Dr. Gärner

Dr. Gärner www.radg.at ist u.a. juristischer Fachmann zum Thema Patientenrecht /ärztl. Kunstfehler. Die Erstberatung ist bei ihm nicht kostenfrei. Unten angefügt ist ein Zeitungsartikel inkl. einem anschließenden Dialog.

Wien, 3.Sep.2009

Sehr geehrte Fr. TEGENTHOFF! Sie haben völlig Recht hinsichtlich der Verfahrenshilfe. Ein dementsprechender Antrag muss zu Beginn gestellt werden und dann wird – bei Bewilligung durch das Gericht - von der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein Anwalt zugewiesenen, der kostenlos arbeitet.

Erstgespräche sind nur dann kostenlos, wenn sie vom Anwalt als kostenlos angeboten werden.

Leider kann ich mir diesen „Luxus“ – trotz aller Dramatik der Einzelfälle – nicht leisten. Ein Erstgespräch kostet bei mir € 160,- und wird dieser Betrag im Falle der Folgebeauftragung gutgeschrieben. Zu diesen Bedingungen biete ich meine Dienstleistungen an.

Kostenlose erste Rechtsberatungen gibt es bei den Rechtsanwaltskammern sowie bei den Gerichten am Amtstag (meist Dienstags).

Ich darf diesbezüglich um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die betroffene Mutter ersuchen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Clemens GÄRNER

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