Geburtsort
Geburtsort ist für die einen jener Ort, da das Kind den Mutterleib verlassen hat, für andere (z.B. den Gesetzgeber) der Ort, da die Nachgeburt den Mutterleib verlassen hat.
Geburtsort Österreich
Es folgen rechtlich unverbindliche Informationen:
Der Geburtsort ist nicht jener Ort, da das Kind den Mutterleib verlassen hat, sondern jener Ort, an dem die Plazenta (Nachgeburt) den mütterlichen Leib verlassen hat.
Beispiel: Die Schwangere ist zu Hause, auf dem Feld, ec. Ihre Fruchtblase platzt (oder auch nicht). Ihr Kind komt von selbst zur Welt. Endlich trifft die Rettung ein. Die Sanitäter bringen Mutter und Kind in die Klinik. Hier verläßt die Nachgeburt den mütterlichen Leib.
Wenngleich aus der Sicht der Mutter, Angehörigen und den Augenzeugen das Kind nicht in der Klinik geboren wurde, so wird in den Dokumenten denn doch gesetzlich definiert und daher gesetzlich richtig die Klinikadresse angegeben.