an Sild Jürgen von der Bestattung Wien
bitte eine eigene Gruppe
Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info> An: Sild Jürgen <Juergen.Sild@bestattungwien.at>, post <post@ma40.wien.gv.at>, MA 15 Med. Krisenmanagement <medkrisen@ma15.wien.gv.at>, Volksanwalt-Wien <vaa@volksanw.gv.at> Kopie: rosemarie.murhammer@uvs.wien.gv.at
Betreff:
Sehr geehrter Herr Jürgen Sild, (bewußt zum Mitlesen an alle anderen, denn es geht uns alle an)
Sie erinnern sich vielleicht noch an mein Mail (siehe MA 40.sternenkind.info vom 20.02.2008). Und ich erinnere mich daran, das Sie die Sichtweise hatten, das die MA 40 nur Begräbnisse im Auftrag der MA 15 übernehmen darf... meine Sichtweise - das Angehörige mit einem Mindesteinkommen selbst ein Begräbnis in Auftrag geben dürfen, hat am 5.11.2010 der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVW) bei voller Kostenübernahme durch die MA 40 bestätigt.
Damals - am 20.02.2008 - hatte eine Mitarbeiterin der MA 40 mir geschrieben ....nachdem ich der MA 40 gegenüber per Mail bekannt gegeben habe, das unsere Selbsthilfegruppe ihren Fokus zu ändern beabsichtigt von der Intensivbetreuung nach dem Begräbnis in die Zeit für den Zeitraum vor dem Begräbnis. Damit entstand damals unser Sternenkindernotdienst, von dem zahlreiche Klinikangestellte (KAV, Ärzte, Seelsorger, Hebammen; ...) zugunsten von Wiener Familien und ihren während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder gebrauch gemacht haben.
Allen betreuten Angehörigen war eines zuwider: verstorbene Kinder dem Feuer zu übergeben. Und: die Familien verfügten über ein Mindesteinkommen ...
ich erinnere mich an Mathias: Wiener Ärzte waren der Ansicht, das Berufskollegen in OÖ dem ungeborenen Kind mit einer Herzoperation das Überleben außerhalb des Mutterleibes ermöglichen können und überwiesen deshalb die Schwangere Wienerin nach OÖ. Der Eingriff misslang, Mathias starb wärend der OP. Die Mutter wollte nicht ohne ihr unkremiertes Kind nach Hause (Wien) kommen, und da Bestattungsgesetze pro Bundesland gelten und in OÖ im Auftrag des Gesundheitsamtes auch Kinderleichen über 500 Gramm kremiert werden .. .... http://mathias.sternenkind.info
Ruslan: ein Arzt im Wiener SMZ - Ost hatten der Mutter erlaubt, ihr verstorbenes Kind mit nach Hause zu nehmen, was diese auch tat. Und sie ging zum Geistlichen ihrer Glaubensgemeinschaft und erbat sich Unterstützung, das Begräbnis zu organisieren - und sie erhielt keine Unterstützung. Die Mutter ging zum Wiener Patientenanwalt - und erhielt u.a. den Tipp, sich eine Schaufel zu besorgen und ihr verstorbenes Kind im Wienerwald oder einem Wiener Park zu begraben ...Nachdem wir die Betreuung übernommen hatten und wir den Wiener Patientenanwalt mit dem konfrontierten, was die Mutter uns mitgeteilt hatte, gab besagter Patientenanwalt zu, das er wie auch Klinikangestellte ein Ort der Lebenden und nicht der Toten sind und daher keiner zum Bestattungsrecht ausgebildet sei. Letzten Endes (weil der Arzt Klinikintern Selbstanzeige erstattet hat) bot der KAV die Kostenübernahme eines einfachen Begräbnisses an, damit das Kind nicht kremiert werden muss. Dabei erfuhr ich durch Herr Tichacek folgendes: "das Grab ist räumlich für vier Särge Erwachsener geeignet (aber nur für zwei Särge bezahlt), daher ist es tief: 2,70 m = begraben in 2.70 cm tiefe ....in einem 2.20 cm mal 80 cm großen Grab .... http://ruslan.sternenkind.info/
Ein Auszug aller von uns betreuten verstorbenen Kinder und den dazu gehörenden Familien haben wir unter http://sternenkindernotdienst.sternenkind.info veröffentlicht.
Nun bestätigte der UVW, das die MA 40 die Begräbniskosten zu übernehmen hat, wenn Angehörige die Beerdigung in Auftrag gegeben haben und nachweisen können das Sie selbst ein niederes Einkommen (nicht höher als das Mindesteinkommen) haben.
Bei der Familie der verstorbenen Kinder Fatima und Makka ging es darum, das die Familie seit Jahren über ein durch die MA 40 ausbezahltes Einkommen verfügt, und die Familie nicht der Kremierung zustimmen wollte/ konnte, wie es bei der Versorgung im Auftrag der MA 15 für unter 500 Gramm still geborene Kinder vorgesehen ist. Die Angehörigen entschied sich in der Versorgung der im zeitlichen Abstand verstorbenen Kinder Fatima und Makka jeweils für die Beilegung in einem bestehenden Grab, wo der Grabnutzungsberechtigte nicht mit der Familie verwandt, aber über den islamischen Glauben verbunden sich fühlt. Und wegen der rechtlichen Klärung, wer die Kosten zu übernehmen hat, wandte sich die Familie an RA. Mag. Konlechner , welcher das Anliegen der Familie vor den UVS brachte.
Unfair ist die gerne getätigte Behauptung: Angehörige seinen von sich aus Masslos (würden nicht zufrieden sein mit einem billigen Sarg, würden nicht zufrieden sein mit einer einfachen Verabschiedung, würden nicht zufrieden sein mit einem einfachen Begräbnis/ Grab), wenn es um die Verabschiedung ihres verstorbenen Familienmitgliedes ginge ...
Ich kenne zahlreiche Angehörige, die Ihr verstorbenes Kind gerne in 1/2 Erwachsenengräber = einem Kindergrab legen würden. Kennen Sie einen Vater oder eine Mutter, welche ihr neu geborenes Kind in ein 200 cm mal 80 cm großes Bett legen würde. Üblich ist aus meiner Sicht weltweit und keine Kurzfristig vergehende Modeerscheinung: ein Kinderwagen, eine z.B. 60 cm x 80 cm große Wiege, einen Stubenwagen oder in ein Gitterbett (max 140 cm x 80cm).
Wien bietet auf seinen knapp 60 Friedhöfen seit 2008 solche Kindergräber - wenn Angehörige ein Kinderbegräbnis in Auftrag geben - nur am islamischen Friedhof 1230 Wien an. Gerne auch in einen 40 cm Sarg, wie Ihn z.B. der Bestatter Kadir Etükoglu um 120 Euro anbietet. Ein einfaches Kinderbegräbnis kosten bei ihm ca 1800 Euro. (Stand: 2010)
Den Angehörigen geht es - wirtschaftlich betrachtet - dabei nicht nur um das kleine Grab, sondern auch darum, das es für Kindergräber keinen gesellschaftlichen "Zwang" zu Grabstein, Grabumrandung aus Stein ec. gibt.
Das Angebot zur Nachnutzung (Nach Ablauf der Mindestruhezeit von dzt 10 Jahren) ist für viele Eltern wichtig, solange sie leben, denn nur weil ein Kind erwachsen geworden ist oder eben gestorben ist, ist Frau immer noch Mutter ....oder der Mann immer noch Vater seines Kindes.
Ich bitte um eine Gruppe voller 1/2 Erwachsenengräber, (und um die Kostenübernahme am Islamischen Friedhof wegen der islamischen Grabausrichtung und der im islam typischen rituellen Totenwäsche) damit Familien zu gleichen Kosten im eigenen Auftrag ihr verstorbenes Kind zur letzten Ruhe betten kann (ab und zu durch die MA 40 finanziert).
Der UVS hat selbst Nachforschungen angestellt und durch Mitarbeiter der Bestattung Wien erfahren, das die Kremierung * nicht billiger - sondern sehr viel teurer - ist als eine Beerdigung in einem 40cm Sarg ....
* wer die falschen Fragen stellt, erhält die falschen Antworten: ich frage mich, ob die Mitarbeiterin des UVS die richtigen Fragen gegenüber der Bestattung Wien gestellt hat in Bezug auf die Kosten, welche für Makka angefallen währen, wenn man Sie im Auftrag der MA 15 kremiert und in der Gruppe 35b zur letzten Ruhe gebettet hätte. Das ganze ist in Wien als Sammelbeerdigung bekannt.
Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering erzählte mir: seit 1. September 2007 werden für die Sammelkremierung 20 - 30 still geborene, jeweils unter 500 Gramm schwere Kinder in einem großen Sarg in der Feuerhalle Wien Simmering gesammelt und dort kremiert. Kosten entstehen auch für die Sammelverabschiedung in der Halle 3 am Wiener Zentralfriedhof vier mal im Jahr für jeweils 30 Min., die 1 Urne für bis zu 2-3 Särge voller kremierte Kinder, für den Transport von der Halle 3 zur Gruppe 35b, für das öffnen und schließen der in der Gruppe 35b befindlichen Urnengruft, die Einbrigung der Urne in den Urnenschacht in der Gruppe 35b/ oder aber wurde von Seiten des UVS der Preis erhoben für eine Kremierung eines Toten in einem großen Sarg mit der Urnenbestattung außerhalb der Gruppe 35b?
Unklar ist mir (wie vielen anderen auch) wie die Verrechnung zwischen MA 15 und der MA 40 funktioniert = ich mir vorstellen muss. Unklar ist mir, ob im Auftrag der MA 15 personenbezogen mit der MA 40 abgerechnet wird jede einzelne Kremierung eines still geborenen unter 500 Gramm schweren Kindes....
Wenn ja: steht (lt. Rechnung) jedem verstorbenen Kind ein eigener kleiner Sarg zu ...
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen