Mag. Dominik Konlechner
betrifft z.B. bestattungsrechtliche Fragen: das 1. Beratungsgespräch ist - wie bei vielen Rechtsanwälten - auch bei Mag. Konlechner www.jmks.at kostenfrei.
Die Vollmacht - damit ein Rechtsanwalt tätig werden kann - wird im Anschluss an dieses Gespräch ausgefüllt, sofern besagter Rechtsanwalt (RA) tätig werden soll.
warum wir Angehörige verstorbener Kinder an Herrn Mag. Konlechner verweisen, begann mit einem Zeitungsbericht über ein gewonnenes Gerichtsverfahren. Mehr darüber erfahren Sie unter rechtliche-beratung.sternenkind.info
von Gunnhild Fenia
betrifft z.B. bestattungsrechtliche Fragen:
das 1. Beratungsgespräch ist - wie bei vielen Rechtsanwälten - auch bei Mag. Konlechner www.jmks.at kostenfrei.
Die Vollmacht - damit ein Rechtsanwalt tätig werden kann - wird im Anschluss an dieses Gespräch ausgefüllt, sofern besagter Rechtsanwalt (RA) tätig werden soll.
warum wir Angehörige verstorbener Kinder an Herrn Mag. Konlechner verweisen, begann mit einem Zeitungsbericht über ein gewonnenes Gerichtsverfahren.
Mehr dazu finden Sie unter: www.steinmetze-wien.at
Steinmetze feiern Etappensieg : http://www.steinmetze-wien.at/PRESSE/
Wir haben die in Wien wohnenden Eltern von Fatima und Makka begleitet, denn sie hatten zum Todeszeitpunkt von Makka (2009) - und haben bis zum Gerichtsverfahren (Nov. 2010) ein MA 40 finanziertes Einkommen - und sie waren gegen die Kremierung, wie es Beerdigungen im Auftrag der MA 15 für still geborene unter 500 Gramm schwere Kinder seit Dezember 2000 vorsah.(siehe Sammelbestattung in der Gruppe 35b am Wiener Zentrahlfriedhof )
Aus meinem Erfahrungsbereich sage ich:
das die MA 40 die Kosten für Begräbnisse zu übernehmen hat, welche im Auftrag der MA 15 angeregt werden, ist nachvollziehbar.
Was ist, wenn Angehörige auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht verzichten möchten, aber wirtschaftlich nur ein Mindesteinkommen haben?
Die MA 40 steht nicht nur der MA 15, sondern auch wirtschaftlich armen Angehörigen sowie wirtschaftlich arm Verstorbenen mit Geldaushilfen zur Verfügung (siehe http://ma40.sternenkind.info)
Gesetzlich in ganz Österreich ist geregelt: Der Verstorbene hat vorranging selbst für seine Verschiedungs- und Begräbniskosten aufzukommen! Das gilt auch für minderjährig verstorbener Kinder! Das gilt auch für Kinder, welche während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben!
erstmals hat die MA 40 die Kosten für ein Begräbnis übernehmen müssen, das Angehörige in Auftrag gegeben haben. http://sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf
Den langen Weg dorthin können Sie unter http://fatima-und-makka.sternenkind.info nachlesen, auch die Faktenlage das kaum einer von denen, die inhaltlich das Thema verstehen müßten, es inhaltlich verstanden haben, worum es in diesem Verfahren ging.
Mehr erfahren Sie unter http://rechtliche-beratung.sternenkind.info, http://offene-briefe, bestattung.sternenkind.info, bubu.sternenkind.info, trauertherapeuten,
