Sammelbeerdigung in der Babygruppe 35b
Diese Seite sollte u. a. unter http://fehlgeburten-wien.sternenkind.info erreichbar sein.
Medizinisch betrachtet gibt es Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, d.h. das ihr Kind - z.B. klinikintern versicherungsrechtlich betrachtet - den Ort seiner Geburt nicht lebend verlassen hat.
Bestattungsrechtlich betrachtet gibt es nur lebend oder tot = still geboren. Die still geborenen Kinder werden unterteilt in Fehlgeburten, weil unter 500 Gramm schwer und in Totgeburten, weil über 500 Gramm schwer. Zwischen außerhalb des Mutterleibes und im Mutterleib Verstorbenen gibt es gravierende Unterschiede z.B. im Bestattungsrecht. Mit einer Geburtsurkunde wird die lebend erfolgte Geburt dem Staat gegenüber bestätigt.
Bestattungsrechtlich wird österreichweit unterschieden zwischen Begräbnissen im Auftrag der Angehörigen und - nachrangig - Beerdigungen im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes. (Wien: MA 15)
Beide Auftragsgeber können eine (Wien: MA 40) fremd finanzierte Beerdigung anregen, also z.B. eine Beerdigung auf Kosten des für den Verstorbenen zuständigen Sozialamtes, denn der Verstorbene ist gesetzlich dazu verpflichtet, selbst für sein begräbnis wirtschaftlich aufzukommen. Diese Rechtssprechung gilt auch für minderjährig Verstorbene als auch für Kinder, welche wärend ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach - im oder außerhalb des Mutterleibes - starben - bestätigte 2010 der unabhängige Verwaltungsgerichtshof Wien.
Ersatzweise dafür, wenn der Verstorbene wirtschaftlich vorraussichtlich nicht für seine Begräbniskosten aufkommen kann, muss das zuständige Sozialamt die Kosten für ein einfaches Begräbnis übernehmen, wobei der Bestatter direkt mit dem Sozialamt verrechnet.
Außerhalb des Mutterleibes Verstorbenen steht in jedem Fall eine Geburtsurkunde zu. Daraus ergibt sich auch die Einschaltung des Nachlassgerichtes, also die Einschaltung eines Notars. Dieser hat zu klären, ob der Verstorbene soviel wirtschaftlich verwertbares Erbe hinterläßt, als das davon die Ausgaben des Sozialamtes gedeckt sind. Bleibt vom Erbe etwas übrig, erhalten das die Angehörigen, abzüglich aller angefallenen Kosten z.B. für den Notar.
Es muss für ein Begräbnis nicht das Billigste, aber aus der unteren Preisklasse genommen werden.
Bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, geht es grundsätzlich aus meiner Sicht um die Frage, ob die Liebe der Angehörigen ihrem verstorbenen Familienmitglied gegenüber fließen als auch z.B. in Form einer Verabschiedung und Beerdigung auf einem Friedhof zum Ausdruck kommen darf. Bei dieser Liebe in der Versorgung ihres verstorbenen Kindes geht es aus meiner Sicht nicht nur um die Angehörigen und ihrer Liebe ihrem Ungeborenen gegenüber, sondern auch darum, ob das medizinische Umfeld es zulässt, das diese Liebe fließen darf.
Leider gibt es Ärzte wie jener von www.gynmed.at, der vom (beerdigungswürdigen) Kind spricht, nachdem dieses Kind außerhalb des Mutterleibes nach Ausstellung der Geburtsurkunde starb. (Siehe seine mail: "Kind" erst nachdem ihm eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde und er wollte für sein Museum keinen Fötensarg zur Versorgung von still geborenen Kindern.)
Dr. Christian Fiala berichtet auf seiner Webseite http://abtreibung.at/ im Jahr 2009 über die Abtreibungslage in Österreich, dass jährlich zwischen 35.000 - 45.000 Schwangerschaft mehrheitlich in Wien abgebrochen werden, bevor das Ungeborene den 6. Schwangerschaftsmonat erreicht hat.
Dazu kommen noch jene Fehlgeburten, welche aus anderen Gründen im Mutterleib starben bevor Sie die 500 Gramm Marke erreicht haben. Mehr bzw. meine Gedanken dazu hier.
Gesund angelegte Kinder erreichen diese 500 Gramm - Marke im Laufe des 6. Schwangerschaftsmonat. Fehlerhaft oder behindert angelegte Kinder sind meistens kleiner als auch leichter, sodass es vorkommen kann, das Mutter und Kind sich bereits im 7. oder gar 8. Schwangerschaftsmonat sich befinden können.
Beim still = tot geborenen Kindern gehört - neben den Kind - auch die Nabelschnur, der Mutterkuchen und das aufgefangene Fruchtwasser mit zum Kind.
Eine Geburt gilt als beendet, wenn der letzte zum Kind gehörende Bestandteil den Mutterleib verlassen hat. Der Ort wo das geschieht, ist der Geburtsort ihres Kindes. Dabei ist es unerheblich ob ihr Kind still = tot oder lebend den Mutterleib verlassen hat. Weitere Informationen zu seiner und meiner Sichtweise finden Sie hier.

Das Bild hat eine Mutter entworfen in Erinnerung an ihr still geborene Tochter. Zum Leidwesen der Mutter hat sie zu spät erfahren, das die Klinik nicht von sich aus sich um die Zuführung zur Totenbeschau sich gekümmert hat, daher fand der Bestatter nicht die Leibesfrucht vor, welche er im Auftrag der Mutter hätte Beerdigen sollen. Kliniken sind dzt. nicht verpflichtet, Leibesfrüchte einzeln zu erfassen und diese mit den Daten und der Versicherungsnummer der Mutter zu versehen, damit ein Bestatter die Leibesfrucht abholen und einer Totenbeschau zuführen kann.
Als die betroffene Mutter von Sternenkind.info erfuhr, stellte sie ihr Bild dem Verein Sonnenstrahl als Logo im Kampf um Verbesserungen im Umgang mit Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben zur Verfügung.

Sie sehen auf den Deckel des Urnenschacht in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof. Dank Mag. Elisabeth Widensky befindet sich das Logo des Verein Regenbogen darauf, der - rechtlich betrachtet - Angaben zu Folge Unabhängig von der SHG Regenbogen Wien agiert, was ich angesichts der Angaben auf der gemeinsam genutzen Domain www.glueckloseschwangerschaft.at nicht recht glaube. Die SHG Regenbogen Wien leitete Mag. Elisabeth Widensky in den Jahren 1995 - 2005. Seither arbeitet Sie nur mehr als Therapeutin. Mittlerweile ist der Deckel abgedeckt, weil voller Grabgaben, welche Angehörige brachten - und rings um den Urnenschacht blühen Blumen - dank der Wiener Friedhofsgärtner.
2007 kam die Journalistin Helena Fröhlich im Auftrag vom ORF (Sendung Orientierung) auf den Verein Sonnenstrahl zu in Vorbereitung auf den Film "Wenn der Tod am Anfang steht - Babygrabfeld auf dem Zentralfriedhof". Ich habe Frau Fröhlich gerne die Hintergründe und Funktionsweisen der Gruppe 35b erklärt, aber selbst auf die Präsentation verzichtet, da meine verstorbenen Kinder nicht in der Gruppe 35b liegen und andere Angehörige meiner Gruppe nicht Öffentlich zum Thema auftreten wollten.
Glaubwürdiger kommt eine Präsentation rüber durch Angehörige, deren Kind in der Gruppe 35b beerdigt liegt, wie es bei Frau Hainz von der SHG Regenbogen Wien der Fall ist sagte ich zu Frau Fröhlich. Der Film ist online heute noch abrufbar.
Zufall oder Absicht: Je eine weiße Urne mit goldenen Motiven kommt seit jener Zeit zu Anwendung, davor waren es motivlose unifarbene Urnen in weinrot oder tannengrün. Aus jener Zeit stammt auch meine Anfrage, was folgende Reaktion hervor rief:
Sehr geehrte Frau Tegenthoff!
An bei Kontaktangaben der Firma, von der wir die weißen Urnen gekauft haben:
HEISO-Metallwaren GmbH
Herr Henry Sommer
Tel. 0049/4472-947320
Fax 0049/4472-947322
Mit freundlichen Grüßen
Doris Janisch
MA 43 - Städtische Friedhöfe Wirtschaftsreferat
1010 Wien, Werdertorgasse 6
www.friedhoefe.wien.at
Luftballon - Dauerbewillingung Sammelverabschiedung Gruppe 35b

- Angehörige dürfen bei der Sammelverabschiedung bis zu 200 Luftballons mitbringen. Diese dürfen einzeln fliegen, für Zwillinge zwei, Drillinge drei Luftballons zu bündeln ist kein Problem. Dauerbewilling von der MA 64, Austrocontroll und der Verwaltung der Wiener Friedhöfe liegt vor und ist online abrufbar.
Verabschiedung nach dem Element Luft - Verabschiedung in aller Stille.
Das kann bei Gerne verbunden werden mit dem Entsendung einer weißen Taube und/ oder eines Luftballons als Symbol für das Loslassen der Seele.
Dank der seit Sept. 2008 bestehenden Dauerbewilligung dürfen problemlos bis zu 200 Luftballons durch die Angehörigen mitgebracht werden.
Die Angehörigen werden gebeten, auf die Vorgaben lt. Dauerbewilligung zu achten, welche in Bezug auf die Luftballons und deren Beschriftungen gelten.
Auch sind in Bezug auf das Fliegen lassen gibt es lt. Dauerbewilligung Vorgaben, welche es einzuhalten gilt.
Bitte keine Metallgegenstände ec. an den Luftballon hängen: Die Fürbitten für den Verstorbenen kann zeitgleich im Herzen ausgesprochen werden oder zuvor schriftlich niedergeschrieben und an den Luftballon gehängt werden, siehe: Dauerbewilligung
Es gibt auch in Wien zahlreiche Selbsthilfegruppen zur Versorgung von Angehörigen und ihren während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern.
Das Selbsthilfegruppen (SHG) die Luftballons besorgen und vor Ort im Anschluss an die Sammelverabschiedung an jene Angehörigen verteilen, welche soeben ihr verstorbenes Kind verabschiedet haben, greift ein in deren individuell gestaltbare Trauergestaltung und widerspricht - scheinbar oder offensichtlich - dem Wunsch von Herrn Reg. Rat. Tichacek:
betrifft die Verabschiedung von kremierten Fehl- & Totgeburten im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes

Von: Tichacek Leopold Gesendet am: Montag, 17. Mai 2010 15:45
An: 'office(at)sonnenstrahl.org' (Verein Sonnenstrahl); 'petra.hainz(at)chello.at' (SHG Regenbogen Wien) Cc: 'post(at)ma15.wien.gv.at'; 'office(at)bestattungwien.at '
Betreff: WG: GZ 1567/2010: Bestattung der Leichenasche der fehlgeborenen Kinder am Wiener Zentralfriedhof
Sehr geehrte Damen! Da in letzter Zeit hinsichtlich die Durchführung der Bestattung der Aschenkapsel mit der Leichenasche fehlgeborener Kinder vermehrt Fragen und Wünsche an die Friedhöfe Wien GmbH herangetragen wurden, hat sich die Friedhöfe Wien GmbH mit der maßgebenden Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien und der Bestattung Wien GmbH diesbezüglich beraten und schlussendlich Folgendes festgelegt.
Die Aschenkapsel mit der Leichenasche der fehlgeborenen Kinder wird vierteljährlich in die Sammelgrabstelle in der Babygruppe (Gruppe 35B) im Wiener Zentralfriedhof bestattet. Hinsichtlich des Termins können sich die Eltern in der Verwaltung des Wiener Zentralfriedhofes erkundigen.
Jeweils am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember wird die Aschenkapsel in der Zeit von 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr in einem von der Bestattung Wien unentgeltlich zur Verfügung gestellten Raum in der Aufbahrungshalle 3 im Wiener Zentralfriedhof zur Aufstellung gebracht.
Um den Eltern den zeitgerechten Besuch zu ermöglichen wird in den Wintermonaten das Tor 3 bereits um ca. 7:45 Uhr geöffnet; das Tor 2 ist bereits um ca. 7:00 Uhr geöffnet.
· Es wird keine Trauerzeremonie abgehalten!
· Das Aufstellen der Aschenkapsel sollte den Eltern ein witterungsunabhängiges, pietätvolles Verabschieden von ihrem Kind ermöglichen.
· Es ist nicht möglich, dass Eltern eigene Musikstücke abspielen! Die Bestattung Wien wird jedoch bereits zum nächsten Termin eine neutrale, leise, besinnliche Trauermusik abspielen.
· Da die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören, ist eine privat veranlasste religiöse Verabschiedungsfeier z.B. mit einem Priester nicht möglich!
· Es ist jedoch möglich, dass z.B. Eltern kurze Gedichte vortragen; doch sollte dabei jedenfalls bedacht werden, dass die anderen Anwesenden dadurch sich nicht gestört fühlen!
· Um 8:30 Uhr wird die Aschenkapsel von einem Friedhofsmitarbeiter von der Aufbahrungshalle zur Babygruppe getragen; unmittelbar daran anschließend wird die Aschenkapsel in die Sammelgrabstelle bestattet.
· Eine Zeremonie wird bei der Grabstelle nicht vorgenommen!
· Die Eltern können beim Verabschieden Blumen oder kleine Briefe in die Grabstelle nachwerfen; größere Grabbeigaben sind jedoch nicht möglich!
· In letzter Zeit wurden nach der Bestattung der Aschenkapseln von den Eltern Luftballons losgelassen. Dazu ist festzustellen, dass hierfür die Richtlinien der Flugplatzkontrollstelle Wien-Schwechat sowie die Auflagen der Magistratsabteilung 64 – Rechtliche Bau-, Energie-,Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten beachtet werden müssen.
Abschließend wird noch festgestellt, dass im Zuge der Bestattung am Friedhofsgelände jegliches Werben für Organisationen etc. oder Verteilen von Prospekten nicht gestattet ist.
Wir ersuchen Sie, diese Vorgaben zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen Reg.-Rat Leopold Tichacek
Geschäftsführer der Friedhöfe Wien GmbH
Tel.: 043 1 53469 43002 Fax: 043 1 53469 99 43020 E-Mail: Leopold.Tichacek(at)friedhoefewien.at

- Wie vorgehen, um ein unter 500 Gramm schweres still geborenes Kind der Sammelbeerdigung zuzuführen? Wurde ihr Kind lebend geboren, achten Sie sofort darauf, dass die Klinik 2 Formulare (Anzeige der lebend erfolgten Geburt und die Anzeige eines Todesfalles) dem Standesamt übermittelt!
- lt Bestattungsrecht sind stillgeborene Kinder keine "Leichen", sondern Leibesfrüchte. Die Leibesfrüchte werden unterteilt in "Fehlgeburten - weil unter 500 Gramm schwer" und in "Totgeburten - weil über 500 Gramm schwer"
- lt. MA 15 heißt es: Wenn Angehörige binnen 7 Werktagen keinen Bestatter ihrer Wahl mit der Bestattung ihres still geborenen Kindes beauftragen, kann die Leibesfrucht ihres unter 500 Gramm schweren still geborenen Kindes im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes zur Feuerhalle (gegenüber Wiener Zentralfriedhof/Tor 2) überstellt und dort der Sammelbeerdigung zugeführt werden.
- Die unter 500 Gramm schwere still geborene Kinderleichen muss einzeln verpackt z.B. mit einem Fötensarg aus Karton und mit dem Namen der Mutter, ihrem Geburtsdatum/ ihrer Versicherungsnummer versehen sein.
- Je nach Größe füllen etwa 21 - 35 unter 500 Gramm schwere still geborene Kinderleichen einen großen Sarg, welcher umgehend kremiert wird. Die Asche wird gesammelt und 4 mal jährlich an jedem 1. Freitag im März, Juni, September und Dezember im Beisein der Angehörigen zur letzten Ruhe gebettet. Um 8 Uhr früh beginnt die Verabschiedungsfeier in Anwesenheit der Angehörigen und mitfühlenden Freunden in der Halle 3 am Wiener Zentralfriedhof, welche sich ca 30 Min. Fußweg entfernt von Tor 3 befindet (vorbei an der Babygruppe 35b).
- Ein 40 Wochen lang ausgetragenes Kind hinterläßt bei seiner Kremierung einen großen Fingerhut voll Asche - eine ähnlich große Menge an Spurenelementen befindet sich nach dem Verrottungsprozeß im Erdreich nach einer Beerdigung. Kalk in die Knochen legt sich erst im laufe des 6. Schwangerschaftsmonats ein, ebenso wird die 500 Gramm - Marke bei einem gesund angelegten Kind im laufe des 6. Schwangerschaftsmonats erreicht weshalb Asche und Babyknochen bei unter 500 Gramm schweren Leibesfrüchten nur in Spurenelementen nach Ablauf der Mindestruhezeit zu finden ist.

