Brief an MA 15
seit 1.1.2011 gibt es eine neue bao
es folgen Auszüge aus der neuen Bestattungsanlagenordnung (BAO) der Friedhöfe Wien GmbH
Verhalten auf den Friedhöfen (§7): Neben den bisherigen Regelungen wurde die Bestimmung aufgenommen, dass private (religiöse) Gedenkfeiern einer besonderen Zustimmung der Friedhöfe Wien GmbH bedürfen.
Abhalten von Trauerfeierlichkeiten (§11): Es wurde die Verantwortlichkeit des Organisators einer Trauerfeierlichkeit festgelegt.
Die Neuerungen in der Friedhofsordnung werfen Fragen auf: wo, wem und wie lange vor dem Begräbnis müssen die Angehörigen melden, das Sie die Verabschiedung ihres verstorbenen Familienmitgliedes grundsätzlich bzw religiös gestalten möchten?
Nicht jeder Angehörige weiß, das die Begräbnisse im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes immer über die Bestattung Wien abgewickelt werden. Reicht die Rücksprache mit den Mitarbeitern in der Aufbarungshalle, in welcher geplant ist die Verabschiedung anzubieten? Denn die Angehörigen erfahren, in welcher Aufbahrungshalle ihr Verstorbenes Familienmitglied aufgebahrt wird.
Entstehen der Verwaltung der Wiener Friedhöfe gegenüber Kosten, wenn Angehörige, die Verabschiedung/ Bestattung z.B. ihrer Totgeburt religiös bzw musikalisch (Musik aus mitgebrachter Dose, z.B. CD) selbstbestimmt gestalten wollen?
Wer ist für die Organisation der Trauerfeierlichkeiten im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes verantwortlich? bei Einzelbeerdigungen wie z.B. Totgeburten und bei außerhalb des Mutterleibes Verstorbenen? wenn es um die Sammelverabschiedung der Fehlgeburten geht?
Bietet der/ die Verantwortliche vorher ein Treffen für Angehörige an, damit diese gemeinsam die Verabschiedung gestalten können?
Ist dem Verantwortlichen bekannt die Luftballon - Dauerbewillingung für die Sammelverabschiedung in der Gruppe 35b? Sie entstand auf Anregung des Verein Sonnenstrahl. Ich war dabei: Reg. Rat Tichacek hat daraufhin ein Treffen organisiert mit einem Mitarbeiter der Austro kontroll und der MA 64. Hintergrund ist die Faktenlage, das jeder Angehörige bis zu 50 Luftballons zur Sammelverabschiedung mitbringen kann, ohne das er das melden muss. Wir haben die Frage gestellt, was passiert, wenn 3 Eltern unabhängig von einander jeweils 50 Luftballons mit zur Sammelverabschiedung mitbringen? Als Antwort auf diese Frage kam die folgende Dauerbewilligung zustande >http://www.sonnenstrahl.org/uploads/media/3857-2008_SC_Luftb.pdf
Durch die SHG Regenbogen Wien wird die Dauerbewilligung nicht anerkannt, wurde mir gegenüber berichtet.
Es wurde beobachtet, das die SHG Regenbogen Wien unregelmäßig jeweils 50 Luftballons zur Sammelverabschiedung von Fehlgeburten hinbringt und vor Ort bei offener Urnengruft in der Gruppe 35b an Anwesende verteilt. Irgendeine Form der Zustimmung seitens der Verwaltung der Friedhöfe Wien dürfte dazu vorliegen, denn es wird ein Gestell aus Metall zum festbinden der Luftballon zur Verfügung gestellt. Das Verhalten ist ev. nicht kompertibel mit den Angaben, die wir alle vom inzwischen im Juni 2011 in Pension gegangenen Reg. Rat. Tichacek erhalten haben:
Von: Tichacek Leopold Gesendet am: Montag, 17. Mai 2010 15:
An: 'office(at)sonnenstrahl.org' (Verein Sonnenstrahl); 'petra.hainz(at)chello.at' (SHG Regenbogen Wien) Cc: 'post(at)ma15.wien.gv.at'; 'office(at)bestattungwien.at '
Betreff: WG: GZ 1567/2010: Bestattung der Leichenasche der fehlgeborenen Kinder am Wiener Zentralfriedhof
Sehr geehrte Damen! Da in letzter Zeit hinsichtlich die Durchführung der Bestattung der Aschenkapsel mit der Leichenasche fehlgeborener Kinder vermehrt Fragen und Wünsche an die Friedhöfe Wien GmbH herangetragen wurden, hat sich die Friedhöfe Wien GmbH mit der maßgebenden Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst der Stadt Wien und der Bestattung Wien GmbH diesbezüglich beraten und schlussendlich Folgendes festgelegt.
Die Aschenkapsel mit der Leichenasche der fehlgeborenen Kinder wird vierteljährlich in die Sammelgrabstelle in der Babygruppe (Gruppe 35B) im Wiener Zentralfriedhof bestattet. Hinsichtlich des Termins können sich die Eltern in der Verwaltung des Wiener Zentralfriedhofes erkundigen.
Jeweils am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember wird die Aschenkapsel in der Zeit von 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr in einem von der Bestattung Wien unentgeltlich zur Verfügung gestellten Raum in der Aufbahrungshalle 3 im Wiener Zentralfriedhof zur Aufstellung gebracht.
Um den Eltern den zeitgerechten Besuch zu ermöglichen wird in den Wintermonaten das Tor 3 bereits um ca. 7:45 Uhr geöffnet; das Tor 2 ist bereits um ca. 7:00 Uhr geöffnet.
· Es wird keine Trauerzeremonie abgehalten!
· Das Aufstellen der Aschenkapsel sollte den Eltern ein witterungsunabhängiges, pietätvolles Verabschieden von ihrem Kind ermöglichen.
· Es ist nicht möglich, dass Eltern eigene Musikstücke abspielen! Die Bestattung Wien wird jedoch bereits zum nächsten Termin eine neutrale, leise, besinnliche Trauermusik abspielen.
· Da die Eltern verschiedenen Konfessionen angehören, ist eine privat veranlasste religiöse Verabschiedungsfeier z.B. mit einem Priester nicht möglich!
· Es ist jedoch möglich, dass z.B. Eltern kurze Gedichte vortragen; doch sollte dabei jedenfalls bedacht werden, dass die anderen Anwesenden dadurch sich nicht gestört fühlen!
· Um 8:30 Uhr wird die Aschenkapsel von einem Friedhofsmitarbeiter von der Aufbahrungshalle zur Babygruppe getragen; unmittelbar daran anschließend wird die Aschenkapsel in die Sammelgrabstelle bestattet.
· Eine Zeremonie wird bei der Grabstelle nicht vorgenommen!
· Die Eltern können beim Verabschieden Blumen oder kleine Briefe in die Grabstelle nachwerfen; größere Grabbeigaben sind jedoch nicht möglich!
· In letzter Zeit wurden nach der Bestattung der Aschenkapseln von den Eltern Luftballons losgelassen. Dazu ist festzustellen, dass hierfür die Richtlinien der Flugplatzkontrollstelle Wien-Schwechat sowie die Auflagen der Magistratsabteilung 64 – Rechtliche Bau-, Energie-,Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten beachtet werden müssen.
Abschließend wird noch festgestellt, dass im Zuge der Bestattung am Friedhofsgelände jegliches Werben für Organisationen etc. oder Verteilen von Prospekten nicht gestattet ist.
Wir ersuchen Sie, diese Vorgaben zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen Reg.-Rat Leopold Tichacek
Geschäftsführer der Friedhöfe Wien GmbH
Tel.: 043 1 53469 43002 Fax: 043 1 53469 99 43020 E-Mail: Leopold.Tichacek(at)friedhoefewien.at
Leider hängen Selbsthilfegruppen mit der Öffentichkeitsarbeit hinterher, weil vorgelagerte Institutionen von sich aus keine Neuerungen bekannt gegenüber den Selbsthilfegruppen, welche für die gleiche Zielgruppe arbeiten. Vielleicht kann in der Zukunft daran etwas durch den Verantwortlichen geändert werden?