Patientenanwalt

an Gunnhild Fenia

immer wieder erhalte ich mails, die inhaltlich so oder so ähnlich beginnen:

"Ich -  Angehörige eines während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern - habe mit der Patientenanwaltschaft gesprochen. Die Juristin meinte,  .... es sei nichts für Sie zu tun ... Sie sei 'ja keine Psychotherapeutin'. Vielleicht hilft Ihnen folgende Infomationen zur Orientierung:

Gunnhild Fenia Reaktion:

Ruslan starb im Wiener SMZ - Ost. Ein Arzt sagte der Mutter "Ja, sie können ihr verstorbenes Kind mit nach Hause nehmen, weil unter 500 Gramm schwer" und die Mutter nahm ihr Kind mit nach Hause. 

Da die Auskunft durch den Arzt falsch war, erstattete der Arzt Klinikintern Selbstanzeige. Diese Selbstanzeige wurde nach Verstreichen einer Frist an den KAV weitergeleitet.

Die Mutter ging mit der Dolmetscherin zuerst zum Geistlichen einer in Wien ansäßigen Ostkirche und fragten an, ob jener Geistliche bereit sei, der Mutter beim Begräbnis ihres Kindes zu helfen. Antwort: nein!

Daran anschließend ging die Mutter und die Dolmetscherin zum Wiener Patientenanwalt underhielt Paperie der MA 43 (die es seit 1.2.2008 nicht mehr gibt) zudem den Hinweis, die Mutter könne sich ja eine Schaufel kaufen und selbst in einem Wiener Park ihr Kind beerdigen. Wärend die Mutter die Schaufel kaufen ging, rief die Dolmetscherin mich an.

4 Stunden später wurde ich vom KAV angerufen - verbunden mit der Bitte, besagter Mutter bei der Beerdigung ihres Kindes zu helfen - was wir natürlich erfolgreich angeboten haben.

Den Wiener Patientenanwalt bat ich in diesem Zusammenheng um Stellungsnahme wie es zu Verteilung veralteter Bestattungsunterlagen und dem zum Rat zum Schaufelkauf kam. Reaktion des Wiener Patientenanwalt: "Kliniken sind 'ein Ort der Lebenden' - dem entsprechend sind Ärzte als auch auch Patientenanwälte nicht zum Thema Bestattungsrecht ausgebildet." Weiterführende Fakten findet der User unter http://ruslan.sternenkind.info/

ein Beitrag aus der Zeitschrift Selbsthilfe Österreich Ausgabe 3/2009:

Patientenvertretung 

Glückfall Patientenanwaltschaft

In Österreich existieren zwei Formen der Vertretung von Patienten und Angehörigen: Selbsthilfe und Patientenanwaltschaft. Letztere ist - im Gegensatz zur Selbsthilfe - gesetzlich fest verankert und finanziert, aber dennoch nicht frei von Problemen.

"Patentenanwaltschaft" - dieser Begriff sei eigentlich eine Werbeetikett für eine Oragnisation, die ihre Tätigkeit nach eher "Patientenmediation" heißen sollte. Zu dieser Auffassung ist ein Elternpaar gelangt, das seine Gschichte erzählt und hier namentlich nicht genannt werden will. Das Kind der beiden wurde durch einen vermutlichen Behandlungsfehler bleibend geschädigt und wird derzeit von der Patientenanwaltschaft des entsprechenden Bundeslandes vertreten.

"Patientenanwalt" hört sich gut an. In Wirklichkeit arbeitet dieser Anwalt gar nicht für uns, sondern will nur eines erreichen, dass alles harmonisch bleibt und dass keiner keinem was tut", finden beide. Gewünscht hätten sie sich von ihrem Patientenanwalt außerdem mehr Zeit und bessere Erreichbarkeit, vor allem aber, "das er nicht erst auf Druck tätig wird oder dann, wenn wir nachweisen können, dass Tatsächlich im Spital ein Fehler passiert ist."

Der Patientenanwalt ist wirklich ein Anwalt
Gerald Bachinger, bundesweiter Sprecher der österr. ARGE Patientenanwälte und gleichezitig seit zehn Jahren Patienten- und Pflegeanwalt für Niederösterreich, kennt solche Schilderungen und gesetht offen ein, dass sie ihn bedrücken. Solche Beschwerden kämen selten, müßten aber erst genommen werden. In jedem Fall aber sei es völlig falsch, den Patientenanwalt als bloßen Mediator aufzufassen.

"Natürlich sind wir Anwälte - Anwälte für außergerichtliche Verfahren. Es ist unser gesetzlicher Auftrag, Patienten zu vertreten und auf ihrer Seite zu stehen. Alles andere wäre rechts- und gesetzeswidrig. Auf einem anderen Blatt steht, dass wir uns mediatorischer Verfahren bedienen."

In der Tat hat die Patientenanwaltschaft in Österreich einen offiziellen Status, von dem die Selbsthilfe als zweite Art der Vertretung von Patienten und Angehörigen nur träumen kann. Sie ist bundesgesetzlich verankert (also für ganz Österreich gültig).

Die Länder sind aufgrund der Patientencharta verpflichtet, für die notwendige Personal- und Sachausstattung zu sorgen. Die Finanzierung der Patienten - Entschädigungsfonds ist ebenfalls abgesichert: 73 Cent von je 10 Euro, die Patienten für einen stationären Spitalsaufenthalt (bis zu 28 Tagen) als Selbstbehalt entrichten, fließen in die jeweiliegn Entschädigungsfonds der Bundesländer.

Geht es nach Bachinger, sollte allerdings der Fonds nicht nur aus Beiträgen der Patienten, sondern auch aus anderen Einrichtigen des Gesundheitswesens (also solidarisch) finanziert werden. Schließlich liege es im Interesse beider Seiten, wenn Konflikte nicht vor den Kadi gezerrt würden, sondern außergerichtlich - also schneller und unbürokratischer - geklärt werden könnten.

Immer wieder komme es außerdem auch auf Patientenseite zu Missverständnissen oder unbegründeten Forderungen. Sie aufzuklären und so ein unsinniges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu verhindern, sei im Sinne von Patienten und werde zumindest an seiner Institution auch in der Regel von diesen so empfunden, erzählt Bachinger. Eine Schlüsselrolle spiele dabei auch der Arzt, der in der niederösterreichischen Patientenanwaltschaft hauptamtlich und als Stellvertreter des Patientenanwalts tätig sei. "Wenn er dabei sitzt und bestimmte medizinische Probleme zum Beispiel aufzeichnet oder sie den Betroffenen in einer verständlichen Sprache erklären kann, wird vieles klarer. Die Zahl derer, die dann sagen 'Das glaub ich nicht!', liegt im Promillebereich."

Kooperation

Die österreichische Selbsthilfe www.selbsthilfe-oesterreich.at ist als Vertretung von Patienten- und Angehörigengruppen aktiv, die Patientenanwaltschaft als Vertretung von Einzelfällen. Die sich ergänzenden Tätigkeitsfelder machen Kooperationen zwischen beiden Organisationen sinnvoll. Die Zusammenarbeit der Selbsthilfe mit der ARGE der Patientenanwälte Österreichs (ARGE PA) habe sich seit dem Jahr 2007 sehr gut entwickelt, sagt Monika Maier, Sprecherin der ARGE Selbsthilfe Österreich. "So hat Patientenanwälte - Sprecher Dr. Gerhald Bachinger die Teilnahme der ARGE Selbsthilfe in beratender Funktion an den Sitzungen der Bundesgesundheitskommission ermöglicht." Im Jahr 2008 etwa erarbeiteten beide Patientenvertreteungen gemeinsame Stellungsnahmen zum  Kraneknversicherungs- Änderrungsgesetz und zum SV-Holding-Gesetz, außerdem zu den Diskussionen rund um die Gesundheitsreform und die geplanten Ärztestreiks.

Passend für Angehörige sterbender und verstorbener Familienmitglieder eine Aussendung der ARGE PA zum Thema "würiges Sterben".

Bundesweite Regelungen wünschenswert

So gut sich das anhört, so aufschlussreich iat es betreffend der eingangs geschilderten negativen Erfahrung. Denn bei den Patientenanwaltschaft liegt der Teufel nicht in den Grundlagen, sondern im Detail, sprich in der Landesgesetzgebungen und der ja nach Bundesland verschiedenen Ausgestaltung dieser Servicestelle. Während man in Niderösterreich etwa über den erwähnren Medizinier verfügt (außerdem auch über einen Krankenpfleger und weitere Juristen, insgesamt über neun hauptamtliche Mitarbeiter), kommen andere Bundesländer mit weniger als der Hälfte dieser Zahl aus und beklagen dementsprechend ihre Überlastung. In anderen Patientenanwaltschaften sind keine Ärzte vertreten, sodass Juristen, Psychologen und anderen Fachleuten überlassen bleibt, medizinisch oft komplizierte Vorgänge verständlich zu machen und die Gutachten externer medizinischer Sachverständiger zu beurteilen.

Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist auch die jeweilige Entschädigungskommission zusammengesetzt, die über die Vergabe von geldern entscheidet (in Fällen nicht nachzuweisender Haftung des Spitals oder von vom Spital nicht verschuldeten Komplikationen mit katastrophalen Folgewirkung). In manchen Kommissionen sind neben dem Patientenvertreter Richter oder etwa unabhängige Ärzte vertreten, in anderen nur Landesbeamte oder von der Ärztekammer vorgeschlagene Spitalsärztereferenten.

Auch das Ausmaß der pro fall zu vergebenden maximalen Entschädigungssumme ist höchst unterschiedlich. Es liegt etwa in Niederösterreich bei 150.000 Euro, in anderen Bundesländern nicht einmal bei der Hälfte.

Und nicht zuletzt differenzieren auch die Zuständigkeiten (in manchen Bundesländern sind die Patientenvertretungen nicht nur für Spitäler, sondern auch für das Sozialwesen und für Pflegeheime zuständig) sowie die Ausschreibungskriterien und Anstellungsbedingungen der Patientenanwälte.

Kluft zwischen potentiellen und tatsächlichen Fallzahlen

Gerald Bachinger kann als bundesweiter Sprecher der Patientenanwälte nicht mehr tun, als seine Kollegen aufzurufen, selbst im jeweiliegen Bundesland für ausreichendes Personal, adäquat besetzte Kommisionen und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Über die allen Patientenanwälten zugestandene Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit hinaus fühlt er sich persönlich durch ein unbefristetes Dientsverhältnis im Beamtenstatus darin stärkt, Unbequemes auszusprechen und sich nicht allzu sehr in diplomatischer Zurückhaltung zu üben. "Falls Patientenanwaltschaft als 'Faserschmeichler' oder Beschwichtigungseinrichtung wahrgenommen werden, sind sie für Patienten entbehrlich."

Ein offenes Wort richtet er auch an all jene Mediziner, die sich über die angeblich unverhältnismäßigen Begehrlichkeiten heutiger Patienten ärgern. "Diese Begehrlichkeiten sind - verglichen damit, was internationale Studien an Problemen und Fehlern orten - relativ gering." An diesem Punkt liegt vielleicht die Stärke der Selbsthilfe als andere Art der Patientenvertretung. Denn Schwellenangst, eine Gruppe ebenfalls Betroffener aufzusuchen und sich über mögliche Lösungen oder Erleichterungen auszutauschen, besteht hier kaum. Das Vertrauen in Sprecher von Gruppen oder Organisationen entsteht schon dadurch, dass diese durch die eigene Betroffenheit legitimiert und zusätzlich von Schicksalsgenossen demokratisch gewählt sind.

Würden sowohl Selbsthilfe als auch Patientenanwaltschaft durch mehr Regelungen auf nationaler Ebene gestärkt, können Österreichs Patienten und ihre Angehörigen darauf zählen, in schwierigen Lebenssituationen effizient vertreten zu werden - egal in welchem Bundesland sie Leben. (EPI)

Ergänzende Info: Wenn es um die Versorgung von Kindern geht, welche während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, wenden Sie sich bitte www.sternenkind.info zu. Danke!

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