strafbar - oder noch innerhalb der Toleranzgrenze?

- Das Foto zeigt meinen im Jahr 2006 verwahrlost angetroffenen Vater. Am 9.10.2011 ist er friedlich gut versorgt in einem Seniorenheim eingeschlafen. Rechtswirksam ließ unser Vater sich durch Familienagehörige nicht helfen, also musste eine Sachwalterschaft außerhalb der Familie eingerichtet werden, was nicht im ersten Anlauf gelang. Bei Verteilung des Nachlasses geht es um die Frage, ob die Ehefrau und anderem Fam. mitglieder ev. sich erbunwürdig verhalten haben, weil sie sichtbar einen großen Grad der Vernachlässigung zugelassen haben. Oder geschah alles noch innerhalb der Toleranzgrenze? Ab wann muss z.B. ein Bürgermeister/ oder Nachbarn von sich aus aktiv tätig werden?
Strafbar - oder noch innerhalb der Toleranzgrenze?
Dzt beschäftigt mich die Frage: wie sieht die eigenverantwortung aus - und ab wann müssen Familienmitglieder bzw. Mitarbeiter einer Gemeinde rechtswirksam eingreifen?
Keine Frage ist die Reihenfolge der Versorgungspflicht:
zuerst muss jeder für sich selbst sorgen
kann das nicht in ausreichendem Umfang geschehen, muss der Ehepartner (sofern vorhanden) sich als nächstes darum kümmern, dann ev. im gemeinsamen Haushalt lebende andere Familienmitglieder wie z.B. (Enkel-) Kinder.
wie offensichtlich verwahrlost muss einer sein, bis Mitarbeiter eine Gemeinde von sich aus aktiv sich um Bürger kümmern = Hilfe anbieten muss?
Das Angebot durch die Gemeinde kann sein: ersatzweise Zugang zum Haus von Schnee und Eis zu befreien - oder im Sommer die Wiesen zu mähen. Bis hin zur Berichterstattung/ Meldung an das zuständige Bezirksgericht, damit der Richter entscheiden kann, ob eine psychiatrische Untersuchung vorgenommen wird, denn ohne diese kann es z.B. keinen Sachwalter http://www.sachwalter.at/ geben.
Im Gegensatz zu vielen Lesern kann ich verstehen, das besagtes Erlebnis in die Medien kam, denn ich erlebe ähnliches: als Tochter lebe ich fern von meinen Eltern, welche beides Hausbesitzer sind. Die Gemeinde hat bis zur Grundstückgrenze zu räumen, nicht aber das Stück zwischen Haus und Grundstückgrenze. Nachbarn und der Bürgermeisten war bewußt, das eine 90 jährige allein in ihrem Haus mitten unter Ihnen wohnt. Muss eine 90 jährige immer von sich aus aktiv werden? Hat wirklich die 90 jährige bzw. ihr Sohn versagt?
Wie ist Ihre Sicht der Fakten:
- hat die 90jährige versagt, indem sie nicht beim Bürgermeister angerufen und daher nicht um die Schneeräumung gebeten hat?
- Hat der Sohn versagt?
- Hätte der Bürgermeister/ Nachbarn von sich aus mitdenken und dem entsprechen von sich aus aktiv auf die 90 jährige zugehen müssen?
- schreiben sie an office(at)sonnenstrahl.org. Mit Ihrer Zustimmung veröffentlichen wir: