UN - Forderung: freier Zugang zum Abbruch einer SS
UN-Bericht fordert vollständige Freigabe der Abtreibung weltweit
steht auf
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Ich kann keine Fremdsprachen, weil ich diesbezüglich ohne Talent bin. Und ich bedauere es sehr und kann es sich verstehen, das deutsch keine Amtsprache bei der UN ist, obwohl deutsch in mehreren (teilweise sehr bevölkerungsreichen) EU - Ländern die Amtssprache ist. Daher wende ich mich an Sie. Vielleicht können Sie mir helfen, den oben angeführten Titel samt Text zu finden?
warum ich ein Interesse am Text bzw der dafür in der UN zuständige Stelle habe, sin weltweit auftretende Probleme in der Umsetzung das den Angehörigen zustehenden Bestattungsrechtes, wenn Kinder nicht durch die Mutter (tod oder lebend) geboren wurden, sondern dank eines medizinischen Eingriffes den Mutterleib verlassen haben
- Verschreibung von Tabletten, damit im Mutterleib verstorbenen Kindern den Mutterleib schneller verlassen, unabhängig von der Tatsache, ob das Ungeborene zu Beginn des Eingriffes noch gelebt hat oder nicht
- Durchführung einer Saugcurretage oder anderen Formen der Curretage, unabhängig von der Tatsache, ob das Ungeborene zu Beginn des Eingriffes noch gelebt hat oder nicht
- Durchführung einer Operation, demzufolge die Bauchdecke der Schwangeren geöffnet wird, etwa bei Eileiterschwangerschaft, Ovareinschwangerschaft, wenn das Kind in der Bauchhöhle außerhalb des Uterus zu liegen kam, wenn der Muttermund so verwachsen ist, das eine Vaginale Geburt nicht möglich ist ec. - unabhängig von der Tatsache, ob das Ungeborene zu Beginn des Eingriffes noch gelebt hat oder nicht
- Umgang mit außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizellen, die keiner Frau zum austragen refundiert wurden
Da ich als selbst betroffene Mutter mich um andere Angehörige kümmere, deren Kind ebendfalls während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb (= bevor der neue Erdenbürger als Patient mit seiner eigenen Sozialversicherungsnummer im System aufgenommen wurde = bevor die Krankenakte des Kindes auf seinen Namen lautet ....
denn leider mach(t)en Ärzte gesetzlich geregelt große Unterschiede in der Zuführung zu einem Begräbnis, wenn der Verstorbene zuvor mit seiner eigenen Sozialversicherungsnummer im System aufgenommen wurde (hier wird in der Medizin nur die Leiche um Teile erleichtert, etwa Bestandtteile von Augen, Herz, Muskelgewebe, Knochen ....wogegen zu Lebzeiten der Betroffene - bei mj. Verstorbenen die Angehörigen widerspruch einlegen können und in der Klinik nur einer äußeren Leichenbeschau zustimmen dürfen, wenn sie ihre verstorbenes Familienmitglied unversehrt beerdigt wissen wollen. In Jedem Fall findet die Zuführung zu einem Begräbnis statt, unabhängig, ob es Angehörige gibt oder Angehörige ein Begräbnis in Auftrag gegeben haben.
Worüber Ärzte reden, aber Patienten sich für das Thema erst zu interessieren anfangen, wenn es Sie selbst betrifft, ist z.B. der Faktor "Wir erwarten ein Kind". Ob gewollt oder ungewollt ist das Wunder der Befruchtung/ Zeugung im Körper der Frau oder außerhalb in der Petrieschale geschehen - auch dann, wenn anschließend ein "Windei" sich entwickeln wird. Tage später haben andere Fragen Antworten gefunden, dem zu folge es zu einem Kind kam, das während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starb. soweit zur medizinischen Beschreibung und Definition.
Da Bestattungsrechte mit die ältesten Gesetze der Welt sind - und Bestattungsvorsorge es schon zu Jesu Zeiten gab - hat sich das Bestattungsrecht dem entsprechend in jedem Bundesland /Kanton entwickelt - und in der Juristerei gelten Landesgesetze als niedrig vom Rang, im Gegensatz zu Gesetzen die für einen ganzen Staat (Deutschland, Österreich, Polen, ...), oder noch großräumiger: für die gesamte EU, die gesamte Welt gelten.
In den Mutter und Kind Ausweisen, wie sie weltweit an Schwangere verteilt werden, steht tausende wichtige Hinweise, wenn ein Kind zum leben erwartet wird, das ein Kind während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach sterben kann und wie man sich in diesem Notfall verhalten soll, damit man sein Kind zur Beerdigung bekommen kann wird nicht erwähnt. Ärzte gehen davon aus, das Schwangere dem Arzt vertrauen sollen und selbstverständlich auch mit ihrem während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kind zu ihm oder der Ärztin kommen sollen.
Neben der Frage "warum oder woran ist mein Kind wähernd seiner Schwangerschaft, Geburt oder kruz danach gestorben - beschäftigt die Angehörigen gedanklich noch, ob mein im Mutterleib verstorbenes Kind in Mutterleib verwest? Ärzte geben selten hinweise darauf, das keine Verwesung im Mutterleib stattfindet und das die Natur selbst sich einen Umgang mit dem im Mutterleib verstorbenen Kind finden wird, der abwartend begleitet werden kann. das nur dann, wenn die Frau hoch fiebert, stärker als eine Monatsblutung blutet, oder extrem starke Unterleibsschmerzen sie hat, das Kind mit Curretage geholt werden muss. Natürlich gibt es auch Frauen, die gar nicht warten wollen, sonderen möglichst rasch den Alptraum hinter sich bringen wollen - auch hier ist Curretage angebracht, ebenso wenn die Frau ihr Kind nicht austragen will - warum auch immer.
Was den im Trauma befindlichen Frauen zeitgleich dzt nicht gesagt wird, ist folgender Faktor: wenn Frauen einem medizinischen Eingriff zustimmen, demzu folge ihr Kind den Mutterleib verlassen wird (unabhängig von der Tatsache, ob das Ungeborene zu Beginn des Eingriffes noch gelebt hat oder nicht), dann ist aus Sicht des Arztes dieses Kind der Gewebebank, dem Klinikmüll - aber aus Sicht des Mediziner keinem Begräbnis zuzuführen, denn diese unterliegen aus Sicht der Mediziner nicht der Bestattungspflicht!
auch der Faktor, das Ärzte entwicklungsunabhängig bei einem während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kind - wenn es den Mutterleib dank eines medizinischen Eingriffes verlassen hat - immer noch von der Frau entnommenen Zelle oder Gewebe schreiben, reden, statt vom (lebensfähigen oder nicht ohne Mutter lebensfähigen) Kind, verletzt in der Seele die Angehörigen sehr, denn in jedem Fall ist ihr Kind, ihr Familienmitglied während seiner - der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach gestorben, den Weg allen Lebens gegangen. Und natürlich erwarten sich viele Angehörige, was für Verstorbene, deren Krankenakte auf den Namen des Verstorbenen lief: die Zuführung zu einem Begräbnis - in unserer Kultur ist das Ende auf einem Friedhof üblich - in anderen Kulturen nicht.
Vielen Familien ist es wichtig, selbst die Verabschiedung, das Begräbnis von Ihrem während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kind ausrichten zu wollen - mit oder ohne religiösen Beistand.
Wegen der Generationsumkehrung (das ein Kind vor den Eltern starb) ist es vielen Angehörigen wichtig, das Sie die Zustimmung zu einem Begräbnis geben dürfen, ohne das sie das Begräbnis selbst umsetzen müssen. Diese Eltern freuen sich, wenn mit Ihnen fühlende Freunde ihr Kind begleiten und das Grab (z.B. während der Mindestruhezeit) betreuen. Im Islam wird dem Frauen geraten, wenn sie ein Kind (tot oder lebend) geboren haben, wenn sie die monatlichen Blutungen haben, wenn sie Schwanger sind nicht auf einen Friedhof zu gehen ...denn der Schutz der unten herum offenen Frau (Wohnstätte zukünftiger Generationen - sowie Ungeborene - sind des besonders ausgeprägten Schutzes wert)
Ich durfte eine dunkelhäutige Mutter und ihren kurz nach seiner Geburt verstorbenen Sohn in Wien begleiten, die Mutter kommt aus Nigeria. Sie erzählte mir, das Sie Christin ist, was in Nigeria mit dem Geisterglauben vermischt gelebt wird. Zudem kennt Nigeria kaum Friedhöfe in der Form, das extra eingezäunt (vor Hunden sicher) es wie bei uns ist. In Nigeria begleitet die Bevölkerung z.b. eines Dorfes - stellvertretend für die Eltern - das während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindes - unabhängig, ob die Frau sich für das austragen ihres Kindes sich entschieden hat oder nicht.
Ich durfte in Wien eine Familien begleiten, deren Kind zeitnah zur Fruchtwasseruntersuchungs starb. Die Familie kamen aus Russland und waren orthodoxe Christen. Ihnen war wichtig, die Fehlgeburt mit nach Hause zu bekommen, damit ein Geistlicher das Kind zu hause willkommen heißen kann. Anschließend kam das im Mutterleib verstorbene Kind auf die Prosektur, wo festgestellt wurde: ohne Mukovisidose. Eine ältere Schwester hat Mukoviszidose, weshalb der Aufenthalt in Wien für diese Familie wichtig wurde, denn in Russland können Mukoviszidosekranke offenbar nicht dem heutigen medizinischen Verständnis entsprechend betreut werden. In Wien werden im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes im Mutterleib Verstorbene unter 500 Gramm schwere Leibesfrüchte in der Feuerhalle Wien Simmering gesammelt in einem großen einfachen Feuersarg. Mit 20 - 30 Fehlgeburten ist dieser Feuersarg voll und es wird kremiert. Da Kühlung bzw Geld für Kühlung fehlt, wird in Hitzeperioden in Wien nicht darauf gewartet, bis der Feuersarg voll ist. Solange die Kremierung nicht umgesetz wurde, können Angehörige zu einem Bestatter ihrer Wahl gehen und das Begräbnis ihres Kindes (mit einer nur dem Kind gehörenden Verabschiedung, Begräbnis, Grab) beantragen, denn der Bestatter darf in den Feuersarg greifen. Wenn im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes Verstorbene einem Begräbnis zugeführt werden, dann werden Sie durch den Arzt einzeln erfasst. Bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, sind diese Kinder im System mit der Sozialversicherungsnummer der Mutter sowie mit ihrem Vor- und Familiennamen erfasst. Begräbnisse von während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern können in jedem Fall vom bestatter direkt mit dem Sozialamt verrechnet werden, denn der Verstorbene hat selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen. Diese Rechtssprechung gilt auch bei mj. verstorbenen Kindern bzw. bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben. Da die Ausgaben des Sozialamtes dem Nachlassgericht nach einem gesetzlichen regelwerk zu melden sind und im Auftrag vom Nachlassgericht ein Notar sich um die Erbschaft zu kümmern hat, werden die vorfinzierten Begräbnisse (etwa von der verstorbenen Mutter und ihrer während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern - unabhängig ob die Frau ihre Zustimmung zu einem medizinischen Eingriff gab, demzufolge ihr Kinder den Mutterleib verlassen mussten - wenn sie denn zu einem durch das Sozialamt (vor-) finanzierten Begräbnis kamen, fließt das Geld aus der Erbschaftsmasse zurück in das staatliche System. Das das Sozialamt nicht nur die Kosten für ein einfaches Begräbnis übernehmen darf, wenn das zuständige Gesundheitsamt den Beerdigungsauftrag gab hat der unabhängige Verwaltungsgerichtshof Wien festgestellt. ich durfte in Wien diese (ebenfalls aus Russland stammende) Mutter in der Versorgung ihrer zwei Fehlgeburten begleiten, weil sie gegen die Kremierung ihrer im Mutterleib verstorbenen - als Fehlgeburten definerten - Kinder aus christlichen Glaubensgründen war (denn das Angebot zur Kremierung erfolgte nur in Rücksprache mit der röm. kath. Kirche, die in Wien in der Vorbereitung auf die Gruppe 35b in den Jahren 1999/ 2000 bezeugte, das (nur) in der röm. kath. Kirche die Kremierung gleichwertig zu einem Begräbnis (Sarg in Erde) sei. Alle anderen Glaubensströmungen befürworten bei vor ihrem 3. Lebensjahr Verstorbenen die Beerdigung und nicht die Kremierung!
Der Bestatter darf direkt mit dem Sozialamt verrechnen, unabhängig, ob das einfache Begräbnis im Auftrag des Gesundheitsamtes oder der Angehörigen erfolgt. Es muss sich um ein einfaches Begräbnis handeln, die Angehörigen müssen nicht das billigste aber ortsüblich der untersten Preisklasse entsprechend die Produkte zur Versorgung von verstorbenen Familienmitglieder nehmen, siehe auch das Mail, welches mit das Wiener Sozialamt geschickt hat: http://ma40.sternenkind.info
Nachdem wir einen Bestatter gefunden haben, der bereit war, die Fehlgeburt gemäß den Wünschen der Mutter zu beerdigen, wurde die einfache Beerdigung umgesetzt und die Rechnung der MA 40 (Wiener Sozialamt) gesandt, die zuerst keine Kosten übernahm, ja aus Sicht der Mutter - als auch des Bestatters - überhaupt nicht reagiert hat.
Daher begleitete ich beide zeitgleich zum Rechtsanwalt Mag. Konlechner. Dieser entschied sich dafür, die Mutter in der versorgung ihrer Fehlgeburt zu begleiten und er schrieb den veröffentlichten Text: http://www.sonnenstrahl.org/uploads/media/Berufung_an_den_UVS_01.PDF
Da das Sozialamt nachweisen muss, das sie innerhalb der Frist der Mutter geschrieben haben und diesen Nachweis nicht erbringen konnten, kam es in jedem Fall zum Verfahren. Im Zuge dessen gabe es eine Anhörung mit folgendem Ergebnis:
http://sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf
Betrachtung lt. Bestattungsrecht: im Mutterleib verstorben = Leibesfrucht, außerhalb des Mutterleibes verstorben = Leiche. Die Kleinste beerdigungswürdige Leiche ist eine außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizelle, die einer Frau zum austragen nicht refundiert wurde ...
Zur Kehrseite, wenn Angehörige und ihre (während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach) verstorbenen Kinder zu wenig Unterstützung erfahren bei den tausenden Entscheidungen, die vor einem Begräbnis Not wendend anstehen (auf welchem Friedhof? wie darf ich mein verstorbenes Kind kleiden? was darf in den Sarg? soll ich kremieren oder beerdigen? Totenbild? Anzeige in der Zeitung? welchen Bestatter? welchen sarg? wie die verabschiedung gestalten? Wem gegenüber machen wir bekannt, das unser Kind starb? wie geben wir die Information weiter über den Verabschiedungs- und Begräbnistermin? Kranz fürs Grab? Bukett für auf den Sarg? Trauerspruch? Gesprochen, auf Papier gedruckt oder aber auf Kranzschleifen? Dem verstorbenen Kind ein eigenes Grab oder kann es einem bestehenden Grab beigelegt werden? Damit muss der Grabnutzungsberechtigte einverstanden sein, der nicht mit dem Verstorbenen verwandt sein muss ....
Zahlreiche Angehörigen werden oder fühlen sich um den würdigen Umgang mit ihrem während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind "betrogen", weil den Angehörigen nicht ausreichend zeitgerecht durch den Arzt kommuniziert wird, wie Angehörige sich verhalten dürfen, wenn sie ihr verstorbenes Familienmitglied selbst beerdigen wollen oder die Angehörigen Ihr Kind im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes beerdigt wissen wollen. Daher ist es aus meiner Sicht kein Wunder, das genau in dieser Zielgruppe es verstärkt zu komplizierten Trauerverläufen, zu PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen http://ptbs.sternenkind.info , zu missbrauch von gefühle betäubenden Mitteln, zu Suchtverhalten, zu Beziehungs- und Liebes unfähigkleit sich selbst gegenüber und anderen gegenüber, zu arbeitsunfähigkeit, zur Unfähigkeit, nachfolgend ein Kind zu empfangen als auch auszutragen, bis hin zum Suizid, nachdem ein Kind (während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach) starb.
In Finnland hat man (ohnehin staatlich erfasste) Daten miteinander in Verbindung gebracht mit dem Ergebnis, das die Suizidrate bei Müttern über 248% höher liegt, wenn ihnen ihr Kind vorausging. Diese Studie ist unter folgendem Link zu finden:
http://www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/krankheiten-von-a-z/s-ca-107-themen-erfasst/suizid/
Ich kenne den Umgang mit während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern in Finnland nicht, gehe aber davon aus, das Angehörige eine leichtere Trauer erleben, wenn sie ihr verstorbenes Familienmitglied auf einem Friedhof würdig beerdigt wissen. In einem Grab, zudem man hingehen kann, wenn einem danach ist.
Aus eigenem erleben kenne ich den Unterschied , wie es ist von einem verstorbenen Familienmitglied kein Grab zu haben für die eigene Trauerarbeit, denn meine 1976 und 1979 jeweils im Mutterleib verstorbenen Kinder blieben - ohne das ich es wollte - ohne Begräbnis. Der irdische Weg meiner 1976 verstorbenen Tochter Barbara endete in der Müllverbrennungsanlage Linz - Asten, und meine 1979 im Mutterleib verstorbene Tochter habe ich dem Wasser übergeben, indem ich bewußt beim WC die Taste drückte, nachdem ich ausgiebig mich von ihr verabschiedet hatte. Sie war in der 10. Schwangerschaftwoche von selbst gegangen, ihr Rücken hallte eine Spalte (Spina Bifida). Mit eigenen Augen sah ich erstmals ein formvollendet schönes Kind, winzigklein, aber als Kind (und nicht wie Ärzte behaupten: als Zelle oder Zellgewebe) sichtbar.
Muttertag 1987 starb zwei Monate nach seiner Geburt mein Sohn. Hier war die zuführung zu einem Begräbnis selbstverständlich. Hier war selbstverständlich, das ein letztes Mal meine Liebe zu diesem meinem verstorbenen Sohn fließend durfte, weil ich das Grab, den Friedhof, den sarg, die totenkleidung, die Sargbeigaben, aussuchen und die Verabschiedung sowie das Begräbnis gestalten durfte. Ich ließ es mir auch nicht nehmen, mein Kind ein letzten mal in meine Arme zu nehmen und trug selbst seinen kleinen Sarg von der Aufbahrungshalle zum Grab. Väter und Großväter sollten es sich nehmen lassen, das sie das Grab ihres Kindes öffnen oder zumindet beim schließen den letzten Liebesdienst dem verstorbenen Familienmitglied gegenüber tun können (natürlich im Beisein bzw. unter Kontrolle vom Totengräber/ Friedhofsgärtner, denn von Gesetzes wegen sind jene für das öffnen und schließen eines Grabes (nach gesetzlichen Vorgaben z.B. zumindest 80 cm Erde, das über dem Sarg liegen muss) zuständig!
Für Österreich hat DDr. Fiala gesagt, das jährlich 35.000 - 45.000 Schwangerschaftsabbrüche (mehrheitlich in Wien) stattfinden. Dabei handelt es sich laut Bestattungsrecht um im Mutterleib verstorbene Kinder - die meisten unter 500 Gramm schwer, also um Fehlgeburten.
Zählt man bei den Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche die Mehrlinge dazu und alle anderen Gründe, warum ein Kind wärend seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach stirbt, so kommen wir auf 50.000 Fehl- und Totgeburten.
Doch im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes wurden - laut Feuerhalle Wien Simmering - nur
im Auftrag des Wiener Gesundheitamtes begraben. Ich fand bislang keine Zahlen über Fehl- & Totgeburten, die im Auftrag der Angehörigen einem Begräbnis zugeführt werden konnten. Ich kenne nur das Leiden der Angehörigen, was wir in Selbsthilfegruppen zu hören/ spüren bekommen
Während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder sind nicht nur im Klinikmüll, anschließend nicht nur in einer Müllverbrennungsanlage gelandet, sondern die Asche wurde als Füllmittel verkauft! Fand Anwendung im Strassenbau und in Lärmschutzwänden. Zahlreiche Reaktionen - nicht nur von Selbsthilfegruppen - folgten: http://deutschland.sternenkind.info
Klinikimüll ist ein globales Thema: Klinikmüll aus griechischen Kliniken wurde im österr. Burgenland bei einer Strassenkontrolle gefunden!
Bitte helfen auch Sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit, das der Umgang mit Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben ein würdigerer wird - z.B. das auch nach der Zeit in einer Gewebebank keine (an den 2. Weltkrieg erinnernde) vernichtung stattfindet, sondern eine würdige Zuführung zu einem Begräbnis auf einem Friedhof.
Dieses Schreiben und ihre Reaktion plane ich unter http://offene-briefe.sonnenstrahl.org/ zu veröffentlichen, wobei österr. Rechtssprechung gilt "schweigen heißt zustimmen."
MFG
Gunnhild Fenia fenia(at)sternenkind.info