Volksanwalt

Da die meisten Angehörigen grundsätzliche Veränderungen im Umgang mit Ihnen und Ihrem verstorbenen Kindern wollen, aber keine Gerichtsverfahren, wo Sie mit Schmerzensgeld abgespeist werden - gebe ich den Tipp, das Sie Ihr Erlebnis dem Volksanwalt http://www.volksanw.gv.at/ melden können.

Vom Volksanwalt Kostelka habe ich mehrfach den Hinweis/ die Bitte erhalten, das Angehörige von im Mutterleib, während der Schwangerschaft und kurz danach verstorbenen Kindern der Volksanwaltschaft Ihre Erlebnisse schreiben sollen, denn nur dann kann er (aussergerichtlich) dem nachgehen und z.B. Klinikinterne oder Bestattungsrechtliche Systemfehler erkennen/ verändern.

Der Volksanwaltschaft sei dank kam es beim unabhängigen Verwaltungssenat Wien zur Anhörung der Kindesmutter von Fatima und Makka in der Frage, ob die MA 40 die Kosten für ein einfaches Begräbnis im Auftrag der Angehörigen zu übernehmen hat. Ergebnis: Aus meinem Erfahrungsbereich sage ich: erstmals hat die MA 40 die Kosten für ein Begräbnis übernehmen müssen, das Angehörige in Auftrag gegeben haben. http://sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf

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