Defizit bei Begräbnisaufklärung
Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <office@sternenkind.info>
An: eva.doppelbauer@gloria.tv
Betreff: liebes- und lebensfeindliches
Datum: 2011-04-09 09:03:42
Sehr geehrte Frau Eva Doppelbauer, herzlichen dank für Ihren Brief, welchen ich auszugsweise unter http://roemisch-kath.sternenkind.info/ veröffentlicht habe. Ich kann als Mutter von 2 während der Schwangerschaft verstorbenen Kindern auch nicht mit Ärzten wie z.b. Dr. Fiala - allerdings aus einem anderen Blickwinkel: Dem Verein Sonnenstrahl ist folgendes (Aus Sicht mancher Menschen: pietät- und würdeloses, Liebes- & Lebendsfeindliches) Verhalten bekannt: Ärzte wie Dr. Christian Fiala http://dr.christian.fiala.sternenkind.info & Dr. Roman Ruzicka (http://dr.roman.ruzicka.sternenkind.info) sind gegen die Würdigung eines Kindes von seiner Empfängnis/ Zeugung an mit folgenden Auswirkungen: Diese und Ärzte mit vergleichbarem Gedankengut sind dagegen, Angehörige von während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern dahingehend aufzuklären, das Angehörige die Pflicht = das Recht dazu haben, ein (einfaches) Begräbnis ihres verstorbenen Familienmitgliedes anzuregen, damit die Liebe zum Verstorbenen auch nach dessen Begräbnis noch fließen kann.
* Die oben erwähnten Ärzte klären nicht auf: Nach dem Angehörige auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichtet haben, kommt in Wien die MA 15 (Österreichweit das zuständige Gesundheitsamt) zum Zug.
* Ärzte können im Auftrag (Wien der MA 15, Österreichweit des zuständigen Gesundheitsamtes) für jede bei Ihnen angefallenden Leibesfrucht/ Leiche ein Begräbnis des bei Ihnen in der Klinik liegenden Verstorbenen veranlassen, doch das scheint manchen Ärzten zu viel Telefon- als auch Schreibarbeit zu machen. Da ein pietät voller Umgang, Menschenwürde und Begräbnis für die bei Ihnen anfallenden Verstorbenen diesen Ärzten nicht wichtig ist: Was ist statt dessen für diese Ärzte lukrativer? Da besagte Ärzte vom entnommen Gewebe statt dem unter Ihren Händen verstorbenen Menschen reden, liegt es nahe, das eine anderwertige lukrative Vermarktung der bei Ihnen anfallenden Leichen/ Leibesfrüchte vorgenommen wird - ohne das Angehörige dazu aufgeklärt werden noch das Angehörige dazu Ihre Zustimmung geben müssen. Auch Veto dagegen einlegen geht nicht!
* Die Kosten für ein einfaches Begräbnis übernimmt u.U. die MA 40 (Österreichweit: das zuständige Sozialamt), denn der Verstorbene hat von Empfängnis weg selbst seine Begräbniskosten zu tragen! Der Bestatter verrechnet ein einfaches Begräbnis direkt mit der MA 40 (http://ma40.sternenkind.info/) = das Angehörige nicht zwangsläufig die Kosten zu tragen haben für ein einfaches Begräbnis, das Sie in Auftrag gaben.
* Dr. Fiala klärt nicht dazu auf, das laut Wiener Bestattungsgesetz Leibesfrüchte den Leichen gleichstellt sind und (im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag der MA 15 = Wiener Gesundheitsamt) einem Begräbnis zugeführt werden können.
* Dr. Fiala klärt nicht auf, das still geborene Kinder im Auftrag der MA 15 in der Feuerhalle Wien Simmering gesammelt werden und einer Kremierung zugeführt werden (zeitlich begrenzter Urnenschacht in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof)
* Dabei gibt es soviel liebevoll gestaltetes bzw gestaltbares, z.B. Totenkleidung, die Weltstricktage zum stricken, sticken, nähen von Totenkleidung für Kinder, welche während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben. aber auch Fötensärge aus Karton & Holz, welche von Angehörigen bemalt werden kann sowie Bestatter (wie z.B. Kadir Etuekoglu , die liebevoll umgehen wollen mit so kleinen Menschen oder aber Friedhöfe mit Kindergräber (wie dem Islamischen Friedhof in 1230 Wien) ...