Bundeswettbewerbsbehörde
Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info>
An: wettbewerb@bwb.gv.at, post <post@kontrollamt.wien.gv.at> Kopie: Volksanwalt-Wien <vaa@volksanw.gv.at>
Betreff: Bestattungsfirmen im Visier Datum: 2010-11-06 10:32:46
Liebe Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde , vom Kontrollamt Wien und Volksanwalt aus der heutigen Kronenzeitung erfahre ich, das die Bundeswettbewerbsbehörde dzt die Bestattungsfirmen in Österreich im Visier haben. Seit 2000 arbeite ich in Wien für Eltern, deren Kind gestorben ist (mit dem Schwerpunkt: dass das Kind während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorben ist) Im Umgang mit Bestattern und der Wiener Friedhofsverwaltung als auch bei Begräbnissen im Auftrag der MA 15 ...und in Verbindung mit MA 40 finanzierten Begräbnissen habe ich im laufe der Jahre sehr viel gelernt. Angehörige als auch Kliniken ließen zu, das ich dokumentieren als auch Fehler/ - quellen veröffentlichen durfte , einsehbar unter http://sternenkindernotdienst.sternenkind.info/
Jedes tote Kind ist eine Traumatische Erfahrung. Und: vermeidbare Zusatzverletzungen entstehen auf Grund inhaltlich unterschiedlicher Definition.
Fakt ist: im Bestattungsrecht sind still geborene Kinder mit einem Leichengewicht unter 500 Gramm: Fehlgeburten, aber Ärzte verwenden offenbar oder irrtümlich den Begriff Fehlgeburt auch für lebend geborene Kinder ..... Definition "Kind": für viele Menschen ist ein Ungeborenes von Zeugung an ihr Kind/ein Kind. Das spiegelt sich auch wieder im Mutter - Kind - Pass, der inhaltlich sich um die ordentliche Dokumentation von durchgeführten Untersuchungen am Ungeborenen ab dem frühest möglichen Zeitpunkt und der dazugehörenden Mutter sich kümmert - beim Kind bis ins Volksschulalter hinein.
Dazu Dr. Fiala, Abtreibungsbeführworter: ein Ungeborenes ist noch kein 'Kind'. Und ich wurde von ihm aufgefordert, den Begriff Kind richtig anzuwenden. Das gesamte Mail ist einsehbar unter sonnenstrahl.org/schwangerschaft/ss-abbruch/dr-fiala/ ergänzend dazu passt das Mail von Dr. Ruzika/ MA 15, der mir das ärztliche Handeln (verstorbene Kinder über 120mm Scheitl - Steißbein Länge keiner Totenbeschau zuzuführen als richtiges, gesetzeskonformes Verhalten darstellt: Angehörige verstorbener Kinder hatten mir gegenüber berichtet, das ihr verstorbenes Kind größer als 120 mm Scheitel- Steiß- Beinlänge hatte und keiner Totenbeschau und daher keinem Begräbnis zugeführt worden sind. Begründung der Ärzte: weil ihr Kind mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen hat. sonnenstrahl.org/schwangerschaft/ss-abbruch/dr-ruzicka/
Welche Kliniken im Mutterleib verstorbene Kinder einer Totenbeschau - und damit in Verbindung stehend einem Begräbnis - zuführen kann in der Liste der Feuerhalle Wien Simmering für still geborene Kinder unter 500 Gramm, wenn diese im Auftrag der MA 15 einer Sammlung von 20 - 30 Kinderleichen in einem Sarg, der einer Kremierung zugeführt wird = Sammelkremierung, Sammlung der Asche in einer Urne (welche im März, Juni, September und Dezember in einer Sammelverabschiedung in der Halle 3 auf einmal verabschiedet und zusammen zur Gruppe 35b getragen und dort in den seit Dezember 2000 bestehenden Urnenschacht zur zeitlich begrenzten letzten Ruhe gebettet wird. )
Alle Begräbnisse, welche im Auftrag der MA 15 durchgeführt werden, werden durch die MA 40 finanziert. Wir haben die Eltern von Fatima und Makka begleitet, denn sie haben eine MA 40 finanziertes Einkommen - und sie waren gegen die Kremierung. Aus meinem Erfahrungsbereich sage ich: erstmals hat die MA 40 die Kosten für ein Begräbnis übernehmen müssen, das Angehörige in Auftrag gegeben haben. sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf den langen Weg dorthin können Sie unter fatima-und-makka.sternenkind.info nachlesen, auch die Faktenlage das kaum einer von denen, die inhaltlich das Thema verstehen müßten, es inhaltlich verstanden haben, warum es in diesem Verfahren ging.
Ich fragte Herrn Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe zum Thema, warum keine Preise z.B. in den Kundendienstzentren in den Mappen bei der Sarg- und Blumenauswahl (wenn Angehörige eine Beerdigung bei der Bestattung Wien in Auftrag geben wollen) zu sehen sind und ich unterstellte: weil vielleicht die Verwaltung der Wiener Friedhöfe als auch die Bestattung Wien (richtiger gesagt: Alle Betriebe der ehemaligen MA 43) der MA 40 bei Begräbnissen im Auftrag der MA 15 andere Preise verrechnet werden als den Angehörigen, wenn diese ein Begräbnis in Auftrag geben und die Angehörigen für das Begräbnis wirtschaftlich aufkommen müssen, weil nicht MA 40 Finanziert? Reaktion von Herrn Tichacek: natürlich verrechnen wir der MA 15 die gleichen Preise wie den Angehörigen! Darauf hin forschte ich weiter, denn mir war klar: es gibt massive Preisunterschiede zwischen jenem Faktum, wenn Angehörige das Begräbnis ihres Kindes in Auftrag geben und jenem Faktum, wenn im Auftrag der MA 15 ein verstorbenes minderjähriges Kind zur letzten Ruhe gebettet wird. Und ich kam auf folgendes drauf: der MA 15 wird mit der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof (darauf 1/2 Erwachsenengräber zur Versorgung von still geborenen Kindern über 500 Gramm (Bestattungsrechtlich: Totgeburten) und außerhalb des Mutterleibes verstorbene Kinder, sofern diesem Kind eine Geburtsurkunde beim Standesamt ausgestellt wurde (das hängt davon ab, ob Klinikintern die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt und die Anzeige eines Todesfalles ausgefüllt wurde, was kürzlich in einer Wiener Klinik (Hanusch-) erst auf Grund unserer Begleitung richtig (beim außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Kind Miraku Sally Osadolor) durchgeführt wurde...bis zu Körpergröße von ca 110 cm angeboten, denn die max Sarggröße beträgt bei 1/2 Erwachsengräber 120 cm. etwa 1 Jahr ist es her, das wir vom KAV angerufen und gebeten wurden, die Eltern in der Versorgung ihres im Wiener Donauspital verstorbenen Kindes bei den Begräbnisvorbereitungen zu begleiten, einsehbar unter http://ruslan.sternenkind.info Warum der KAV zuständig wurde: die Eltern hatten gefragt, ob sie ihr verstorbenes Kind mit nach hause nehmen könnten und ein Arzt sagte Ja. Nachdem die Eltern mit ihrem verstorbenen Kind zu Hause angelangt waren, wurde besagtem Arzt Klinikintern ins Bewußtsein gehoben, das er die Eltern falsch informiert hatte. Daraufhin erstattet der Arzt Klinikintern Selbstanzeige. Per Telefon gab es (auf deutsch, die Mutter spricht russisch) mehrfach die Bemühung, die Mutter dazu zu bewegen, das sie ihr verstorbenes Kind wieder im Donauspital abgeben soll. Da die Mutter von Ruslan nur russisch spricht und die Klinikmitarbeiter auf deutsch...außerdem war die Mutter sich keines Fehlers ihrerseits bewußt. So kam es dazu, das der KAV zuständig wurde. Der KAV war es auch, der von sich aus der Familie anbot für die Kosten für ein Begräbnis aufzukommen, damit ihr verstorbenes Kind nicht kremiert sondern als ganzes in Erde gelegt werden kann. Grundsätzlich war besagter Familie das Angebot einer einfachen Beerdigung inkl. Kostenübernahme recht. Um dem zu entsprechen - und Antworten auf Fragen zu erhalten - fragte ich bei Herrn Tichacek an um das billigste Angebot zur Versorgung eines still geborenen unter 500 Gramm schweren Kindes, welches nicht im Auftrag der MA 15 beerdigt wird.
seine Reaktion: Von: Tichacek Leopold <Leopold.Tichacek@friedhoefewien.at> An: 'Gunnhild Fenia Tegenthoff' <fenia@sternenkind.info> Betreff: AW: Ruslan Datum: Wed, 30 Sep 2009 10:22:27 +0200 Sehr geehrte Frau Tegenthoff! 1) das Benützungsrecht an dem Grab des Kindes lautet auf den Namen der Mutter: ... 2) das Grab ist räumlich für vier Särge Erwachsener geeignet (aber nur für zwei Särge bezahlt), daher ist es tief: 2,70 m, Das gesamte Angebot (inkl Richtlinien der Grabbepflanzung, Grabstein ja oder nein ec) ist unter folgendem Link einzusehen sonnenstrahl.org/sternenkinder/selbsthilfegruppe-sternenkindinfo/betrifft-sternenkindinfo/schloss-und-halber-wienerwald/ (da das Kind, das in einer Schachtel für C5 Kuverts Platz gefunden hat, bevor die Mutter ihr Kind zur Prosektur brachte, aber von der Bestattung Wien als kleinster Sarg ein 80 cm Sarg angeboten wurde und das Kind in ein 2.20 cm langes und 80 cm breites Grab gelegt wurde, nannte ich die Seite "Schloss und halber Wienerwald"
Weitere Themen der Wettbewerbsverzerrung sind: obwohl der islamische Friedhof in seit 1230 Wien seit dem Jahr 2008 besteht und 1/2 Erwachsenengräber zur Versorgung von verstorbenen Kindern im Angebot hat, führt die MA 15 hier keine Beerdigungen durch, finanziert die MA 40 am islamischen Friedhof = hier bislang keine Begräbnisse, - selbst dann nicht, wenn das verstorbene Kind islam ...die Angehörigen nur über ein Mindesteinkommen verfügen.
Hier schließt sie der Kreis zum sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf , denn auf besagte Erkenntnis aufbauend wird ein Umbruch in dem, wie man Klinikintern als auch Bestattungsintern Angehörige informiert über die Angebote in der Versorgung ihrer verstorbenen Kinder - Not wendend notwendig sein. der in Wien ansässige Bestatter Kadir Etükoglu (Kontaktdaten unter sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/bestattung/kadir-etuekoglu/ ) berichtet von seiner Sehnsucht, gerne selbst Beerdigungen durchführen zu wollen, die im Auftrag der MA 15 angesagt und über die MA 40 wirtschaftlich abgewickelt werden. Er berichtet, was andere Bestatter bestätigen: bislang komme immer wieder nur die Bestattung Wien (alle ehemaligen MA 43 Betriebe) zum Zug.
Geredet wird von unerlaubter Quersubventionierung.... verweisen möchte ich noch auf die Plattform der Wiener Steinmetze und ihre über Gerichtsentscheidungen erzielten Etappensiege www.steinmetze-wien.at/PRESSE/ -- Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen