Tirol
Die unter http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Tirol/ http://www.ris.bka.gv.at/Lr-Kaernten/erwähnten Gesetze sind nur im Bundesland Tirol gültig.
Hintergrund: dabei handelt es sich zumeist um sehr alte Gesetze. So wurde das Recht auf ein Begräbnis schon um Jesu Zeiten durch Gesetze geregelt.
Im Bestattungsrecht werden Kinderleichen unter 500 Gramm als Fehlgeburt und Kinderleichen über 500 Gramm als Totgeburt definiert. Über die Tatsache, das diese Kinder Lebend oder tatsächlich still/tot geboren wurden, sagt diese Aussage nichts aus, auch nichts über die Todesursache.
In div. Religionen gibt es - in Verbindung mit Verabschiedung und Begräbnis - unterschiedliche Riten für lebend geborene Kinder, die später starben und still geborene Kinder. In diesem Zusammenhang ist es daher wichtig, den Angehörigen, dem Bestatter, dem Geistlichen von Anfang an die Wahrheit zu sagen, denn die Verabschiedung, das Begräbnis kann in der Regel nicht wiederholt werden.
Wenn Sie Unterstützung in der Betreuung von z.B. Angehörigen und ihren sterbenden/verstorbenen Familienmitglieder benötigen, finden Sie durch in Tirol tätige Klinikseelsorger vielleicht eine Ihnen zusagende Unterstützung z.B. durch Klinikseelsorger Tomy Mullur .