Opferschutzgesetz
Wir haben leider auch zu hören bekommen. "Die Wahrscheinlichkeit, dass hier jemand klagt, ist sehr gering!"
...und genau das ist das Problem, warum der Gesetzgeber immer wieder mit menschen/mensch sein verachtenden Gesetzen Erfolg hat!
Ich würde mich freuen, wenn z.B. die Angehörigen verstorbener Kinder endlich begreifen, dass Sie sich zu den verschiedenen gesellschaftlichen Vorgaben wehren müssen. Hierzu gehört auch der Klageweg - denn gemeinsam können wir für Angehörige verstorbener Kinder, mitfühlende Freunde und auch im Sinne zukünftiger Generation viel erreichen.
Beispiel: An Angehörige früh verstorbener Kinder, deren lebend geborenes Kind klinikintern nicht richtig dokumentiert und weitergemeldet wurde: Gehen Sie raus aus Ihrer Opferhaltung - werden Sie aktiv! Die Angehörigen verstorbener Kinder können Richter des Bezirksgerichtes und Rechtsanswälte ihrer Wahl aufsuchen und Ärzte/Hebammen anzeigen, denn u.U. wurde Sie und ihre verstorbenen Kinder Opfer eines Verbrechens!
Wir haben schon jetzt offene Ohren/Herzen für jene Familien, die mit ihren Lieben schreckliches im Krankenhaus, z.B. in der Versorgung von verstorbenen Familienmitgliedern erfahren haben.
Wir vom Verein Sonnenstrahl möchten Sie dazu ermutigen: reden Sie darüber, was Ihnen schreckliches widerfahren ist, denn schon das darüber reden/ schreiben hilft bei der Verarbeitung von schrecklichen/ schmerzhaften Erlebnissen!
Hintergrund für eine Klärung bzw. Gerichtlichen Klageweg ist z.B. das österr. Opferschutzgesetz
Vorgesehen ist im Gesetz eine Psychosoziale als auch juristische Prozeßbegleitung.
Dem entsprechend suchen Sie Fachleute, z.B. Therapeuten als auch Rechtsanwälte. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.