Vom Umgang mit Tragödien in der Schwangerschaft, über Fehl- & Totgeburten ec.
Wien, 8.Oktober.2011
Vom Umgang mit Tragödien in der Schwangerschaft, über Fehl- & Totgeburten ec.
Mairi Harper & Claire Jura (Fachblatt "BMJ Supportive and Palliative Care"), Johannes Pernsteiner & Mag. Christoph Jochum (http://www.bodenseedialoge.li/thema Vom Umgang mit Tragödien in der Schwangerschaft)
Guten Morgen in die Runde.
Heute Morgen las ich "Zinkmangel erhöht Risiko einer Fehlgeburt" siehe folgenden Link http://www.pressetext.com/news/20111005001
Ganz am Ende des oben erwähnten Beitrages steht "Eine Fehlgeburt belastet auch die Seele enorm. Wie Mairi Harper im Fachblatt "BMJ Supportive and Palliative Care" kürzlich berichtete, zeigen Eltern nach einer Totgeburt erhöhte Sterblichkeit, die erst nach Jahrzehnten abklingt. Immer mehr Experten machen sich daher für psychologische Begleitung während der Schwangerschaft stark (pressetext berichtete: pressetext.com/news/20110830032 ), die etwa nach einer Fehlgeburt den Trauerprozess erleichtert. " und genau dieser Zeilen wegen schreibe ich Ihnen heute.
Sie kennen mich persönlich nicht, was vielleicht - z.B. aus wirtschaftlichen Gründen - auch so bleiben wird, denn ich lebe dzt. von ca 800 Euro Rente.
Mein Name ist Gunnhild Fenia Tegenthoff. Ich wurde 1960 (an der Wirbelsäule fehlerhaft ausgebildet) geboren. Ich bin u.a. Mutter von 2 wärend ihrer Schwangerschaft verstorbenen Töchtern (1976 und 1979) und einem verstorbenen Sohn, der 1987 - 2 Monate nach seiner lebend erfolgten Geburt - den Weg allen Lebens ging. Mein am Muttertag 1987 verstorbener Sohn durfte seinen letzten Weg hier auf Erden gehen, wie die meisten es sich von uns vorstellen: mit einer Verabschiedung auf einem Friedhof und einem Begräbnis eben dort. Das Grab meines Sohnes gibt es bis heute, denn ich empfinde: so lange ich hier auf Erden lebe, bin ich Mutter zu meinem heute noch lebenden - aber auch gegenüber meinen verstorbenen - Kindern.
Seit ich aus Gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension bin, verwende ich meine Zeit, um auf Fragen anworten zu erhalten - etwa: warum meine 1976 und 1979 verstorbenen Kindern durch die Gesellschaft kein Begräbnis, kein Grab zugestanden erhielten. Barbaras letzter Weg hier auf Erden endet am 28.9.1976 in der Müllverbrennungsanlage Linz - Asten, nachdem Sie in der 16. SSW meinen mütterlichen leib verlassen hat. Die Müllverbrennungsanlage ist ein vermeidbares Zusatztrauma, unter dem ich lange litt und das mir heute die Kraft gibt - z.B. Ihnen zu schreiben.
Nach der Traumatischen Erfahrung von 1976 habe ich 1979 meine in der 10. Schwangerschaftswoche verstorbenen Tochter Johanna bewußt dem Wasser übergeben, indem ich bewußt am WC die Taste gedrückt habe.
Wie Sie dem folgenden Link http://suizid.sonnenstrahl.org/ entnehmen können, habe ich Ihre Worte auf Grund meiner heutigen Erkenntnisse etwas anders formuliert und ich will Ihnen gegenüber erklären, warum. Daraus ergeben sich automatisch Ansätze für Veränderungen im Umgang mit Angehörigen und Ihren während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern.
Ich kenne das amerikanische Gesundheitssyszem nicht - ich kann auch keine Fremdsprachen - aber in Österreich ist für die Medizin der Patient um seiner selbst Willen erstmals Existent, nachdem er ( der Patient) oder Sie (die Patientin) lebend geborene wurde, jemand eine "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" dem Standesamt übermittelt hat, das Standesamt dem Neugeborenen die Geburtsurkunde ausgestellt hat und anschließend dem zuständigen Sozialversicherungsanstalt gemeldet hat, das es hier einen lebend neugeborenen Menschen gibt, dem zufolge es zur Ausstellung einer Sozialversicherungsnummer kommt. Erst anschließend erhält der neugeborene Mensch beim nächsten Arztbesuch erstmals eine Krankenakte auf seinen Namen und im Todesfall wird dieser Mensch selbstverständlich der Totenbeschau (Grundlage für die Arbeit eines Bestatters) zugeführt - ob im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag des jeweiligen Gesundheitsamtes ist dabei unerheblich.
Das durch Ärzte gesteuerte gesellschaftliche Verhalten im Umgang mit Angehörigen und ihren während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, Geburt und kurz danach (vor erstmaliger Kontaktaufnahme als Patient mit eigener Sozialversicherungsnummer) verstorbenen Kindern endet nicht automatisch in der Totenbeschau, nicht automatisch in der Zuführung zu einem Begräbnis. Und Ärzte fragen Zeitnah zum Faktor, da ein Kind während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb auch nicht alles umfassend die Angehörigen, ob sie ihr verstorbenes Familienmitglied selbst beerdigen wollen oder ob die Angehörigen im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes ihr während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind beerdigt wissen wollen. Gar nicht so wenige Angehörige sind schockiert und ihnen bleibt die Luft weg - das die Gesellschaft auch noch andere Möglichkeiten (der forschenden Medizin, der Impfstoff herstellenden Medizin, der Transplantatationsmedizin, den div. Zell- und Gewebebanken sei Dank) im Umgang mit verstorbenen Menschen kennt, insbesondere wenn diese während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben.
Sie berichten über Familien die eine Fehl- oder Totgeburt erlebt haben, ohne das Ihnen bewußt ist, was sich dahinter in Wahrheit verbergen kann.
laut (Wiener) Bestattungsrecht handelt es sich bei Fehl- und Totgeburten immer um Kinder, für die dem Standesamt keine "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" vorgelegt wurde. Des weiteren besagt das Bestattungsrecht nichts darüber aus, wie die Kinder den Mutterleib verlassen haben - ob durch die Mutter = als "natürlich" geboren (ob mit oder ohne beisein einer Hebamme ist dabei nicht die Frage). Das Bestattungsrecht unterscheidet zwischen offiziell außerhalb des Mutterleibes Verstorbenen, diese werden Leichen genannt - und jenen die offiziell im Mutterleib starben, diee nennt das Besteungsrecht Leibesfrüchte. Geschwichtabhängig werden Leibesfrüchte unterteilt in unter 500 Gramm schwer (Fehlgeburt) und über 500 Gramm schwer (Totgeburt). Bei allen Bestattungsrechten steht den Angehörigen vorrangig es zu, ihr verstorbenes Familienmitglied einem Begräbnis zuführen zu dürfen - auch wenn es sich dabei um die kleine Einheit Mensch = beerdigungswürdige Leiche = außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizelle, die keiner Frau zum austragen refuniert wurde - handelt.
Ärzte gibt es wie Sand am Meer - und doch lassen auch diese sich im wesentlichen in zwei Gruppen teilen: in jene, die mit den Verstorbenen schwingen und automatisch jeden einem Begräbnis zuführen - unabhängig davon, warum er/ sie dem Mutterleib hat verlassen müssen oder - wenn außerhalb des Mutterleibes gezeugt - unabhängig von der Frage, warum diese oder jene befruchtete Eizelle nicht von der Mutter (oder einer anderen Frau, was nur in wenigen Ländern erlaubt ist) ausgetragen wurde. Interesant zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang das Projekt Schneeflocke = Snowflake: Im Nordwesten der USA gibt es Familien, die bewußt ihre befruchteten Eizellen zur Adoption freigeben, nachdem Sie selbst eine Familie gesucht haben, die ihr Kind adoptieren möchten. Gemäß "Ordnungen der Liebe" von Bert Hellinger fließt hier die Liebe - quasi wie es sich gehört. Einen Auszug dazu finden sie unter http://ordnungen-der-liebe.sternenkind.info/
Und dann gibt es die zweite Gruppe von Ärzte, welche sich mehr oder minder fest daran halten, das es sich bei während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach Verstorbenen weder um "Kinder" noch um beerdigungswürdige Zellen/ Gewebe sich handeln würde.
Diese Ärzte unterscheiden in dem Recht auf Zuführung zu einem Begräbnis auf Grund folgender Faktoren:
durch die Mutter "natürlich" geboren wird im wesentlichen immer einem Begräbnis zugeführt - ob das Kind ohne oder im Beisein einer Habamme geboren wurde ist dabei nicht die Frage, stellt kein Hindernis dar.
Doch sobald ein Arzt tätig wird, wandelt sich das bislang beerdigungswürdige Kind zu einer laut Ärzten nicht beerdigungswürdigen ....
sobald eine Arzt Tabletten, Zäpfchen, Salben ec verschrieben hat, dem zu Folge das Kind leichter den Mutterleib verlassen kann, handelt es sich um einen medizinischen Eingriff - ob das Ungeborene zum Beginn des Eingriffes noch gelebt oder bereits nicht mehr gelebt hat, ist in der Zuführung zu einem Begräbnis für den Arzt nicht die Frage, denn diese Kinder werden durch Ärzte kaum einem Begräbnis zugeführt. Weil bestattungsfreundliche Ärzte wissen, das Sie in über 50% nicht ihrem Kollegen auf der Pathologie/ Prosektur bei der Zuführung zu einem Begräbnis trauer können, werden Angehörige ihre Fehlgeburt mit nach Hause gegeben, denn zum Grab öffnen und schließen brauchen Angehörige keinen Bestatter, sondern nur den Kontakt zum Friedhofsgärtner/ Totengräber herstellen und ein Grab erhalten Angehörige in der Verwaltung eines Friedhofes. Zudem können in voll belegte Gräber verstorbene hinein, die vor ihrem 1. Lebensjahr starben. Angehörige benötigen kein eigenes Grab, denn jeder Grabnutzungsberechtigte kann einer Beilegung in seinem Grab zustimmen. Zwischen Grabnutzungsbrechtigten und Verstorbenen muss kein Verwandtschaftserhältnis bestehen.
Andere medizinische Eingriffe, wo Ärzte sich gerne gegen die Zuführung zu einem Begräbnis sich entscheiden, sind - wenn Frauen einer (Saug-) Curretage zustimmen, unabhängig davon, ob das Kind zum Beginn der (Saug-) Curretage noch gelebt oder nicht mehr gelebt hat.
Oder wenn der Bauch der Frau aufgeschnitten wird wie bei einem Kaiserschnitt, weil das Kind nicht "normal" geboren werden kann, etwa weil der Muttermund verwachsen oder schlecht dehnbahn verwachsen ist, oder weil das Kind im Eierstock oder im Eileiter ec. zur Einnistung kam statt im Uterus. Auch diese Verstorbenen werden durch Ärzte gerne als (nicht beerdigungswürdige) Zelle und Gewebe definiert.
Mit dem Kind und den Angehörigen fühlende Ärzte setzen zu Beginn des medizinischen Eingriffes durch die Bauchdecke der Frau dem Ungeborenen eine Spritze und lassen das Kind sanft einschlafen und mit einem weiteren Medikament wird der kindliche Herzschlag zum stillstand gebracht.
Nachdem ich persönlich Trauerarbeit mit und ohne Verabschiedung auf einem Friedhof persönlich kennengelernt habe, kann ich sagen: kein Vergleich.
Es geht bei der persönlichen Trauerarbeit nicht nur um das eigene verstorbene Familienmitglied, sondern immer auch um die Frage: wie liebevoll ist das Umfeld mit meinem verstorbenen Familienmitglied umgegangen? Mit "Umfeld" sind die berufsbedingt Anwesenden gemeint, die vorrangig sich nicht nur um die Zuführung zu einem würdigen Begräbnis, sondern im Sinne der Ordnung schaffenden Liebe sich auch darum zu kümmern haben, das familiäre Bande in die Versorgung eines während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenesn Kindes eingebunden sind! Beziehungen müssen durch mitfühlende Freunde zeitnah zum Todeszeitpunkt hergestellt werden, selbstverständlich destor früher (am Besten vor dem Begräbnis) desto besser für alle! Aus Sicht des verstorbenen Kindes zählt der soziale Vater/ bzw. der Erzeuger des Kindes, sondern auch die Eltern von Vater und Mutter, Geschwister, Urgroßeltern, Tante, Onkel ec.
Die Trauerarbeit wird leichter bzw weniger kompliziert, wenn die Mutter Gesten der Liebe erlebt: Wurde mein während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kind in ein warmes Tuch (Windel) gehüllt, nachdem es liebevoll mit warmen Wasser gewaschen wurde, wurde (von Zeugung Empfängnis an) mein verstorbenes Kind in einen Fötensarg (Klinikintern aus Karton: http://www.kartonfritze.de/Foetensarg.html ) gebettet, willkommen geheißen und anschließend würdig verabschiedet? Durften Angehörige Tag und vor allem Nachts mit ihrem verstorbenen Kind gemeinsam Zeit verbringen? War Raum für religiöse Riten gemäß den Wünschen der Angehörigen? Hat das Umfeld es zugelassen, in der Krankenakte der Mutter den namen des Kindes aufgeschrieben - auch dann, wenn die Leibesfrucht zu Beginn seiner Schwangerschaft starb? Ab der 8. Schwangerschaftswoche sind äußere Geschlechtsteile vollausgebildet. Wenn noch eine Haut daraüber sich befindet, dann mit einer Lichtquelle Nachschau halten, den die Haut läßt Licht durch, ist sehr dünn.
auf http://notruf.sternenkind.info verweisen wir, welche Vielfalt an seelisch verletzten Worten und Gesten Angehörige und ihre verstorbenen Kinder selbst erlebt und Online wiedergegeben haben. Alle Angehörigen sind einer Meinung: Ärzte müssen es besser wissen, das es sich aus Sicht der Angehörigen niemals nur um eine der Frau entnommenen Zelle oder ein Gewebe handelt, sondern aus Sicht der Angehörigen und mit dem von Zeugung/ Empfängnis an "Kind" fühlenden immer um ein (im Todesfall beerdigungswürdiges) Kind sich handelt.
Ich weiß nicht, wie Sie es erleben, aber ich frage mich, ob Ärzte mit ihrer persönlichen wenig beerdigungswürdigen Sprach- und Aktionskultur einen veränderungswürdigen Beitrag zu seelisch vermeidbaren Versetzungen, zum vermeidbaren Suizid der Angehörigen geben? Es geht um Bewußtmachung, nicht um Verurteilung. Liebe muss fließen können - und dort, wo Liebe ins stocken geraten ist, muss Sie durch mitfüehlende Freudne wieder zum fließen gebracht werden. Am Besten zeitnah zum Faktor, da ein Kind während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb, unabhängig davon, warum das Kind starb, oder wie das Kind den Mutterleib verlassen musste. In jedem Fall von Zeugung/ Empfängnis an liebeswertes = beerdigungswürdiges Kind.
Danke, das Sie bis hier gelesen haben! Üblicherweise stelle ich meine Mails unter "offenen Briefen" auf den von mir betreuten Webseiten samt Reaktionen online.
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Mit freundlichen Grüßen
Gunnhild Fenia Tegenthoff
Am 11.10.2011 erfolgte eine Reaktion:
Guten Tag, Frau Tegenthoff!
Herr Christoph Jochum, der Organisator der Bodenseedialoge und Geschäftsführer von schwanger.li hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ihr Engagement – Frucht Ihrer eigenen Betroffenheit und teilweise traumatischen Erfahrungen – ist ein wichtiger Beitrag im Bemühen, Frauen/Paare im Verlust eines Kindes durch Fehl-/Totgeburt/Abbruch, Tod unmittelbar nach der Geburt so zu begleiten, dass der Trauerprozess heilsam ist und es psychisch und/ oder körperlich zu keinen längerfristigen (Spät-)folgen kommt. Es war ein zentrales Anliegen der Bodeneedialoge, das Bewusstsein und Wissen in den unterschiedlichen davon mit betroffenen Professionen, welche Bedingungen es dafür braucht, was für Betroffene hilfreich ist, zu schärfen bzw. vielleicht überhaupt zu entwickeln. An unserer Beratungsstelle begleiten wir in diesem Sinne auch viele Frauen/Paare, teilweise auch im Krankenhaus in Kooperation mit den Ärzten/Pflegepersonal. Danke für Ihre Arbeit, die Energie, die Sie dafür aufbringen, verbunden mit der Hoffnung, dass das Leid Betroffener weniger wird!
Ihnen alles Gute und freundliche Grüße aus dem Westen Österreichs! Barbara Jochum Mag. Barbara Jochum
Leiterin Beratungsstelle/Psychotherapeutin schwanger.li