an Pressevertreter
Liebe weibl./ männl. Pressevertreter,
Ich schreibe Ihnen, weil Sie als Medien- / Zeitungsmacher auch mal die Sichtweise der in Österreich übers Ohr gehauenen Angehörigen von verstorbenen Familienmitgliedern inhaltlich korrekter dargestellt erhalten sollten.
Mich freut es sehr, das die Abtreibungsdebatte dank Gesundheitsminister Alois Stöger neu entflammt ist. Ich befürworte das Angebot in Kliniken, wobei ich selbst einen Schwangerschaftsabbruch in einer Klinik durch einen Belegearzt in Linz, OÖ 1976 erlebt habe. Belegearzt heißt: Als Gyn. hatte er eine private Ordination (auch für Kassenpatienten). Doch um den Abbruch einer Schwangerschaft auf med. hohen Niveau durchführen zu können, mietete er Klinikräume (Op -Saal, Aufwachraum, Patientenzimmer) samt Personal (Hebamme, Anäthesist, Putzfrauen ec.), samt Ausstattung ec. an.
Was mich gestört hat, war die Erfahrung, das meine Leibesfrucht in der Müllverbrennungsanlage Linz Asten Monate später gelandet ist, ohne das ich zuvor darüber aufgeklärt worden bin, das mir es vorrangig zugestanden hätte, das ich mein Ende der 16. Schwangerschaftswoche verstorbenes Mädchen auf einem Friedhof hätte verabschieden als auch beerdigen hätte können.
Ursache: dabei handelt es sich um ein während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind, das z.B. in Verbindung mit einem chirugischen medizinischen Einsatz den Mutterleib verlassen hat.
Für Ärzte ist das ein Gewebe, das sie einer Frau entnommen haben. Dementsprechend ist die kindliche Krankenakte Bestandteil der mütterlichen Krankenakte. Nachdem das Kind zu seinem Lebzeiten auf Grund "der Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" beim Standesamt eine Geburtsurkunde erhalten hat, gibt es gleich im Anschluss danach die eigene lebenslänglich gültige Sozialversicherungsnummer.
Sind die Gewebebanken für Leibesfrüchte der moderne Friedhof?
Angehörige, deren Verstorbenes Familienmitglied in einer Gewebebank liegt, können die Angehörigen formlos die Klinik mit der Sozialversicherungsnummer der Mutter und ihrem Namen von der Dokumentaionspflicht entbinden. Da Gewebe 10 (Krankenakte 30 Jahre lang) dokumentiert werden muss, können innerhalb der Fristen - also im großen zeitlichen Abstand zum Tod immer noch einem würdigen Begräbnis zuführen.
Was passiert nach ablauf der Klinikinternen dokumentaionspflicht mit den als Gewebeprobe definierten Leibesfrüchten. werden sie dann einem Begräbnis zugeführt? Ich las von menschenunwürdiger, liebloser, Vernichtung derselben ...
Für Mediziner ist ein eigenständiger, beerdigungswürdiger Patient erst jener, dem eine eigene Sozialversicherungsnummer zugestanden wird. bestätigt DDr. Fiala http://dr.christian.fiala.sternenkind.info, Dr. Roman Ruzika http://dr.roman.ruzicka.sternenkind.info
auf Grund unterschiedlicher Anfragen.
Das Ärzte Leibesfrüchte - ohne Zustimmung der Angehörigen - schon im OP - Raum z.B. der Fleischkiste zuführen können, stört sehr, denn einmal in der Fleichschkiste gelandet, vermag oder will der Arzt den Angehörigen nicht mehr die Frucht ihres Leibes aushändigen, damit die Leibesfrucht würdig, respektvoll auf den Friedhof verabschiedet, beerdigt werden kann.
Viele Angehörige wünschen sich vorher eine Aufklärung inkl freier Wahl zu liefern, ob sie selbst sich um die Beerdigung oder der Arzt das zuständige Gesundheitsamt darüber informieren soll, das ein Beerdigung im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes stattfinden soll.
Selbst in Pension befindlich habe ich seit 2000 u.a. den Sternenkindernotdienst eingerichtet, welcher telefonisch Tag und Nacht erreichbar ist unter 0043 720 503742. Anliegen bitte auf Band sprechen, es entsteht eine .wav Datei, welche per mail versandt werden kann. Anschließend kümmere ich mich darum Unverbindlich, ehrenamtlich, kostenfrei, nach bestem Wissen und Gewissen. Um vorhandene Fehlerquellen sichtbar zu machen, bitte ich ab und an auch die Angehörigen darum, ob ich veröffentlichen darf.
Mit Zustimmung der Angehörigen darf ich über folgendes Berichten:
2009 hatte eine Mutter mir gegenüber ihrem Wunsch geäußert, das ich Sie und ihre Tochter Makka in Bezug auf einem würdigen Begräbnis begleiten soll. Es ging um ihre zwei im zeitlichen Abstand tot geborenen weiblichen Leibesfrüchte Fatima und Makka, weil jeweils unter 500 Gramm schwer als Fehlgeburten definiert. Die Mutter wollte beide zusammen in einem Grab unkremiert beerdigt wissen - und das auf Kosten des für Wien zuständigen Sozialamtes, denn Verstorbene haben für ihr eigenes Begräbnis die Kosten zu übernehmen.
Ein Bestatter führte das Begräbnis gemäß der mütterlichen Wünsche um und meldete die Ausgaben für ein einfaches Begräbnis der MA 40. Als keine Geld kam, obwohl alle sich an bestehende Gesetze gahelten hatten suchten wir gemeinsam einen Rechtsanwalt auf.
Rechtsanwalt Mag. Konlechner formulierte die Rechte der Angehörigen von fehlgeborenen Familienmitglieders aus. Mit Zustimmung der Mutter durfte ich den Text nach dem erfolgreich abgehandelten Verfahren 5.11.2010 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien betreffend UVS-SOZ/43/6545/2010 veröffentlichen, sodass der Text über die Rechte von Angehörigen zur Versorgung ihrer verstorbenen Familienmitglieder unter http://www.sonnenstrahl.org/uploads/media/Berufung_an_den_UVS_01.PDF einsehbar ist.
Unbestätigten Angaben zu Folge fand damit zum ersten mal auf Grund einer seit ewigen Zeiten bestehenden Rechtslage (!) ein MA40 finanziertes Begräbnis im Auftrag der Angehörigen statt, indem dem Bestatter direkt die Kosten für ein einfaches Begräbnis ersetzt wurden.
Erwachsene Angehörige können für Begräbniskosten inkl. den Ausgaben während der Mindestruhezeit von verstorbenen Familienmitgliedern nur bedingt herangezogen werden, denn das Mindesteinkommen plus Miete, Alimente ec muss jedem Angehörigen bleiben. Mit anderen Worten: aus wirtschaftlichen Gründen müssen Angehörige nicht auf das Ihnen vom Empfängnis an zustehende Recht auf ein Begräbnis ihres verstorbenen Familienmitgliedes verzichten, unabhängig ob die Frucht ihres Leibes allein durch die Mutter geboren wurde oder die Leibesfrucht in Verbindung mit medizinischer Unterstützung den Mutterleib verlassen hat.
Abtreibungsfreudige Ärzte berichten, das jährlich über 35.000 Schwangerschaften mehrheitlich in Wien abgebrochen werden. Laut Wiener Bestattungsgesetz handelt es sich dabei entweder um Leibesfrüchte (weil tot geboren) - und weil unter 500 Gramm schwer, um Fehlgeburten. oder um lebend Geboren (Leichen, weil außerhalb des Mutterleibes verstorben) außerhalb des Mutterleiebs befruchtete Eizellen, die keiner Frau zum austragen refundiert wurden, sind die kleineste Einheit (beerdigungswürdige) Leiche.
erlebt habe ich, dass das Wort Fehlgeburt für unterschiedliche Menschen unterschiedliche Bedeutungen hat:
1. Aus Sicht der Laien werden mit dem Begriff "Fehlgeburt" ausnahmslos alle Kinder gemeint, die während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, ohne dass das Kind jemals - versicherungstechnisch gesehen - lebend das Krankenhaus verlassen hat. Ohne dass das Kind zu seinen Lebzeiten seine Geburtsurkunde bzw. Sozialversicherungsnummer bekommen hat.
2. Aus Sicht der Medizin handelt es sich bei Fehlgeburten um Kinder, die durch die Mutter geboren wurden, ohne das es zu einem chirugischen = Medizinischen Eingriff durch einen Arzt kam.
<cite></cite>3. Aus Sicht des Bestattungsrechtes gibt es Leibesfrüchte (im Mutterleib verstorben) und Leichen (ausserhalb des Mutterleibes verstorben). Aus Gründen der unterscheidlichen Dokumentation am Standesamt werden (in D & A Gewichtabhängig, in der Schweiz auf Grund der Größe) Leibesfrüchte in Östereich unterteilt in unter 500 Gramm (Fehlgeburt) und über 500 Gramm (Totgeburt), mit weitreichenden Unterschieden - z.B. bei Begräbnissen im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes, das bei Fehlgeburten ausschließlich die Kremierung vorsieht, ein Umgang mit Verstorbenen, der sich ausschließlich an der röm. kath. Kirche orientiert hat. Anwesend im Planungsteam war von der röm. kath. Kirche u.a. Mag. Wagner/Luegerkirche. Kein Wunder hat die röm. kath Kirche doch zahlreiche Segens- und Taufangebote für Schwangere und ihre Ungeborenen oder Neugeborenen, die unter http://seelsorge.sternenkind.info einsehbar sind.
Durch die Bestattung Wien beerdigt kann die Verabschiedung und der Termin des Begräbnisses auf www.bestattungwien.at abgerufen werden.
Begräbnistermin und Ort kann mit Namen des Verstorbenen auf www.friedhoefewien.at online abgerufen werden.
Die meisten Schwangerschaften werden vor dem 6. Schwangerschaftsmonat abgebrochen. Da die Kinder auf Grund ihres Schwangerschaftsabbruchs tot den Mutterleib verlassen, handelt es sich um Leibesfrüchte. Weil unter 500 Gramm schwer sind es laut Wiener Bestattungsrecht Fehlgeburten. Frauen, die den Abbruch einer Schwangerschaft hinter sich haben, können der Familien, Freunden Bekannten sagen, das sie ein Fehlgeburt hatten.
Laut Wiener Bestattungsrecht sind Fehlgeburten alle still = totgeborenen Kinder unter 500 Gramm, unabhängig von der Begründung, warum sie den Mutterleib haben verlassen müssen.
Von der Feuerhalle Wien Simmering www.krematoriumwien.at habe ich folgende Zahlen für Begräbnisse von Fehlgeburten im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes: 2001: 166 Fehlgeburten, 2002: 229 Fehlgeburten, 2003: 214 Fehlgeburten, 2004: 189 Fehlgeburten, 2005: 245 Fehlgeburten, 2006: 205 Fehlgeburten, 2007: 96 Fehlgeburten, 2008: 236 Fehlgeburten, 2009: 215 Fehlgeburten, 2010: 237 Fehlgeburten, 2011: 128 Fehlgeburten.
Was denken Sie: werden alle anderen in Wien anfallenden Fehlgeburten im Auftrag der Angehörigen beerdigt? Ich denke nicht. Im Gegenteil: ich befürchte, das Mediziner am Schwangerschaftsabbruch selbst als auch an der Vermarktung von Fehl- und Totgeburten verdienen (statt diese respektvoll einem Begräbnis zuzuführen) - oder warum werden so wenig Fehlgeburten beerdigt?
übrigens: Fehlgeburten werden mit dem Namen der Mutter und ihrer Sozialversicherungsnummer dokumentiert, berichtet Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering.
und mit genau dieser Registration wird mit der MA40 jedes einzelne Begräbnis einer Fehlgeburt verrechnet - unabhängig davon, ob das Begräbnis im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes angeregt wurde, denn der Verstorbene hat selbst die Kosten für ein einfaches Begräbnis zu bezahlen.
Beide Auftragsgeber (Angehörige als auch die MA 15) können eine (Wien: MA 40) fremd finanzierte Beerdigung anregen, also z.B. eine Beerdigung auf Kosten des für den Verstorbenen zuständigen Sozialamtes, denn der Verstorbene ist gesetzlich dazu verpflichtet, selbst für sein Begräbnis wirtschaftlich aufzukommen. Diese Rechtssprechung gilt auch für minderjährig Verstorbene als auch für Kinder, welche wärend ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach - im oder außerhalb des Mutterleibes - starben - bestätigte 2010 der unabhängige Verwaltungsgerichtshof Wien.
2003 erfolgt in D ein großer Aufschrei, weil im Mutterleib verstorbene Kinder im Strassenbelag und in Lärmschutzwänden gefunden wurden.
Veid.de :
www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/sternenkindinfo/schlachtfeld-weiblicher-unterleib/veidde/
Berliner SHG Regenborgen
www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/sternenkindinfo/schlachtfeld-weiblicher-unterleib/berliner-shg-regenborgen/
Sondermüll: Fehl- & Totgeburten
www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/sternenkindinfo/schlachtfeld-weiblicher-unterleib/sondermuell-fehl-totgeburten/
O - Töne von Ärzten
www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/sternenkindinfo/schlachtfeld-weiblicher-unterleib/o-toene-von-aerzten/
Report Mainz
www.sonnenstrahl.org/sonnenstrahl/sternenkindinfo/schlachtfeld-weiblicher-unterleib/report-mainz/
Am 20.1.2003 wird bekannt, das die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 entstanden ist, gegründet von Br. Klaus Schäfer SAC, einem röm. kath. Klinikseelsorger aus Karlsruhe. Alles, was ich mit seinem Namen in Verbindung bringen konnte habe ich auf klaus-schaefer.sternenkind.info sichtbargemacht.
„Der Weg des Herzens ist der Weg des Mutes“.
wirklich wichtige gute Bausteine für eine anschließend leichte Trauer wird in der Zeit vor dem Begräbnis gelegt. Wo immer es möglich ist, lasst die Angehörigen den Sarg bemalen, das kann schon in Kliniken mit dem Sarg aus weißen Karton geschehen, zu finden bei www.kartonfritze.de/Foetensarg.html Nicht entweder Leichensack oder Fötensarg aus Karton, sondern Fötensarg aus Karton (1 Euro für die Seele der Angehörigen) und das ganze in den Leichensack (für das Herz der Bestatter)
Bert Hellinger ist bekannt für seine Erkenntnisse über die Ordnung der Liebe in Familiensystemen, die ich auszugsweise online veröffentlich habe, indem ich Teile eines seiner Bücher abschrieb und korrigierte, was aus meiner Sicht zu korrigieren war (Im Buch hatte er geschrieben, das die Trauer um ein Kind auf Grund eines Schwangerschaftsabbruches eine andere sei, das hier dieses Kind in Familiensystemen nicht gewürdigt, nicht erwähnt werden müsse. ein Blödsinn! Bert Hellinger war bereit, dazuzulernen, siehe ordnungen-der-liebe.sternenkind.info in der Ordnung gestorben heißt zuerst starb die Generation der Urgroßeltern, dann die Großeltern, dann die Eltern und zuletzt das Kind.
Fand durch den Tod eine Generationsumkehrung statt, beginnt ein anderer, ein weiter reichender , tiefer gehender Trauerprozeß statt ...
In der Lombardei hat ein Mann früh begriffen, das Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben eine zusätzliche Einnahmequelle für Ärzte sein können, welche gerne Schwangerschaftsabbrüche durchführen und hat daher ein seit 31.1.2007 gültiges Gesetz geschaffen, in dem es ausdrücklich zur Pflicht wurde, verstorbene Kinder, welche in Verbindung mit einem Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassen haben, das diese einzeln zu erfassen und in jedem Fall einem Begräbnis zuzuführen sind.
vergleichbares wäre schön für Wien.
Hier ist die Startseite vom DSM-V, das ist da Klassifikationssystem für Psychologen:
www.dsm5.org/Pages/Default.aspx
und hier die Änderungen im Bezug auf Trauer:
www.dsm5.org/proposedrevision/pages/proposedrevision.aspx;
Das letzte Wort hat die Liebe
„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus.