allgemeines zum Opferschutz
Im Allgemeinen bezeichnet man in der Kriminologie als Opfer die geschädigte Person eines Verbrechens, also jemanden, der oder die durch einen Täter oder eine Täterin in seinen oder ihren Rechten verletzt wurde.
Die Verletzung Ihres Rechte können sein:
- körperlicher Natur (z.B. Mord, Körperverletzung, Gewalt, gefährlicher Drohung ...)
- ideeler Natur: (z.B. Beleidigung,..)
- materieller Natur: (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)
Opfer können auch Hinterbliebene (z.B. Verwandte in gerader Linie) einer Person sein, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde.
Opfer von Straftaten haben das Recht auf auf Hilfeleistung und Sozialentschädigung für Verbrechensopfer.
Verbrechensopferberatung durch Rechtsanwälte www.rechtsanwaelte.at finden Sie z.B. in ganz Österreich beim Bezirksgericht (in der Regel jeden Dienstag, da Amtstag). Nähere Informationen finden Sie hier
Hilfsangebote beziehen sich auf juristischer und psychosozialer Beratung, Hilfestellung im Strafverfahren (Prozessbegleitung).
Nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) wird Opfern und deren Hinterbliebenen auch eine Sozialentschädigung für Verbrechensopfer in Form von finanzieller Unterstützung angeboten.
Angeboten werden Vorschussleistungen: Opfer einer schweren Köperverletzung, die nach dem 31. Mai 2009 begangen wurde, haben nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Form eines Pauschalbetrags für Schmerzensgeld. Je nach Schwere der Verletzung beträgt der durch das Bundessozialamt einmalig zu leistende Betrag entweder 1.000 Euro oder 5.000 Euro.