jeweils unter 500 Gramm schwer - lt. Feuerhalle Wien Simmering - zusammen verabschiedet.
In kleinen Gruppen aufgeteilt standen sie Angehörigen, so das für mich ablesbar wurde, das Sie zu 12 - 14 Fehlgeburten gekommen waren.
Bei einem Kind war die Großmutter und der Vater des Kindes zur Verabschiedung zu spät, gerade noch rechtzeitig zurBesetzung der Urne gekommen. Ihr Kind hat im SMZ Ost den Mutterleib verlassen. Welche Erfahrungen haben andere Angehörige z.B. mit der Kommunikationskultur im SMZ - Ost gemacht? Bitte schreiben Sie mir - wenn Sie wünschen auch anonym: fenia(at)sternenkind.info
42 Angehörige, darunter 4 Kinder waren dabei, als die Urne dem Schacht zugefügt wurde.
Das Foto zeigt einen Blick in den Urnenschacht, fotografiert von Gunnhild Fenia Tegenthoff am 2.9.2011. Zeitgleich fand in der Halle 3 die Verabschiedung durch die Angehörigen statt, das heißt: die Angehörigen haben nicht mitbekommen, das ich erfasst habe, was sie Minuten später erblicken werden.
Die Urne mit den am 2.9.2011 verschiedeten Kindern wurde anschließend beigefügt, ist daher also auf dem Foto nicht zu sehen.
Der Deckel der Urnengruft ist voller Erinnerungen. Die Aufnahmen hat Gunnhild Fenia Tegenthoff am 2.9.2011 gemacht, derweil die Angehörigen in der Halle 3 ihr Kind verabschiedet haben. Das heißt die Gaben der Erinnerung, welche am 2.9.2011 nach der Beisetzung der Urne auf der Granitplatte abgelegt wurden, sind nicht mit drauf auf diesem Foto.
Der Platz auf dem Urnenschacht, um Symbole der Erinnerung abzulegen, wurde zu klein. Daher gibt es seit 2011 als ergänzendes Angebot den silber farbenen Ständer neben dem Urnenschacht in der Gruppe 35b, an dem Angehörige ihre mitgebrachten Laternen aufhängen können in Erinnerung an Ihrer verstorbenen Kinder. Das Foto hat Frau Gunnhild Fenia Tegenthoff am 2.9.2011 gemacht, als die Sammelbeerdigung vorbereitet wurde.
Am 3.6.2011 wurden - lt. Herrn Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering - 63 Fehlgeburten im Auftrag der MA 15 in Anwesenheit zahlreicher Angehörigen zur zeitlich begrenzten letzten Ruhe gemeldet.
Am 4.3.2011 wurden - lt. Herrn Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering - 65 Kinder* in einer Urne verabschiedet.
Bestattungsrechtlich betrachtet müssen Angehörige von während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern ganz genau hinsehen, z.B. ob Sie ihr Kind "Natürlich geboren haben" oder ob Ihr Kind dank eines med. Eingriffes den Mutterleib verlassen hat.
Natürlich geboren: das ist immer ohne den Beistand eines Arztes, gerne aber durch eine Hebamme geleitet. Kurz nach der Geburt verstorbenen Kinder kann posthum eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Ohne Geburtsurkunde gilt ihr Kind immer als still = Tot geboren.
Tot geborene Kinder und ein der Frau gehörendes Gewebe werden immer inkl. Nabelschnur Mutterkuchen, Fruchthülle und dem aufgefangenen Fruchtwasser gewogen und gemäß Gewicht in Fehlgeburt (weil unter 500 Gramm schwer) oder Totgeburt (weil über 500 Gramm schwer) definiert. Natürlich geboren wird häufiger der automatisch Pathologie überstellt, damit eine Totenbeschau durchgeführt werden kann. Bestatter benötigen das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau. Bei einer natürlichen geburt kann die Frau nach der Geburt sagen, das Sie eine Beerdigung in Auftrag geben möchte.
Im Gegensatz zu Kindern, welche dank eines med. Eingriffes den Mutterleib verlassen (haben): dabei handelt es sich entwicklungsunabhängig immer um ein der Frau entnommenes Gewebe. Vor dem med. Eingriff muss die Schwangere dem behandelnden Arzt mitteilen, das sie nach dem med. Eingriff das ihr entnommene Gewebe gerne mit nach Hause nehmen möchte. Findet der med. Eingriff in einer Klinik statt, welche mit einer Pathologie zusammenarbeitet, kann die Schwangere dem behandelnden Arzt sagen, das sie das ihre entnommene Gewebe gerne anschließend der Pathologie zugeführt wissen will, damit eine Totenbeschau stattfinden kann, denn der Bestatter benötigt für seine Arbeit das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau.
med. Eingriff z.B. in priv. Ordination: Die Schwangere bringt Idealer weise zum med. Eingriff ein genügend großes wasserdichtes Gefäß mit Schraubverschluß - beschriften mit Namen und Versicherungsnummer der Schwangeren - mit in den OP - Raum. Vor der OP dem behandelnden Arzt das Gefäss übergeben: Wird das Ihnen entnommene Gewebe während der OP nicht einzeln erfasst, wird das Ihnen entnommene Gewebe (unabhängig vom Entwicklungszustand ihres Kindes!) dem Klinikmüll, E-müll zugeführt. Dieser Müll kann im Auftrag des Arztes in der Feuerhalle Wien Simmering kremiert werden oder aber auch in Müllverbrennungsanlagen angeliefert werden.
Unterschiedliche Definition Kind: Nicht nur Angehörige, deren Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorben, berichten vom Kind ab Zeugung/ Empfängnis an. FIAPAC vernetzte Medizinern wie DDr. Fiala, Dr. Roman Ruzicka sprechen/ schreiben auf Grund eines med. Eingriffes von einem der Frau entnommenen Zelle oder (entwicklungsunabhängig!) von einem der Frau gehörenden Gewebe und vom Kind erst nachdem das Kind lebend geboren wurde, die Ausstellung von Geburtsurkunde/ Sozialversicherungsnummer zu seinen Lebzeiten erlebt hat. Ärzte sind Scheu, daher mein Rat an Schwangere, die Frage nach Beerdigung als erstes von sich aus zu stellen.
Ein weiterer wichtiger Punkt die die Geburt zur Klärung ob ein der Frau gehörendes Gewebe, eine Fehl- Tod- oder ein außerhalb des Mutterleib verstorbenes Kind erlebt haben.
Wenn ein Verstorbener im Auftrag des Gesundheitsamtes beerdigt wird ist in der Gesellschaft als Armengrab bekannt und wird immer über die Bestattung Wien abgewickelt. Dabei können auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen über das Sozialamt finanziert abgewickelt werden: dazu nicht zur Bestattung Wien gehen!
Es entstand nicht nur bei der Bestattung Wien der Eindruck "das Angehörige kein Interesse am Begräbnis von Familienangehörigen haben", oder "heimlich im Armengrab bestattet" oder "folgendes erlebt fasst jede Mutter".
Im Rückblick sagen Angehörige zunehmend häufiger als auch lauter: meine Zustimmung, welche ich als Mutter gegeben habe, damit das Wiener Gesundheitsamt mein verstorbenes Kind in der Gruppe 35b beerdigen kann, hat sich im nachhinein für mich angefühlt, als das ich mein Kind zur Adoption frei gegeben habe, also das ich persönlich kein Interesse am Begräbnis, an der Versorgung meines Kindes gehabt hätte. Wenn ich könnte wie ich wollte, würde ich meine Zustimmung nicht mehr erteilen!
Fehlgeburt & unter 500 Gramm schweres der Frau gehörende Gewebe im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes einer Totenbeschau, der Kremierung in der Feuerhalle Wien Simmering zugeführt: ob und wann euer Kind in der Feuerhalle Wien Simmering eintraf, erfahrt ihr z.B. per mail. Die Mitarbeiter der Feuerhalle Wien Simmering wissen, welche Asche in welcher Urne ist, ob die Asche von eurer Fehlgeburt bei der nächsten Sammelverabschiedung ist. 1:1 können diese Anfragen auch in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe www.friedhoefewien.at erfragt werden. Zur Verabschiedung können nur durch Angehörige - deren Kind gerade Verabschiedet wird - zahlreiche Luftballons mitgebracht werden!
Bei Tot- und außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Kindern - wenn diese Im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes beerdigt werden, kann die Verabschiedung in Rücksprache mit der Bestattung Wien www.bestattungwien.at minimal auf eigene Kosten mitgestaltet werden. Achtung: deswegen wird aus einem Begräbnis im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes kein Begräbnis im Auftrag der Angehörigen, also das Grab- & Grabnachnutzungsrecht bleibt beim Wiener Gesundheitsamt! Vor dem Begräbnis zur individuellen Gestaltung der Verabschiedung ein Kundendienstzentrum der Bestattung Wien aufsuchen!
So lange eine angedachte Kremierung nicht umgesetzt wurde, kann der Bestatter in den großen Feuersarg in der Feuerhalle Wien Simmering greifen, sofern ihm zeitgleich ein Auftrag z.B. für ein unkremiertes Begräbnis (Sarg in Erde) vorliegt! Nicht die Bestattung Wien, aber fast jeder andere Bestatter ist bereit, auch einfache Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen mit der MA 40 zu verrechnen! 2000 - 2012 immer noch Fakt: ausschließlich die Bestattung Wien führt Begräbnisse im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes durch! Daraus ergab sich auch die Schieflage, das nur dem Wiener Gesundheitsamt 1/2 Erwachsengräber = Kindergräber in Form der Gruppe 35b angeboten wurden, während Angehörige durch die Bestattung Wien und die Verwaltung der Wiener Friedhöfe nur Familiengräber angeboten erhalten.
Die Wiener Sammelverabschiedungen finden seit 6.12.2000 um 8 Uhr früh - 8.30 Uhr in der Halle 3 am Wiener Zentralfriedhof in den Monaten 3, 6, 9 und 12 statt. Anschließend geht der Trauerzug von der Halle 3 zur Gruppe 35b, wo die Urne im Urmenschacht versenkt wird.
Ich versuche die unterschiedlichen Definitionen in Bezug auf eine Beerdigung kurz zu erklären, beginnend bei der medizinischen Definition "Wärend der Geburt verstorben" denn diese medizinische Definition gibt es im Bestattungsrecht nicht.
DVD/ Bücher wie z.B. Die Hebamme - Auf Leben und Tod, Geschäft Abtreibung, Die Todesengel: Euthanasie auf dem Vormarsch, Lebensrecht: Abtreibung, Euthanasie, PID, Stammzellenforschung ..., Union of Mankind - Wahrheit zwischen den Zeilen, Film "Wenn der Tod am Anfang steht - Babygrabfeld auf dem Zentralfriedhof" ec. belegen, das es bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach sterben, es ev. nicht nur um den medizinischen Eingriff an sich geht, sondern um Erlebnisse, dass das - ohne Zustimmung der Betroffenen bzw Angehörigen - Leben bzw die Leichen/ Leibesfrüchte von Frauen und ihr Kinder der Forschung, Biotechfirmen, Müllverbrennungsanlagen zugeführt und Reste ev. dem Klinikmüll zugeführt werden. Wenn Angehörigen dazu vorher aufgeklärt werden, frei wählen und bewußt z.B. dem Verzicht auf ein Begräbnis zustimmen dürfen, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Fast sieht es so aus, das Ärzte Angst haben zu fragen und manipulieren daher bei Definitionen, nur damit Sie den Angehörigen ihr verstorbenes Familienmitglied aus medizinischer Sicht nicht für ein Begräbnis zur Verfügung stellen müssen.
Dafür gibt es im Bestattungsrecht die Ansage, das Angehörige vorrangig vor dem zuständigen Gesundheitsamt das Recht/ die Pflicht haben, für verstorbene Familienmitglieder - unabhängig ob Leibesfrucht oder Leiche - ein Begräbnis in Auftrag zu geben bestätigt z.B. Rechtsanwalt Mag. Konlechner.
Zum im Mutterleib verstorbenen Kind (Leibesfrucht) zählt das Kind, das Fruchtwasser, die Nabelschnur, der Mutterkuchen - zum außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Kind zählt nur das Kind (nur die Leiche), unabhängig von Größe und Gewicht.
Name: bei still geborenen Kindern gibt es in Bezug auf den Namen keine rechtlich verbindliche Vorschrift, daher können die Eltern ansagen, was Sie wollen. Am Grabstein darf stehen, was Angehörige ansagen, dazu muss der/die Verstorben weder im Grab liegen noch rechtlich beim Standesamt erfasst worden sein.
lebend oder still Geboren am: Geburt beschreibt den Vorgang, da ein Kind den Mutterleib verläßt. Ob das Kind durch die Mutter auf "natürlichen" Wege geboren oder ihr Kind in Verbindung mit einem medizinischen/ chirugischen Eingriff den Mutterleib verlassen hat, ist dabei unerheblich.
Geburtsort: Eine Geburt beginnt in der Regel damit, das Fruchtwasser aus der Frau heraustritt und endet damit, das der Mutterkuchen sich aus der Frau herausgelöst hat. Der Ort, an dem eine Geburt beendet wurde, gilt als Geburtsort.
Erfasst wird der Ort = die Adresse, an dem der Bestatter die Leiche/ Leibesfrucht aufgenommen hat. Das kann die Adresse einer Pathologie, Prosektur oder aber auch eine private Adresse oder eine Adresse im öffentlichen Raum sein. Bei Begräbnissen im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes ist der Ort in der Regel in Wien, Österreich. Dieser Ort muss nicht übereinstimmen mit dem Fundort der Leiche/Leibesfrucht. Beispiel: Wenn ein in NÖ Verstorbener auf einer Wiener Pathologie/ Prosektur, durch einem Totenbeschauer der MA 15 (1030 Wien, Hüttenbrennergasse 6, Telefon 0043 1 79775-87890) begutachtet wurde, und die Angehörigen kein Begräbnis in Auftrag geben, wird im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes der NÖ in Wien begraben.
Verabschiedet und Begraben am: Gemeint ist eine Verabschiedung in einer am Friedhofsgelände oder Friedhofsnähe befindlichen Aufbahrungshalle. In Bezug auf die Gruppe 35b sind das die Halle 1 (nahe Tor 2) oder 3 ( ca 1 km entfernt von Tor 3) am Wiener Zentralfriedhof, erreichbar z.B. mit der U3 (bis Simmering), dann Strassenbahn 6 oder 71.
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: Wiener Zentralfriedhof/außerhalb der Babygruppe 35b
u.a. Gestaltung der Verabschiedung & des Grabes: was Angehörige (nicht) dürfen.
Faktenlage zum Umgang mit tot = still geborenen Kindern
lebend geboren: lt. Bestattungsrecht Leiche, weil außerhalb des Mutterleibes gestorben. Eine Beerdigung von Leichen erfolgt Gewichtsunabhängig. Im Auftrag der MA 15 in der Gruppe 35b in einem Einzelgrab (ausnahme zeitnah verstorbene Zwillinge/ Drillinge, die kommen zusammen auf die Waage, in einen Sarg, in ein Grab, weil eine Schwangerschaft).
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Beim Standesamt muss die "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" eintreffen, nur dann kann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Es zählen - lt. Gesetz - die Angaben der Angehörigen in Bezug auf die Tatsache, das ihr Kind lebend geboren wurde. In den Aufzeichnungen, welche z.B. im Kreissaal gemacht wurden, wird nachgeschaut, ob übereinstimmungen gefunden werden. Wenn ja, hat das Krankenhaus, die Hebamme geschlampt.
still = tot geboren, lt. Bestattungsrecht: Leibesfrüchte, "Anzeige eines Todesfalles" muss beim Standesamt in Bezug auf Totgeburten eintreffen.
Totgeburt, weil über 500 Gramm schwer
Fehlgeburt, weil unter 500 Gramm schwer
Das Begräbnis findet auf Kosten des Verstorbenen statt. Dabei ist nicht wichtig ob im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes. Der Bestatter verrechnet direkt mit der MA 40.
In der Gruppe 35b im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes begraben, nach dem die Angehörigen auf das Ihnen vorrangig zustehende Bestattungsrecht verzichtet haben. Ansprechpartner für Begräbnisse im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes ist immer jener Arzt, in dessen Beisein die Leibesfrucht den Mutterleib verlassen hat.
- Angehörige geben in der Klinik/ dem Arzt gegenüber bekannt, das Sie ihr Kind gerne in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof zur zeitlich begrenzten letzten Ruhe gebettet wissen wollen.
- Ob wohl alle Begräbnisse in der Gruppe 35b ausschließlich auf dem Papier im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes durchgeführt werden, haben Angehörige z.B. bei Totgeburten die freie Wahl zwischen Kremierung oder Einzelgrab in der Gruppe 35b.
- Angehörige gaben in der Klinik an, selbst ein Begräbnis bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag geben zu wollen - und haben dieses Vorhaben nicht binnen Frist umgesetzt. Ab dem Datum der durchgeführten Totenbeschau haben Angehörige für in Wien Verstorbene 5 Werktage für den Gang zum Bestatter Zeit. Als besonderes Service kommen Bestatter auch zu den Angehörigen in die Wohnung, um einen Bestattungsauftrag entgegen zunehmen.
- lt. Dr. Ruzicka vom Wiener Gesundheitsamt müssen Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben nicht durch Ärzte zur Totenbeschau angemeldet werden. Nach diesen Vorgaben arbeiten Ärzte wie Dr. Fiala.
Anderst ausgedrückt:
es geht um die scheinbare oder offensichtliche Unvereinbarkeit von der medizinischen Betrachtungsweise, welche als während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach gestorben definiert = kennt und dem Bestattungsrecht, welches nur lebend oder tot = still geboren kennt und dem entsprechend bei still Geborenen von Leibesfrüchten und bei außerhalb des Mutterleibes Verstorbenen von Leichen spricht.
"Kurz danach gestorben" beschreibt jenen Zeitraum, bevor das lebend geborenen Kind - versicherungsrechtlich betrachtet - die Klinik (Ort seiner Geburt) lebend verlassen hat, also im Kreissal, OP- Raum zeitnah nach der lebend erfolgten Geburt gestorben ist. Und als Geburt wird jener Vorgang beschrieben, das nicht nur das Kind, sondern auch die Nabelschnurr, das Fruchtwasser und der Mutterkuchen dem Mütterlichen leib verläßt. Dem entsprechend gilt eine Geburt als abgeschlossen, wenn der letzte zum Kind gehörende Bestatdtteil den Mutterleib verlassen hat. Dort wo das Ende einer Geburt geschieht, das ist - rechtlich betrachtet - der Geburtsort ihres Kindes. Dabei ist es gleichgültig, ob ihr Kind lebend oder tot = still geboren wurde.
Eine besondere Bedeutung kommt die Ausstellung einer Sozialversicherungsnummer zu. So lange ein Kind keine eigene Sozialversicherungsnummer hat, lautet die Krankenakte des Kindes auf den Namen der Schwangeren. Und jedes lebend geborene Kind erhält seine Sozialversicherungsnummer, nachdem das Kind - versicherungstechnisch gesehen - lebend ein Krankenhaus, eine gyn. Praxis, Geburtshaus ec. verlassen hat.
Aus Sicht von Dr. Fiala wurde so ein Kind gewollt - während er allen anderen bei Ihm in Behandlung stehenden Frauen/ Angehörigen unterstellt, das es sich um eine ungewollte Schwangerschaften handelt Das klingt für mich nach der Unterstellung durch einen Mann, dem das Leben nie persönlich vergönnen wird, wie es sich anfühlt, wenn der Beginn eines Kindes den Körper einer Frau entgleisen läßt.
Natürlich wird es immer Frauen geben, die zu Recht 1000 unterschiedlich gute Gründe dafür anführen können, warum Sie ihre Schwangerschaft jetzt nicht austragen wollen. Richtig ist aus meiner Sicht auch die Betrachtungsweise, das die Frau vor sich selbst, dem Kind und den Verwandten des Kindes werden eines fernen Tages werden Rede und Antwort stehen müssen. Wer an Gott ec glaubt, wird auch dort Rechenschaft ablegen wollen. Und: es müssen nicht immer durch Ärzte definierte als auch durch Ärzte bestätigte med. Gründe geben, welche gegen das Austragen einer Schwangerschaft sprechen. Hintergrund meiner betrachtungsweise: so lange wir in einer Gesellschaft sind, welche Frauen für das aufziehen der eigenen Kinder kein Gehalt bezahlt. Und so lange die Fremdversorgung der Kinder nicht allumfassend als auch bedürfnisgerecht stattfindet, So lange Arbeitszeiten der unterschiedlichen berufe nicht im Einklang zu bringen sind mit den Angeboten der außerhalb der Familie angelegten Betreuungseinrichtungen kann eine Gesellschaft als Kinderfeindlich angesehen werden.
Es ist ein Irtum zu glauben, das der Abbruch einer Schwangerschaft für die Seele (wohl aber ev. für den Körper) den Zustand wie vor Beginn der Schwangerschaft herstellt.
Auch homonell nachweisbar ist die Tatsache, das Mutterliebe zu Beginn der Schwangerschaft beginnt. Das gleiche gilt auch für sensitiv veranlagte Männer, Großeltern, Geschwister (so fern vorhanden).
Wer sein Kind geliebt hat, wird folgendes (auszugsweise) wollen:
- sein Kind halten, tragen, willkommen heißen (wer religiös ist wird sein Kind taufen oder einem Kindersegen ec. geben wollen, unabhängig davon ob sein Kind lebend oder still geboren wurde), damit die Seele des verstorbenen Kindes gesättigt in Frieden gehen kann. Dazu gehört auch, den Angehörigen viel gemeinsam verbrachte Zeit in der Zeit vor dem Begräbnis zu vergönnen. Darauf achten, das für viele Angehörige im akuten Trauerfall die Nacht zum Tag wird und umgekehrt, das es für Angehörige vor allem in der Nacht ein großes Bedürfnis sein wird, mit seinem Verstorbenen zusammen sein zu können.
- seinem Kind einen geschlechtsbezogenen oder geschlechtsneutralen Namen geben und weil das Kind Vater und Mutter hat, wird der Wunsch da sein, dem verstorbenen Kind den Familiennamen des Vaters und den der Mutter zu geben. Da auf dem Grabstein stehen darf, was Angehörige ansagen, kann diesem Wunsch in jedem Fall entsprochen werden. Wenn die 8. - 10. Schwangerschaftswoche überschritten ist, sind die äußeren Geschlechtsmerkmale ausgebildet.
- letzte Ruhestätte auf einem Friedhof
Behörden haben daher keinen Grund, keine Notwendigkeit, ein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind zur Durchführung einer Totenbeschau anmelden zu müssen, denn der Verstorbene hat keine eigene Versicherungsnummer.
lt. Dr. Fiala gibt es jährlich über 50.000 Fehlgeburten in Österreich - auf Grund der Vielzahl an Geburten- & Abtreibungszentren mehrheitlich in Wien. Dem entsprechend fallen hier die meisten Fehlgeburten an, aber die wenigsten Leibesfrüchte = Fehl- & Totgeburten werden einem Begräbnis zugeführt. (siehe Bestattungskalender der Bestattung Wien www.bestattungwien.at & siehe Gräbersuche auf www.friedhoefewien.at)
österr. Rechtssprechung: Still schweigen heißt zustimmen! Ärzte wie Dr. Fiala, Dr. Ruzicka unterstellen den Angehörigen Lieblosigkeit, Desinteresse an ihrem während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kind.
Ich (fenia(at)sternenkind.info ) versuche herauszufinden, warum das so ist und freue mich daher sehr auf Ihre Wortmeldung, welche gerne anonym vorgenommen werden kann.
- Sie können mir eine kurze Nachricht auf Band hinterlassen: 0043 720 503742 = es entsteht eine .wav datei, die veröffentlicht werden kann.
- Senden Sie Ihre Post an: Verein Sonnenstrahl z.H. Elfriede Hinterhauser und Gunnhild Fenia Tegenthoff, 1020 Wien, Schüttelstrasse 5/1/EG/2, Austria
Seit 2001 bin ich (fenia(at)sternenkind.info ) Mitglied beim österr. Journalistenclub
Seit 2000 besteht der Verein Sonnenstrahl - Hilfe zur Selbsthilfe ZVR: 102938320
Ergänzende Informationen: In der Feuerhalle Wien Simmering und in der Verwaltung der Wiener Friedhöfe besteht seit 1.1.2001 eine Liste über die im Auftrag der MA 15 kremierten Kinder. Da Menschen ab Todesdatum keinen Datenschutz geniesen, kann jeder in die Liste einschau halten, erst recht wenn es sich um Angehörige handelt.
"Im Auftrag der MA 15" ist der offizielle Titel für alle Begräbnisse, die in der Gruppe 35b stattfinden. In der Praxis kommt es zunehmend häufiger dazu, das die Angehörigen in der Klinik gefragt werden, welche Art des Begräbnises Sie wünschen. Wenn Angehörige einem Begräbnis in der Gruppe 35b zustimmen, findet dieses Begräbnis trotzdem nicht im Auftrag der Angehörigen statt. Den Angehörigen wird gestattet, die Versabschiedung als auch bei 1/2 erwachsengräbern die Oberfläche individuell gestalten zu dürfen - so mag der subjektive Eindruck entstehend, das ihr Kind im eigenen Auftrag - Real ist: ihr Kind wurde im Auftrag der MA 15....mit der Folge: nach der Mindestruhezeit kann den Angehörigen von Seiten der Verwaltung der Wiener Friedhöfe kein Nachnutzungsrecht am Grab ihres Kindes angeboten werden.
Da die Kinder klinikintern Bestandteil der mütterlichen Krankenakte sind, sind die still (also tot) geborenen unter 500 Gramm schweren Verstorbenen mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter erfasst.
Erfasst wird auch jener Ort (Adresse), an dem die Bestattung Wien den Verstorbenen aufgenommen hat, z.B. die Adresse der Pathologie/ Prosektur folgender Kliniken AKH Wien, Kaiserin-Elisabeth-Spital, Krankenanstalt Rudolfstiftung, Semmelweis Frauenklinik, SZM Ost Sozialmedizinisches Zentrum Ost - Donauspital, Sozialmedizinisches Zentrum Süd - Kaiser-Franz-Josef-Spital mit Gottfried von Preyer'schem Kinderspital, Wilhelminenspital, Krankenhaus Hietzing = frühere KH Lainz, St. Josef Krankenhaus, Rudolfiner Haus, Göttlicher Heiland, St. Anna.
Die entstandenen Ausgaben werden 1:1 mit der MA 40 direkt verrechnet.



