veränderbare Systemfehler
veränderbare - z.B. im Sternenkindernotdienst dokumentierbare - Systemfehler können sein:
die Mangelhafte Ausbildung von Ärzten, denn "Kliniken sind ein Ort der Lebenden und nicht der Toten" (weil Ärzte zum jeweils gültigen Bestattungsrecht grundsätzlich nicht ausgebildet sind, aber die wesentlichsten Entscheidungen für oder gegen ein Begräbnis bei während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern treffen.
Ich sage: wenn wir Zusammen arbeiten, können wir in Anwenudng bestehender Gesetzeslage vieles ändern:
Dazu muss ich etwas weiter ausholen: Kinder, welche während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach sterben, sind meldepolizeilich am Hauptwohnsitz der Schwangeren gemeldet. Dementsprechend hat (gesetzlich angeordnet) die Gemeinde ein Grab zur Verfügung zu stellen. In Wien gilt ganz Wien und nicht je Bezirk. Letzteres ginge nicht, denn nicht jeder Bezirk verfügt über einen eigenen Friedhof.
Sozialgesetze sind in der Anordnung Österreichweit einheitlich gültig, aber in der Umsetzung Bundesland bezogen.
Beispiel Mathias: Wenn Patienten "fernt der Heimat", z.B. in einem anderen Bundesland sterben, dürfen die Angehörigen sich ein Begräbnis am Wohnort der Mutter sich wünschen. Dazu müssen die Angehörigen keiner Kremierung zustimmen*, und das Sozialamt hat auch für dieses einfache Begräbnis die Kosten zu übernehmen*. u.a. mit Unterstützung vom Volksanwalt haben wir das im Jahr 2008 herausgefunden.
* siehe auch Fatima & Makka.
Wenn ich das vorher gewußt hätte, dann hätte ich einem Begräbnis in der Gruppe 35b nicht zugestimmt: kleiner Engel,
das im Jahr 2003 begonnen leidschaffende "Kreuz mit dem Kreuz" fand im Sept. 2008 auf unseren Anstoß hin auch ein Ende. usw.