Männer/ Väterberatung

Der Notar schützt die Rechte der Kinder
Die Vaterschaftsanerkennung:
Entstammen Kinder einer außerehelichen Beziehung, haben sie nicht sofort dieselben Rechte wie eheliche Kinder. Diese verschafft ihnen erst die Anerkennung der Vaterschaft. Die Vaterschaft kann auch vor einem Notar anerkannt werden. Dies kann Ihnen ein zeitaufwendiges Gerichtsurteil ersparen.
Darüber hinaus berät Sie Ihr Notar in allen familien-, erb- und verfahrensrechtlichen Fragen.
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung:
Auch hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Der Notar errichtet in diesem Fall ein Protokoll über die Zustimmungserklärung der Beteiligten und informiert diese über alle familien-, ehe- und erbrechtlichen Konsequenzen.

Der Verein Sonnenstrahl verweist Männer/Väter gerne auf Vereine/  Einrichtungen/ Anlaufstellen, welche die Rechte und Bedürfnisse von Männern/ Vätern zum Thema haben. Dazu gehört z.B.

Pressehinweise für Deutschland: http://www.openpr.de/news/archiv/40630/Institut-fuer-Blutgruppenserologie-und-Genetik-IBSG.html

der 1. Österr. Väternotruf. Dieser wurde ( lt. Medienberichten) von einer Juristin, Frau Mag. Schönhart gegründet und ist telefonisch erreichbar unter der Telefonnummer 0043 900 470034

Im Auftrag von Frau Mag. Schönhart sowie den 1. Österreichischen Väternotruf möchte ich bestätigen, dass weder Frau Mag. Schönhart noch der 1. Österreichischen Väternotruf in keiner wie auch immer gearteten Kooperation mit dem Wiener Verein Sonnenstrahl steht. So verhält es sich auch mit allen in unserer Webseite erwähnten Links, denn grundsätzlich ist jeder für sich selbst Verantwortlich.

Der Verein Sonnenstrahl macht sich Gedanken

Was gibt es Schlimmeres, als nach Jahren zu erfahren, dass man nicht der "echte" Vater seines Kindes ist? Leider machen zig-tausende Männer jährlich diese Erfahrung. Wenn (endlich) die Wahrheit ans Licht kommt, zerbrechen viele Menschen daran und Familienstrukturen lösen sich auf, finden sich ev. neu. Etliche Männer (als auch Frauen) reagieren erleichtert.

  • Ein Scheinvater kann die Unterhaltszahlungen beim echten Papa einklagen
  • Gegen die Mutter kann der Gehörne Gerichtlich vorgehen (Österr: Bezirksgericht)
  • der Gehörnte kann ev. Anspruch auf Schadenersatz geltend machen, denn es handelt sich um eine Lebenslüge
  • allerdings: wenn der leibliche Vater kein oder ein geringes Einkommen hat, gehen betrogene Männer meistens leer aus
  • anders verhält es sich, wenn (stellvertretend für) das Kind Ansprüche geltend macht werden, denn dann geht es auch an bestehende Werte oder Erbschaften.
  • wirtschaftlich betrachten: ein Vaterschaftstest kostet Geld (ca 500 Euro) - nicht jeder Mann will das Geld dafür ausgeben oder hat das Geld dafür - dann kann er in Österreich z.B. den Weg über das Amt für Jugend und Familie oder über das Bezirksgericht gehen.
  • war das Paar nicht verheiratet oder geschieden, muss die Mutter einem Vaterschaftstest zustimmen. Verweigert die Mutter die Zustimmung, hilft vielleicht ein klärendes Gespräch mit dem Amt für Jugend und Familie oder Bezirksgericht!

Wenn Frauen ihrem Partner in Bezug auf die Vaterschaft (bewußt oder unbewußt) etwas vorgaukeln, geschieht dies z.B. aus Berechnung oder Angst.

Erfahrungen zeigen: die wenigsten Väter wenden sich von einem Kind ab, weil sie (endlich) erfahren haben, das sie nicht der genetische Vater sind. Im Gegenteil: Klarheit & Wahrheit verstärkt eine vorhandene Liebe und stärken vorhandene Familienbande.

Ein Mann kann vom Erzeuger zum Vater werden.
Kann ein Mann vom Erzeuger zum Vater werden?
Kann jeder Mann ein Kind zeugen?
Kann jeder Mann Vater werden?
Will jeder Mann ein Kind zeugen?
Will jeder Mann (s)einem Kind Vater sein?
Guter Vater - schlechter Vater?

Viele Fragen. Ich bin eine Frau und habe keine Antworten darauf - ich will darauf auch keine antworten haben oder geben, denn jeder Mann muss sich seine Fragen selbst definieren, selbst beantworten. Ich will nur vorhandenes Sichtbar machen. Grundsätzlich denke ich, das jeder einzelne von uns für sein Tun und Handeln letzendlich vor seinem Schöpfer Rede und Antwort wird stehen müssen. Nicht zu handeln kann richtig wie falsch sein. Alles liegt u.a. an Ihnen und ihren persönlichen Zielen - letztendlich an ihrem Gewissen, aber auch an den Rahmenbedingungen, die etwas zulassen oder nicht zulassen. Dazu gehört auch diese eine grausame, traurige Wahrheit: Recht haben und Recht bekommen sind grundsätzlich zwei verschiedene Tatsachen. Bei der Gestaltung ihrer Zukunft wünsche ich Ihnen Gottes Segen. Bedenken Sie auch: wenn Sie nicht beginnen, selbstbestimmt ihre Zukunft zu gestalten, werden ihre Zukunft andere gestalten. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. 

 

6.9.2010: Dietlinde meldet passend zum Thema: 

  • wenn Männer in Karenz gehen, bekommt die FRAU den Pensionsanspruch für diese Zeit, nicht der Mann.
  • Außerdem hat er im Karenz KEINEN Kündigungsschutz.

Also wenn Gleichberechtigung, dann auf beiden Seiten! 

Links zu Einrichtungen mit ähnlichem Thema

Väter profitieren von Auszeit nach der Geburt

Studie: Bezieher von Vaterschaftsurlaub leben länger (pte100628029)

www.vaterverbot.at

der deutsche Väternotruf berichtet über Österreich:  www.vaeternotruf.de/oesterreich.htm

Für Teenager habe ich hier wichtige Informationen zusammengefügt.

Väter sind im Hebammenzentrum www.hebammenzentrum.at herzlich willkommen!

Selbsthilfegruppe Geschiedene Väter: www.geschiedene-vaeter.org

Ziele: Vater sein und bleiben. Zum Wohle der Kinder, auch wenn Mann aus dem Familienverband ausgeschieden ist. Erfahrungsaustausch rund um die Schwierigkeiten nach Trennung/ Scheidung von Vätern.

3.12. 2009: ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Rechte lediger Väter u.a. in Deutschland, Österreich, (hier ein Medienbericht aus österr. Sicht)

Europäische Menschenrechte

Sie befinden sich hier:
Sonnenstrahl > Sternenkind.info > Rechte von Eltern & Kind > Männer/ Väterberatung