offener Brief an Pfarrer Pauser

Wien, den 20.5.2011

Sehr geehrter Pfarrer Pauser,

der von mir eingerichtet Verteiler ARGE Sternenkind.info ist aus Ihrer Sicht ein Unsinn? Warum?

Folgendes hat der Verein Sonnenstrahl "angerichtet" und sich damit nicht nur Freunde geschaffen:
wir haben sichtbar gemacht, das bei den Planungsarbeiten in den Jahre 1999/ 2000 zur Gruppe 35b nur auf die Bedürfnisse der röm. kath. Kirche Rücksicht genommen wurde. Eröffnet wurde die Gruppe 35b am 6.12.2000.
Msgr. Mag. Karl Wagner, Rektor der Kath. Friedhofskirche "Zum Heiligen Karl Borromäus" schrieb dazu rückblickend. Er hatte damals u.a. Verschiedungsritus entworfen bzw. bei der ersten und (meines Wissens) einzigen durch Ihn betreuten Sammelbeerdigung zur Anwendung gebracht:
http://www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/kirchen-und-glaubensgemeinschaften/roemisch-katholische-kirche/mag-karl-wagner/

Wir haben sichtbar gemacht, das bei ausnahmlos allen Gräbern in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof den Angehörigen kein Nachnutzungsrecht angeboten werden kann (doch Klinikintern wurde vergessen, Angehörige rechtzeitig darauf hinzuweisen. Ein Zustand, der zunehmend seltener vorkommt)

Aus jener unglückseeligen Zeit stammte die Idee, vor den Namen eines jeden Verstorbenen im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes ein Kreuz (Symbol der röm. kath. Kirche) zu geben. Diesem Unfug haben wir ein Ende bereitet und von den Betroffenen Lob erhalten, denn in der Gruppe 35b liegen aus allen Kulturen, Kirchen und Glaubensrichtungen still als auch lebend geboren Kinder bis zu einer Körpergröße von ca 110 cm , denn die max. Sarggröße ist bei 1/2 Erwachsenengräbern mit 120 cm beschränkt. Angehörige dürfen das Grab individuell, das heißt auch mit Glaubenssymbolen - während der Mindestruhezeit (ev. etwas länger = so lange das Grab ihres Kindes nicht an der Oberfläche geräumt wurde durch die Friedhofsgärtner) gestalten.
siehe http://www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/sternenkindinfo/das-kreuz-mit-dem-kreuz/

Wir haben eine Dauerbewilligung für das steigen lassen von  bis zu 200 Luftballons bei Sammelbeerdigung angeregt und erreicht, da die Angehörigen sich vorher nicht treffen und die Sammelbeerdigung auf Wunsch der Verwaltung der Wiener Friedhöfe nicht geführt werden darf
http://www.sonnenstrahl.org/uploads/media/3857-2008_SC_Luftb_01.pdf

Wie auch Vertreter anderer Selbshilfegruppen - haben wir uns dafür stark gemacht, das die Verabschiedung bei der Sammelbeerdigung nicht mehr einseitig durch einen Geistlichen im Auftrag einer Mutter aktiv werden darf. Anordnung der Verwaltung der Wiener Friedhöfe: Die Sammelverabschiedung = die Zeit zwischen 8 - 8.30 Uhr an jedem 1. Freitag in den Monaten 3, 6, 9, 12 darf in der Halle 3 in Zukunft ausschließlich durch Angehörige gestaltet werden.

Bei seit Jahren bestehender Gesetzeslage haben wir sichtbar gemacht, das die MA 40 nicht nur Begräbnisse im Auftrag der MA 15 bezahlen darf ....
Wir haben sichtbar gemacht, das in Wien Angehörige keiner Kremierung ihres unter 500 Gramm schweren still geborenen Kindes zustimmen müssen - beginnend bei der dzt. Gesetzeslage, das der Verstorbene selbst für die Kosten seines einfachen Begräbnisses aufzukommen hat - eine Rechtsprechung, welche auch für mj verstorbene Kinder und auch für Kinder gilt, welche während der Schwangerschaft, Geburt starben. Das und noch mehr hat der Unabhängige Verwaltungsgerichtshof Wien bestätigt, siehe http://ma40.sternenkind.info/

Wir haben sichtbar gemacht, warum Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen z.B. bei der Bestattung Wien sehr viel teurer sind, als z.B. Kinderbegräbnisse im Auftrag der MA 15: weil Angehörige durch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe keine 1/2 Erwachsengräber angeboten bekommen. Muss man sich mal Vorstellen: bei über 50 durch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe betreuten Friedhöfe gibt es für Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen kein einziges 1/2 Erwachsenengrab = Kindergrab!
Ausnahme am islamischen Friedhof in 1230 Wien - und der untersteht nicht wirklich der Verwaltung der Wiener Friedhöfe ...

Wir fordern mehr Aufklärung bei frühen Schwangerschaftsverlusten zum Thema operativer Eingriff oder kleine Geburt? Denn es macht für die Frau das unterschiedliche Geburtserleben viel aus, aber auch im Umgang mit den verstorbenen Kindern wird in der Praxis ein kleiner werdender Unterschied gemacht! Die Idee zum Projekt Bubu stammt von Simome Oppenheimer ....72 Frauen haben sich an ihrer Arbeit beteiligt, siehe http://bubu.sternenkind.info/


Übrigens: in der Feuerhalle Wien Simmering liegt seit Jänner 2001 eine Liste auf. Angeführt sind darin jene Kliniken, Ärzte, Prosekturen, Pathologien wo ein still geborenes Kind im Auftrag der MA 15 der Sammelbeerdigung zugeführt wurde. 1:1 die gleiche Liste soll auch über die Verwaltung der Wiener Friedhöfe den Interessierten zur Verfügung stehen, hat mit Herr. Reg. Rat Tichacek mitgeteilt. Mit den Namen und der Versicherungsnummer der Mutter sind die kleinen, still geborenen unter 500 Gramm schweren Kinder registriert. Ob diese Daten zur Verrechnung mit der MA 40 verwendung finden, habe ich noch nicht herausgefunden, weil ich das gegenüber der MA 40 noch nicht hinterfragt habe.

Persönlich habe ich nichts gegen Schwangerschaftsabbrüche, aber ich habe etwas dagegen, das diese Kinder nicht gewürdigt werden.

Wenn Angehörige es nicht schaffen, ihr Kind zu würdigen, frage ich mich, ob da nicht stellvertrentend die MA 15 einspringen sollte? Wie denken Sie darüber?

Fakt ist: still geborene Menschen sind im Bestattungsrecht Leibesfrüchte und außerhalb des Mutterleibes verstorbene sind Leichen. Beide unterliegen seit jeher in Wien dem Bestattungsrecht.

Doch bis lang sind keine Leibesfrüchte eingetroffen aus Einrichtungen wie Pro woman, Gyn med ec.

Passend dazu berichten Angehörige (nicht nur bei mir im Verein Sonnenstrahl): ich habe mein Kind abgetrieben in der Erwartung, das damit wieder der Zustand wie vor Beginn meiner Schwangerschaft hergestellt wird. Doch meine Seele spielt nicht mit. Ich fühle mich nun als Mutter eines toten Kindes, dem ich kein Beerdigung, keine Verabschiedung ausgerichtet habe. Kann ich das jetzt noch nachholen?

Unsere derzeitige Antwort gegenüber Angehörigen lautet: abhängig vom Arzt/ Klinik und dem Zeitfaktor, wie lange der Abbruch ihrer Schwangerschaft zurück liegt kann es bei Bestattungsfreundlichen Einrichtungen sein, das sie bis zu 3, max. 4 Wochen nach dem Termin noch eine Chance haben, das Begräbnis ihres Kindes bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag geben können. Gesetzlich ist folgendes geregelt: ab dem Tag der durchgeführten Totenbeschau haben Angehörige in Wien 5 Werktage lang Zeit, ein Begräbnis bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag zu geben ... Hebammen, Ärzte, Kliniken sind - lt. Dr. Ruzicka/ MA 15 - bei während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach Verstorbenen nicht grundsätzlich verpflichtet, diese der Totenbeschau zuzuführen. Wurde der/ die Verstorbene noch keiner Totenbeschau zugeführt, holt das der Bestatter nach. Doch das geht nur, wenn die Leiche/ Leibesfrucht noch z.B. in der Ordination eines Arztes greifbar ist, d.h. einzeln erfasst, transportfähig versorgt (Leichensack oder z.B. Fötensärge der Firma Kartonfritze ,) diesen mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter versehen,  zur Abholung durch den Bestatter bereitgestellt....

Im Auftrag der Angehörigen stellen wir daher die Frage an die MA 15 und die MA 40:
was hindert die MA 15 daran, alle durch Ärzte, Hebammen greifbaren Leibesfrüchte einem Begräbnis zuzuführen?

Wer übernimmt die Kosten der Kremierung vom Klinikmüll? Die MA 40? Ich weiß es heute noch nicht.

Österreichische Rechtssprechung: still schweigen heißt zustimmen.

Ich hoffe, das ich inzwischen alle berücksichtigt habe, die aus dem Verteiler der ARGE Sternenkind.info heraus wollten.

Daher noch einmal meine Frage:
der von mir eingerichtet Verteiler ist aus Ihrer Sicht ein Unsinn? Warum?

weil wir 1:1 berichten, Innen wie außen? weil wir Jeden selbst berichten lassen und wir nicht mit eigenen Worten über Ihn schreiben? Wenn doch, dann in offenen Briefen http://offene-briefe.sonnenstrahl.org/

weil wir offen Fragen ansprechen, welche ungenehm sind?

MFG
Gunnhild Fenia Tegenthoff
PS: noch vor der Aussendung habe ich sein Mailadresse aus dem Verteiler der ARGE Sternenkind.info genommen.

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